13.09.2018

Österreicher im EU-Parlament stimmten für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Im ersten Durchgang wurde die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nach einer Überarbeitung, u.a. beim Uploadfilter, ging sie gestern aber mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen durch.
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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Schnappschuss vom EU-Abgeordneten Michel Reimon auf Twitter

Nach heftiger Kritik im Vorfeld kam im Juli für viele die Erleichterung. Die EU-Urheberrechtsreform, die unter anderem verpflichtende Uploadfilter für Internet-Dienste und das sogenannte Leistungsschutzrecht – von KritikerInnen als „Link-Steuer“ vorsieht, wurde im EU-Parlament abgelehnt. Vorerst. Denn Vorlagen können überarbeitet und dem Parlament nochmal vorgelegt werden. Konkret wurden im neuen Entwurf etwa die Regelungen zum Uploadfilter adaptiert – er ist nun nur mehr für Plattformen verpflichtend, die nutzergenerierten Content bewerben. Gestern ging der neue Entwurf mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen im EU-Parlament durch.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ende von Memes und lustigen Sport-Videos

Die Adaption der Uploadfilter-Regelung sei eine Farce, sagen KritikerInnen. Schließlich würde besagtes Kriterium auf alle großen Social Media-Plattformen zutreffen. Konkret bedeute die neue Regelung etwa ein Ende der Memes oder von Zusammenschnitten aus Sportübertragungen. Selbst kleinste Ausschnitte aus Medienberichten würden es nicht durch den Filter schaffen, wird befürchtet. Zudem wird kritisiert, dass die technische Implementierung derartiger Filter aufwändig und teuer sei. Das könne kleineren Plattformen von Startups, die ein Gegenmodell zu Facebook und Co. etablieren wollen, wirtschaftlich das Genick brechen.

JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen - Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
(c) JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen

„Das Ende des Internets, wie wir es kennen“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben müssen. Ein Beispiel: Google müsste Zeitungsverlage dafür bezahlen, eine Vorschau ihrer Artikel anzuzeigen. Betrieben sei dieser Punkt von einer kleinen Gruppe einflussreicher Verlage worden, sagen KritikerInnen. Wie es die Mehrheit der Verlage mit dem Einheben der möglichen Lizenzgebühren tatsächlich handhaben wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt stünde jedenfalls das Ende des Internets, wie wir es kennen, im Raum, wird befürchtet.

u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern - Uploadfilter und Leistungschutzrecht
u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern

Österreicher mehrheitlich für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Sowohl bei Konservativen als auch bei Sozialdemokraten fand sich eine Mehrheit für die neue Regelung im EU-Parlament. Bei zweiteren war diese allerdings recht knapp, bei ersteren überwältigend (siehe Grafik ganz oben). Von den 18 österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die neue Regelung und vier dagegen (siehe Grafik oben). Eine Mehrheit gegen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter fand sich nur bei Abgeordneten aus den Niederlanden, Polen und Schweden.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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