14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Björn Elting ist neuer CTO der Trenkwalder Group AG | (c) Trenkwalder Group AG
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Mit rund 550 Millionen Euro Jahresumsatz und etwa 20.000 Mitarbeiter:innen ist die Trenkwalder Group AG mit Hauptsitz in Wien Österreichs größtes HR-Unternehmen. Dabei befindet sich der aktuell in 15 europäischen Ländern tätige Konzern, was die Geschäftszahlen angeht, momentan keineswegs an seinem bisherigen Höhepunkt: Vor etwas weniger als 20 Jahren machte man noch mehr als eine Milliarde Euro Jahresumsatz. Es folgten auch durch die damalige Finanzkrise bedingte Krisenjahre. 2011 erfolgte der Mehrheitsverkauf an die deutsche Droege Group, die nach wie vor Haupteigentümerin ist. Auch zuletzt war die Umsatzentwicklung dem Vernehmen nach negativ – noch 2024 war seitens des Unternehmens von rund 700 Millionen Euro Jahresumsatz die Rede, nun steht man nach eigenen Angaben bei den eingangs erwähnten 550 Millionen.

„Anspruch, KI-Vorreiter der Branche zu sein“

Die Strategie für die gewünschte Rückkehr auf den Wachstumspfad überrascht wenig: „AI First“. Man habe den Anspruch, KI-Vorreiter der Branche zu sein, sagt CEO Mark Pollok. Dafür besetzte Trenkwalder nun einen neu geschaffenen Chief-Technology-Officer-Posten (CTO) mit Björn Elting. Dieser war zuletzt in Düsseldorf, wo auch die Trenkwalder-Mutter Droege Group ihren Sitz hat, als Managing Director und Head of Tech & Digital Advantage in Insurance von BCG Platinion für Europa, den Nahen Osten, Südamerika und Afrika tätig. BCG Platinion ist die Technologieberatungs-Sparte der Boston Consulting Group (BCG).

Im Zentrum von Eltings Aufgaben stünden nun die großangelegte Weiterentwicklung KI-basierter Lösungen sowie der Ausbau der datengetriebenen, europaweiten Workforce-Plattform, heißt es von Trenkwalder. Darüber hinaus werde er die strategische Weiterentwicklung des Outsourcing-Geschäftes der Gruppe maßgeblich mitgestalten. KI unterstütze bereits jetzt zentrale Abläufe von der Vorqualifikation und dem Matching von Talenten bis zur Kommunikation mit Kunden. Auf Basis der paneuropäischen Datenbank mit mehr als einer Million Talenten soll nun die grenzüberschreitende Workforce-Vermittlung deutlich skalierbarer werden.

Elting: „Innovationsgeschwindigkeit wird zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil“

„Björn Elting verbindet umfassende Technologie- und Transformationserfahrung mit der Fähigkeit, Veränderungen in komplexen Organisationen umzusetzen. Genau diese Kombination brauchen wir, um KI als Wachstumstreiber in unseren Kernprozessen zu verankern und unsere europaweite Plattformstrategie zu beschleunigen“, kommentiert Trenkwalder-CEO Pollok.

Elting selbst sieht in seiner neuen Position die seltene Chance, „ein Unternehmen in seiner nächsten Wachstumsphase technologisch neu aufzubauen und damit die Zukunft der Arbeit in Europa mitzuprägen“. „Mich reizt besonders, wie konsequent Trenkwalder bestehende Prozesse aus einer AI-First-Perspektive neu denkt. Denn die HR-Service-Branche wird in den kommenden Jahren eine besondere Dynamik erleben, und die Innovationsgeschwindigkeit wird zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil“, so der neue CTO.

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