13.09.2018

Österreicher im EU-Parlament stimmten für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Im ersten Durchgang wurde die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nach einer Überarbeitung, u.a. beim Uploadfilter, ging sie gestern aber mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen durch.
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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Schnappschuss vom EU-Abgeordneten Michel Reimon auf Twitter

Nach heftiger Kritik im Vorfeld kam im Juli für viele die Erleichterung. Die EU-Urheberrechtsreform, die unter anderem verpflichtende Uploadfilter für Internet-Dienste und das sogenannte Leistungsschutzrecht – von KritikerInnen als „Link-Steuer“ vorsieht, wurde im EU-Parlament abgelehnt. Vorerst. Denn Vorlagen können überarbeitet und dem Parlament nochmal vorgelegt werden. Konkret wurden im neuen Entwurf etwa die Regelungen zum Uploadfilter adaptiert – er ist nun nur mehr für Plattformen verpflichtend, die nutzergenerierten Content bewerben. Gestern ging der neue Entwurf mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen im EU-Parlament durch.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ende von Memes und lustigen Sport-Videos

Die Adaption der Uploadfilter-Regelung sei eine Farce, sagen KritikerInnen. Schließlich würde besagtes Kriterium auf alle großen Social Media-Plattformen zutreffen. Konkret bedeute die neue Regelung etwa ein Ende der Memes oder von Zusammenschnitten aus Sportübertragungen. Selbst kleinste Ausschnitte aus Medienberichten würden es nicht durch den Filter schaffen, wird befürchtet. Zudem wird kritisiert, dass die technische Implementierung derartiger Filter aufwändig und teuer sei. Das könne kleineren Plattformen von Startups, die ein Gegenmodell zu Facebook und Co. etablieren wollen, wirtschaftlich das Genick brechen.

JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen - Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
(c) JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen

„Das Ende des Internets, wie wir es kennen“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben müssen. Ein Beispiel: Google müsste Zeitungsverlage dafür bezahlen, eine Vorschau ihrer Artikel anzuzeigen. Betrieben sei dieser Punkt von einer kleinen Gruppe einflussreicher Verlage worden, sagen KritikerInnen. Wie es die Mehrheit der Verlage mit dem Einheben der möglichen Lizenzgebühren tatsächlich handhaben wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt stünde jedenfalls das Ende des Internets, wie wir es kennen, im Raum, wird befürchtet.

u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern - Uploadfilter und Leistungschutzrecht
u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern

Österreicher mehrheitlich für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Sowohl bei Konservativen als auch bei Sozialdemokraten fand sich eine Mehrheit für die neue Regelung im EU-Parlament. Bei zweiteren war diese allerdings recht knapp, bei ersteren überwältigend (siehe Grafik ganz oben). Von den 18 österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die neue Regelung und vier dagegen (siehe Grafik oben). Eine Mehrheit gegen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter fand sich nur bei Abgeordneten aus den Niederlanden, Polen und Schweden.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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