13.09.2018

Österreicher im EU-Parlament stimmten für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Im ersten Durchgang wurde die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nach einer Überarbeitung, u.a. beim Uploadfilter, ging sie gestern aber mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen durch.
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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Schnappschuss vom EU-Abgeordneten Michel Reimon auf Twitter

Nach heftiger Kritik im Vorfeld kam im Juli für viele die Erleichterung. Die EU-Urheberrechtsreform, die unter anderem verpflichtende Uploadfilter für Internet-Dienste und das sogenannte Leistungsschutzrecht – von KritikerInnen als “Link-Steuer” vorsieht, wurde im EU-Parlament abgelehnt. Vorerst. Denn Vorlagen können überarbeitet und dem Parlament nochmal vorgelegt werden. Konkret wurden im neuen Entwurf etwa die Regelungen zum Uploadfilter adaptiert – er ist nun nur mehr für Plattformen verpflichtend, die nutzergenerierten Content bewerben. Gestern ging der neue Entwurf mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen im EU-Parlament durch.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ende von Memes und lustigen Sport-Videos

Die Adaption der Uploadfilter-Regelung sei eine Farce, sagen KritikerInnen. Schließlich würde besagtes Kriterium auf alle großen Social Media-Plattformen zutreffen. Konkret bedeute die neue Regelung etwa ein Ende der Memes oder von Zusammenschnitten aus Sportübertragungen. Selbst kleinste Ausschnitte aus Medienberichten würden es nicht durch den Filter schaffen, wird befürchtet. Zudem wird kritisiert, dass die technische Implementierung derartiger Filter aufwändig und teuer sei. Das könne kleineren Plattformen von Startups, die ein Gegenmodell zu Facebook und Co. etablieren wollen, wirtschaftlich das Genick brechen.

JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen - Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
(c) JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen

“Das Ende des Internets, wie wir es kennen”

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben müssen. Ein Beispiel: Google müsste Zeitungsverlage dafür bezahlen, eine Vorschau ihrer Artikel anzuzeigen. Betrieben sei dieser Punkt von einer kleinen Gruppe einflussreicher Verlage worden, sagen KritikerInnen. Wie es die Mehrheit der Verlage mit dem Einheben der möglichen Lizenzgebühren tatsächlich handhaben wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt stünde jedenfalls das Ende des Internets, wie wir es kennen, im Raum, wird befürchtet.

u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern - Uploadfilter und Leistungschutzrecht
u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern

Österreicher mehrheitlich für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Sowohl bei Konservativen als auch bei Sozialdemokraten fand sich eine Mehrheit für die neue Regelung im EU-Parlament. Bei zweiteren war diese allerdings recht knapp, bei ersteren überwältigend (siehe Grafik ganz oben). Von den 18 österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die neue Regelung und vier dagegen (siehe Grafik oben). Eine Mehrheit gegen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter fand sich nur bei Abgeordneten aus den Niederlanden, Polen und Schweden.

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AI in a Box kommt tatsächlich als Box | (c) Conquest Werbeagentur GmbH
"AI in a Box" kommt tatsächlich als Box | (c) Conquest Werbeagentur GmbH

Dass man sensible Firmeninformationen besser nicht mit den großen bekannten KI-Sprachmodellen, ChatGPT und Co, verarbeiten sollte, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Und es hat mehrere Anbieter auf den Plan gerufen, die Lösungen mit entsprechendem Datenschutz versprechen – etwa weil das Sprachmodell auf lokalen Servern betrieben wird. Das Linzer Unternehmen schorn.io reiht sich in die Liste dieser Anbieter ein und bietet mit “AI in a box” dennoch eine ungewöhnliche Lösung.

“Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen”

Das Sprachmodell wird im Angebot des Unternehmens nämlich tatsächlich in einer Box geliefert. Die KI läuft auf einem kleinen Hardware-Device, das sich ins bestehende Netzwerk integrieren lässt, und kann dort komplett offline und lokal, also ausschließlich innerhalb des Intranets, genutzt werden. “Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen, der für eine definierte Anzahl von Benutzer:innen verfügbar ist”, sagt schorn.io-CEO Thomas Schorn. Es sei wortwörtlich “eine KI zum Angreifen”.

Offline-Betrieb zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien

Besonders in Branchen, die sensible Daten verarbeiten, wie Recht, Finanzen und Personalwesen, sei der Offline-Betrieb entscheidend für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, argumentiert man bei schorn.io. Zudem sei die Lösung im Vergleich zu umfangreichen Cloud-Lizenzen kostengünstig. Genutzt werden könne sie etwa in den Bereichen Softwareentwicklung, Assistenz und Buchhaltung, Marketing und Kundensupport, Personalmanagement, Projektmanagement, Rechtsberatung und Vertrieb.

“Meeting in der Box” als konkreter Anwendungsfall

Schorn.io nennt dazu einen konkreten Anwendungsfall von “AI in a box”. “Besonderes Beispiel ist die Nutzung als ‘Meeting in der Box’: Die Transkription von vertraulichen Gesprächen in Echtzeit generiert automatische Protokolle und To-Do-Listen, die direkt in bestehende Workflows integriert werden können”, heißt es vom Unternehmen.

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