14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Lebensstimmen
Der Fabertar | © Lebensstimmen/Screenshot

Vor rund einem Monat gab das Grazer Startup Lebensstimmen den Einstieg von Motorsportlegende Helmut Marko als Investor bekannt – brutkasten berichtete. Nun präsentierte man seine KI-basierte Plattform und hat dabei weitere prominente Unterstützung.

Lebensstimmen als Vorsorge

Das von Markus Pinter, Philipp Berkessy und Lukas Stern gegründete Startup versteht sich als ein Vorsorgeprodukt, das zu Lebzeiten abgeschlossen wird und für den Tod und darüber hinaus wirkt. Menschen können zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können.

Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“.

Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell. Die rechtliche Architektur der Plattform wurde gemeinsam mit Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte entwickelt. Technologiepartner ist BLCKs AI.

Fabertar schenkt Worte her

Neben Marko unterstützt nun auch Dompfarrer von St. Stephan, Toni Faber, Lebensstimmen in Fragen von Trauer und Abschied mit einem neuartigen Angebot. Mit dem „Fabertar“ präsentiert das Startup einen gemeinsam mit ihm entwickelten und klar als KI gekennzeichneten Trauerredner. Dieser soll keine Seelsorge ersetzen, sondern Worte schenken, wo sie gewünscht werden oder wo kein Redner verfügbar ist.

„Ich begleite viele Menschen im Abschied. Oft ist das, was ungesagt bleibt, am schwersten. Wenn Technik hilft, liebevolle Worte zu bewahren, dient sie dem Menschen und dem Trost. Genau das ist der Gedanke hinter dem ‚Fabertar‘. Er soll niemanden ersetzen“, sagt Faber.

Marktstart Anfang 2027

Und Lebensstimmen-Geschäftsführer Berkessy ergänzt: „Jeder Mensch hat Worte, die bleiben sollen. Mit Lebensstimmen machen wir Vorsorge erstmals persönlich, digital und rechtssicher. Heute beginnt eine neue Abschiedskultur, und sie beginnt in Österreich.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Plattform, der dazugehörigen Lebensstimmen-Produkte und dem aktuellen Launch der Website erfolgt in einem nächsten Schritt. Der Marktstart ist für Q1 2027 geplant und soll sowohl österreichweit als auch global erfolgen.

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