14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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CleanLoop
Österreichs Nationalteam-Goalie Alexander Schlager (r.) und Geschäftspartner Roman Hörantner .

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager war von Anfang an beim Unternehmen als Investor und Co-Founder dabei, wie brutkasten berichtete.

CleanLoop mit Fokus au Deutschland

Nach der Etablierung in Österreich richtet CleanLoop den Blick nun auf Deutschland. Auch wenn der Markt als stark fragmentiert und preissensibel gilt, biete er die idealen Voraussetzungen für ein Modell, das Kostenersparnis und Nachhaltigkeit verbindet, heißt es per Aussendung.

„Mit unserem Ansatz ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und diesen Schritt auch erleichtern“, erklärt Unternehmensgründer Roman Hörantner. Neben den ökologischen Vorteilen biete laut dem Gründer der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand auch wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Reinigungsmittel ungenutzt in Abstellräumen oder Kellern von Betrieben verbleiben, und sie können gleichzeitig zusätzliche Einnahmen erzielen. Käufer:innen profitieren indes davon, dass sie diese Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben können als vergleichbare Neuware, so der Claim.

Wachstumspotenzial

Das Ziel des Re-Use-Geschäftsmodells ist es, die Umwelt zu schonen und dabei Unternehmen zu helfen, Geld zu sparen. Nach dem Markstart in Österreich kann die CleanLoop-App nun auch in Deutschland genutzt werden.

Dort lag der Umsatz laut der Statistik-Plattform Statista im Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelmarkt 2025 bei rund 15,7 Milliarden Euro. Insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche und nachhaltige Produkte zeige der Markt ein großes Wachstumspotenzial. Aber, so der Clean-Loop-Founder, der Reinigungsbedarf hinterlasse einen nicht unwesentlichen ökologischen Fußabdruck. Denn Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und Energie.

Demgegenüber stehe die deutsche Reinigungsbranche durch steigende Kosten und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen unter massivem Druck. Hier möchte CleanLoop mit seinem Re-Use-Modell ansetzen.

Schlager: „Smarter Umgang mit Ressourcen“

„In vielen Betrieben lagern Produkte, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Lieferantenwechsel, Überbestellungen oder geänderte Anforderungen. Diese Ressourcen machen wir nutzbar“, sagt Hörantner. Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche. „Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch oder Lieferantenwechsel meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären. Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch umweltfreundlich, solche Produkte halb voll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Second-Hand-Geräte setzen.

Für Investor und Goalie Schlager ist das CleanLoop-Modell mehr als nur ein Geschäftsansatz: „Im Leistungssport lernst du schnell: Erfolg entsteht nicht nur durch mehr Einsatz, sondern durch den smarteren Umgang mit Ressourcen“, sagt er. „Und genau dieses Prinzip überträgt CleanLoop auf eine ganze Branche. Das ist ein klares 1:0 für die Umwelt.“

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