13.09.2018

Österreicher im EU-Parlament stimmten für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Im ersten Durchgang wurde die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nach einer Überarbeitung, u.a. beim Uploadfilter, ging sie gestern aber mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen durch.
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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Schnappschuss vom EU-Abgeordneten Michel Reimon auf Twitter

Nach heftiger Kritik im Vorfeld kam im Juli für viele die Erleichterung. Die EU-Urheberrechtsreform, die unter anderem verpflichtende Uploadfilter für Internet-Dienste und das sogenannte Leistungsschutzrecht – von KritikerInnen als „Link-Steuer“ vorsieht, wurde im EU-Parlament abgelehnt. Vorerst. Denn Vorlagen können überarbeitet und dem Parlament nochmal vorgelegt werden. Konkret wurden im neuen Entwurf etwa die Regelungen zum Uploadfilter adaptiert – er ist nun nur mehr für Plattformen verpflichtend, die nutzergenerierten Content bewerben. Gestern ging der neue Entwurf mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen im EU-Parlament durch.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ende von Memes und lustigen Sport-Videos

Die Adaption der Uploadfilter-Regelung sei eine Farce, sagen KritikerInnen. Schließlich würde besagtes Kriterium auf alle großen Social Media-Plattformen zutreffen. Konkret bedeute die neue Regelung etwa ein Ende der Memes oder von Zusammenschnitten aus Sportübertragungen. Selbst kleinste Ausschnitte aus Medienberichten würden es nicht durch den Filter schaffen, wird befürchtet. Zudem wird kritisiert, dass die technische Implementierung derartiger Filter aufwändig und teuer sei. Das könne kleineren Plattformen von Startups, die ein Gegenmodell zu Facebook und Co. etablieren wollen, wirtschaftlich das Genick brechen.

JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen - Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
(c) JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen

„Das Ende des Internets, wie wir es kennen“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben müssen. Ein Beispiel: Google müsste Zeitungsverlage dafür bezahlen, eine Vorschau ihrer Artikel anzuzeigen. Betrieben sei dieser Punkt von einer kleinen Gruppe einflussreicher Verlage worden, sagen KritikerInnen. Wie es die Mehrheit der Verlage mit dem Einheben der möglichen Lizenzgebühren tatsächlich handhaben wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt stünde jedenfalls das Ende des Internets, wie wir es kennen, im Raum, wird befürchtet.

u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern - Uploadfilter und Leistungschutzrecht
u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern

Österreicher mehrheitlich für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Sowohl bei Konservativen als auch bei Sozialdemokraten fand sich eine Mehrheit für die neue Regelung im EU-Parlament. Bei zweiteren war diese allerdings recht knapp, bei ersteren überwältigend (siehe Grafik ganz oben). Von den 18 österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die neue Regelung und vier dagegen (siehe Grafik oben). Eine Mehrheit gegen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter fand sich nur bei Abgeordneten aus den Niederlanden, Polen und Schweden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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