14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - blende11.photo

Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Elisabeth van Holthe tot Echten ist seit letztem Jahr als Program & Events Managerin bei AustrianStartups tätig. Hier leitet sie das Entrepreneurial Leadership Program (ELP), ein einjähriges Programm für angehende Gründer:innen, sowie den Startup World Cup Austria. Davor war sie bei Female Founders, wo sie Programme für Gründerinnen und Führungskräfte konzipiert und umgesetzt hat. Mit erstem Juli wird sie nun Adrian Zettl als COO von AustrianStartups folgen.

Neue Initiativen

Ein strategischer Schwerpunkt liegt dabei auf der Erweiterung des Angebots für Later-Stage-Unternehmen. Dass dieser Kurs bereits erfolgreich eingeleitet wurde, zeigen die im März 2026 gestarteten Founder Memberships sowie das exklusive Mai-Event { founders only }, das sich speziell an Gründer:innen mit mehr als 500.000 Euro Umsatz oder Investment richtete. Ziel der neuen COO ist es, diesen vertraulichen Peer-Austausch weiter zu fördern und Startups von der ersten Idee bis zum Scaleup auf ihrer gesamten Reise zu begleiten.

„Ich freue mich sehr auf die neue Rolle. Wir haben mit den neuen Formaten bereits gezeigt, was möglich ist, wenn wir Gründerinnen und Gründer gezielt zusammenbringen. Jetzt geht es darum, diesen Ansatz weiter auszubauen und unseren Community Impact zu skalieren, damit wir mehr Founder entlang ihrer gesamten Journey erreichen und konkret unterstützen“, so Elisabeth van Holthe tot Echten.

Elisabeth van Holthe tot Echten wird an der Seite von Hannah Wundsam in das C-Level von AustrianStartups einsteigen. (c) AustrianStartups

Abschied nach zwölf Jahren

Adrian Zettl tritt Ende des Monats als Co-Managing Director von AustrianStartups zurück. Nach insgesamt zwölf Jahren in verschiedenen Funktionen innerhalb der Organisation blickt Zettl in einem persönlichen Statement auf LinkedIn auf die Entwicklung des österreichischen Startup-Ökosystems zurück.

Viele seiner bisherigen operativen Verantwortlichkeiten werden künftig von van Holthe tot Echten in ihrer neuen Rolle als COO übernommen. Auch van Holthe tot Echten meldet sich über LinkedIn zu Wort: „Das erste Halbjahr 2026 hat bereits gezeigt, wozu österreichische Startups fähig sind: Das Talent ist da, der Ehrgeiz ist da und zunehmend auch die Infrastruktur. Aber es ist noch ein weiter Weg, bis Österreich sein volles Potenzial entfaltet – und genau das begeistert mich an dieser Rolle.“

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