26.03.2019

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

Die umstrittenen Passagen im neuen EU-Urheberrecht wurden von den Politikern abgenickt. Somit wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
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Urheberrecht EU Parlament - Wahlswiper - Klimanotstand
(c) European Parliament

Das EU-Parlament hat in seinem heutigen Votum zur Reform des Urheberrechts auch die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13 abgenickt. Das teilt die EU-Palamentarierin Julia Reda (Priatenpartei) mit, die das Votum via Twitter als „Schwarzen Tag für die Netzfreiheit“ bezeichnete.

Auch vom Rechtsausschuss des Parlaments heißt es offiziell, dass die Reform mit 348 zu 274 Stimmen angenommen wurde.

 

Die Abstimmung über Änderungsanträge zu einzelnen Punkten – wie etwa die Artikel 11 und 13 des Urheberrechts wurde zuvor mit nur fünf Stimmen abgelehnt. Details zu den rechtlichen Hintergründen derartiger Abstimmungen veröffentlicht das EU-Parlament unter diesem Link.

+++Analyse: Was das neue EU-Urheberrecht für Startups bedeutet+++

Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem EU-politischen Thema war so groß, dass diverse Streams auf den Websites der EU-Institutionen down waren. Der brutkasten konnte lediglich einen französischsprachigen Stream zur Verfügung stellen, der via Periscope übertragen wurde.

Offizielles Statement des Parlaments zum Urheberrecht

In einer Presseaussendung hat das EU-Parlament offiziell verkündet, welche Auswirkungen das neue Urheberrecht auf die europäische Wirtschaft haben soll. Demnach sollen vor allem Angebote wie YouTube, Facebook und Google News von der Richtlinie betroffen sein. Ein offizielles Statement vom „Vater der Reform“, Axel Voss (CDU), wird ab 15 Uhr unter diesem Link übertragen.

+++Die wichtigsten Video-Statements vom Tag der Abstimmung+++

Verlage und Kreative sollen durch die Reform mehr Rechte bekommen und für ihre Arbeit besser entlohnt werden, heißt es in der Presseaussendung. Verlage bekommen das Recht, direkt mit den Plattformen über die Lizenzierung von Inhalten abzustimmen, außerdem sind die Plattformen für die darauf geposteten Inhalte verantwortlich – Stichwort: „Uploadfilter“.

Ausnahmen für Wikipedia und Open Source

Das Parlament weist explizit darauf hin, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben soll. So soll es weiterhin möglich sein, dass „Snippets“ im Google Newsfeed auftauchen. Auch dürfen Artikel auf Facebook geteilt werden, sofern sie eine gewisse Länge nicht überschreiten. Auch Memes und GIFs soll es weiterhin geben, heißt es in der Aussendung: Urheberrechtlich geschütztes Material darf hochgeladen werden, wenn es für Zitate und Parodien verwendet wird.

Und auch für Wikipedia gibt es laut dem EU-Parlament eine Entwarnung: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien von der Richtlinie ausgenommen sind – das trifft auf Wikpedia definitiv zu. Das Gleiche gilt für Open-Source-Plattformen wie GitHub. Auch für Startups gibt es Ausnahmen – die jedoch aus Sicht der Community nicht befriedigend sind.

Erste Reaktionen zum neuen Urheberrecht

Im Gespräch mit dem brutkasten hatte sich unter anderem Michael Hirschbrich, Gründer von updatemi, gegen die neue Richtlinie stark gemacht. Er änderte kurz nach der Abstimmung sein Facebook-Profilbild auf einen schwarzen Hintergrund. Mehr wolle er zu diesem Abstimmungsergebnis nicht sagen, schreibt er gegenüber dem brutkasten.

Google, welches im Zentrum der Debatte stand, veröffentlichte ebenfalls Statements via Twitter. Dort heißt es, dass die Richtlinie zwar verbessert worden sei, aber dennoch für Ungewissheit in der europäischen Digital- und Kreativwirtschaft sorgen werde. Es komme auf die Details an – und Google werde mit den Stakeholdern zusammenarbeiten, um die neuen Regeln zu implementieren.

 

Kritik von ISPA und Austrian Startups

Der Verband der heimischen Internet Service Provider (ispa) bezeichnet die Reform in einer Aussendung als „katastrophal“. „Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und Upload-Filter beschlossen haben“, sagt ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert direkt im Anschluss an die Abstimmung: „Dass die öffentlich debattierten Artikel 11 und 13 kurz vor dem entscheidenden Votum zu Artikel 15 und 17 umbenannt wurden, ist nur ein Hütchenspielertrick und ändert nichts an ihrem problematischen Inhalt, der dem Internet in Europa nachhaltig schaden wird.“

Das Ziel der Reform sei ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter gewesen, das Ergebnis sei nun jedoch genau das Gegenteil: „Während nun einer Vielzahl von KMUs und Startups droht, finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke zu bleiben, werden am Ende nur jene großen, multinationalen Konzerne davon profitieren, auf die die Reform ursprünglich abgezielt hat“, sagt Schubert: „„Unzählige Menschen haben zuletzt im Internet oder bei europaweiten Demonstrationen millionenfach gegen diese Link-Steuer und Upload-Filter protestiert und ihre Sorgen vor Missbrauch, ausufernder Überwachung sowie der Unterdrückung ihrer Meinung zum Ausdruck gebracht. Ihnen bietet sich bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 23. Mai die Gelegenheit, Politikerinnen und Politikern, die das Internet den kommerziellen Interessen der Verleger und ihren überholten Geschäftsmodellen geopfert haben, eine Absage zu erteilen.“

Ebenfalls kommt Kritik vom heimischen Verband Austrian Startups: „Das ist ein trauriger Tag für Startups in Europa. Die großen Player haben erfolgreich gegen Wettbewerb & Innovation angekämpft und bekommen den bestellten Protektionismus, um ihre Oligopole zu schützen“, sagt Geschäftsführer Markus Raunig: „Die nun notwendigen Uploadfilter sind ein weiterer Stolperstein für junge aufstrebende Plattformen aus Europa und werden die Vormachtstellung von Facebook, Google & co weiter stärken.“ Während diese großen Giganten die dafür notwendigen Investments stemmen können, werden kleinere Plattformen die Technologie vermutlichen von ihnen kaufen müssen, führt Raunig weiter aus: „Da helfen die angekündigten Ausnahmeregeln für Startups wenig – denn auch nach 3 Jahren werden kleine Plattformen hier kaum selbst aktiv werden können.“

Es bleibe ein zusätzlicher Kostenpunkt und womöglich eine direkte technologische Abhängigkeit vom großen Konkurrenten, sagt Raunnig. Zum Thema Leistungsschutzrecht führt er aus, dass dieses schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert habe und teilweise sogar kleinen Medienplattformen geschadet habe. „Wir befürchten, dass wir dadurch weniger Nachrichten von unabhängigen Publishern & Medien-Startups sehen und große Verlage ihre Macht dadurch besser absichern werden können“, sagt Raunig abschließend.

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Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

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Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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