14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. “Einzelne Worte” oder “kurze Passagen” dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Video killed the Radio Star und Internet killed the Video Star. Disruptive Entwicklungen bringen neue Herausforderungen mit sich und momentan ist es wieder soweit: AI-Suchmaschinen wie ChatGPT search, Perplexity und das neue Google-AI-Feature gewinnen gerade rasant an Boden. Gartner sagt einen 50-Prozent-Rückgang bei organischem Suchmaschinen-Traffic bis 2028 voraus. Für klassische Suchmaschinenoptimierung bedeutet das: GenAI killed the SEO-Star – bald ist nichts mehr, wie es war. Die AI spuckt Ergebnisse aus und der angestrebte Click auf die Seite bleibt oft aus. Hier setzt das neue Startup Otterly.AI an.

Otterly.AI-Gründer: “Sich an fundamentale Veränderungen im Such-Ökosystem anpassen”

“Der Übergang zur generativen KI-Suche ist einer der umfassendsten Umbrüche im heutigen Marketing. Wir haben Otterly.AI mit der Vision gegründet, Marken in die Lage zu versetzen, sich an diese fundamentalen Veränderungen im Such-Ökosystem anzupassen und sie mit den Werkzeugen auszustatten, um in dieser komplexen neuen Landschaft sichtbar, wettbewerbsfähig und informiert zu bleiben”, sagt Thomas Peham, Co-Founder von Otterly.AI.

Ist die eigene Page in AI-Suchergebnissen sichtbar?

Die Plattform trackt dazu zentrale Metriken auf den drei großen KI-Suchplattformen, ChatGPT, Google AI Overviews und Perplexity.AI und liefert – aktuell im Wochenrythmus – Einblicke in die Entwicklung von Trends. Dazu stellt Otterly.AI Tools bereit, mit denen Unternehmen ihre KI-Suchleistung verbessern können sollen. Konkret beantwortet die Anwendung etwa die Frage, ob die eigene Website bei KI-Suchanfragen zu bestimmten Themen sichtbar und verlinkt ist und wie prominent diese platziert ist.

Otterly.AI verlässt mit 1.000 Nutzer:innen Stealth-Mode

Gestartet hat das Startup bereits im Oktober – allerdings noch abseits der breiten Öffentlichkeit. Mit Überschreiten der 1.000-Nutzer:innen-Marke verließ es nun den Stealth-Mode. Als Referenzen werden die Unternehmen Datadome, Skale, Downtown Ecommerce und Videoloft genannt. “Das Erreichen von 1.000 Usern in so kurzer Zeit ist ein Beweis dafür, wie wichtig es für Unternehmen ist, ihre Leistung in der KI-gesteuerten Suchlandschaft zu überwachen”, meint dazu Peham.

Drei ausgewiesene Startup-Veteranen als Gründer

Er uns seine zwei Co-Founder, Klaus-M. Schremser und Josef Trauner, bringen für ihre Mission einen beachtlichen Track-Record mit. Peham war Vice President Marketing beim heimischen Soonicorn Storyblok, das sich dieses Jahr ein Investment über 80 Millionen US-Dollar holte. Schremser hat mit Gentics, Wikidocs und Usersnap gleich drei Exits im CV stehen (er sprach darüber auch ausführlich in der brutkasten-Serie “Das Leben nach dem Exit”). Trauner war ebenfalls Co-Founder von Usersnap. Otterly.AI hat bisher kein externes Kapital aufgenommen.

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