13.09.2018

Österreicher im EU-Parlament stimmten für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Im ersten Durchgang wurde die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nach einer Überarbeitung, u.a. beim Uploadfilter, ging sie gestern aber mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen durch.
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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Schnappschuss vom EU-Abgeordneten Michel Reimon auf Twitter

Nach heftiger Kritik im Vorfeld kam im Juli für viele die Erleichterung. Die EU-Urheberrechtsreform, die unter anderem verpflichtende Uploadfilter für Internet-Dienste und das sogenannte Leistungsschutzrecht – von KritikerInnen als “Link-Steuer” vorsieht, wurde im EU-Parlament abgelehnt. Vorerst. Denn Vorlagen können überarbeitet und dem Parlament nochmal vorgelegt werden. Konkret wurden im neuen Entwurf etwa die Regelungen zum Uploadfilter adaptiert – er ist nun nur mehr für Plattformen verpflichtend, die nutzergenerierten Content bewerben. Gestern ging der neue Entwurf mit einer klaren Mehrheit von 438 zu 226 Stimmen im EU-Parlament durch.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ende von Memes und lustigen Sport-Videos

Die Adaption der Uploadfilter-Regelung sei eine Farce, sagen KritikerInnen. Schließlich würde besagtes Kriterium auf alle großen Social Media-Plattformen zutreffen. Konkret bedeute die neue Regelung etwa ein Ende der Memes oder von Zusammenschnitten aus Sportübertragungen. Selbst kleinste Ausschnitte aus Medienberichten würden es nicht durch den Filter schaffen, wird befürchtet. Zudem wird kritisiert, dass die technische Implementierung derartiger Filter aufwändig und teuer sei. Das könne kleineren Plattformen von Startups, die ein Gegenmodell zu Facebook und Co. etablieren wollen, wirtschaftlich das Genick brechen.

JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen - Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
(c) JuliaReda.eu: Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen

“Das Ende des Internets, wie wir es kennen”

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben müssen. Ein Beispiel: Google müsste Zeitungsverlage dafür bezahlen, eine Vorschau ihrer Artikel anzuzeigen. Betrieben sei dieser Punkt von einer kleinen Gruppe einflussreicher Verlage worden, sagen KritikerInnen. Wie es die Mehrheit der Verlage mit dem Einheben der möglichen Lizenzgebühren tatsächlich handhaben wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt stünde jedenfalls das Ende des Internets, wie wir es kennen, im Raum, wird befürchtet.

u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern - Uploadfilter und Leistungschutzrecht
u/shakal7 auf Reddit: Abstimmungsergebnisse nach Ländern

Österreicher mehrheitlich für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Sowohl bei Konservativen als auch bei Sozialdemokraten fand sich eine Mehrheit für die neue Regelung im EU-Parlament. Bei zweiteren war diese allerdings recht knapp, bei ersteren überwältigend (siehe Grafik ganz oben). Von den 18 österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die neue Regelung und vier dagegen (siehe Grafik oben). Eine Mehrheit gegen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter fand sich nur bei Abgeordneten aus den Niederlanden, Polen und Schweden.

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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis
(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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