14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Enact, Roboter die fühlen, Roboter, Robotik
© Enact

Roboter können viel. Sie sehen fast alles, sie schweißen, heben, sortieren. Eines fehlt ihnen jedoch: Fingerspitzengefühl. Deshalb bleiben die letzten Handgriffe der Montage Handarbeit: ein Kabel, das einrasten muss, eine Dichtung, die sitzen muss, eine Schraube, die klemmt. Diesem Mangel an Feinfühligkeit stellt sich das Schweizer Startup Enact entgegen und baut Roboter, die Kraft spüren. Sie messen Druck und Widerstand über ihre eigenen Antriebe, wie der Mensch über Muskeln und Sehnen, und ein Modell lernt daraus, heißt es. Der Roboter merkt ohne Zusatzsensoren und ohne künstliche Haut, ob das Teil sitzt.

Enact von Caltech-Forscher gegründet

Dass das mehr als eine Nische ist, zeigen die Zahlen. China etwa hat 2025 354.000 Industrieroboter installiert, fast drei von fünf weltweit (IFR). Europa gewinne dagegen nicht über Masse sondern über Varianz, und genau dort rechnen sich Roboter bisher selten, weil jemand jede Aufgabe einzeln programmieren müsse. Roboter, die durch Vormachen lernen und spüren, ob ein Teil sitzt, sollen diese Einzelprogrammierung ersparen und auch kleine Serien automatisierbar machen. Genau hier setzt Enact an: bei den letzten Handgriffen der Montage.

Gegründet wurde das Zürcher Startup im März 2026 von Manuel Yves Galliker. Der Maschinenbauer der ETH Zürich war Gastforscher am Caltech, leitete bei 1X das Team, das dem Humanoiden NEO das Gehen beibrachte, und arbeitete danach bei Physical Intelligence.

Dort sah er, dass Kamera und Teleoperation für die Fabrik nicht ausreichen, und ging zurück nach Zürich. „Das Silicon Valley hat historisch betrachtet enorme Stärken in Software und KI, aber es fehlt an Spezialisten für Robotik und Hardware-Engineering“, sagt Galliker.

Investment von Mensch

Nun sammelte er mit Enact 30 Millionen US-Dollar in einer Pre-Seed-Runde ein, und das noch bevor es ein Produkt gibt. Das hat einen Grund, wie man in der Aussendung liest: „Das Startup baut alles selbst. Antriebe, Regelung und Modell entstehen unter einem Dach, was am Anfang mehr kostet als ein Modell auf einen fremden Arm zu setzen.“ Die ersten Antriebe laufen, der Ansatz sei laut Enact validiert.

Angeführt wird die Millionen-Runde von redalpine, Notion Capital und firstminute capital. Als Business Angels investieren Yann LeCun (von 2013 bis Ende 2025 Chief AI-Scientist bei Meta), Arthur Mensch (Co-Founder Mistral AI), Andrew Lonsberry (Path Robotics) und David Wallerstein (früher Tencent). Aktuell arbeiten zehn Personen in Zürich, bis Ende 2027 sollen es viermal so viele werden.

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