14.03.2024

Update zu Oekoreich-Vorwürfen: Nun unternimmt Neoh rechtliche Schritte

Ende Februar wurde das FoodTech Neoh öffentlich kritisiert. „Intransparenz“ zur Herkunft der Produkte, fehlende Gütesiegel, „ominöse“ Studie lauteten die Vorwürfe der Bürgerinitiative Oekoreich. Nun schickte Neoh ein Anwaltschreiben.
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Man sieht einen Neoh-Schokoriegel
(c) Neoh

In den vergangenen zwei Wochen konnten aufmerksame brutkasten-Leser:innen feststellen, dass die öffentliche Kommunikation rund um das FoodTech-Startup Neoh einen Richtungswechsel vorgenommen hat.

Das Unternehmen, das bislang mit potenten Investor:innen, Werbegesichtern wie Dominic Thiem sowie marktwirtschaftlichen Erfolgen – zuletzt wurden Produkte in die Ankerbrot-Filialen aufgenommen – in der Öffentlichkeit punkten konnte, musste sich vor gut zwei Wochen scharfer Kritik stellen.

Die umfangreiche Beanstandung kam von der Bürgerinitiative Oekoreich rund um Sebastian Bohrn Mena, brutkasten berichtete, die im Sinne des Konsumentenschutzes bereits Missstände bei Milka, Nestle, Ferrero und Co. offengelegt habe, wie es auf der Website heißt. Neben den großen Playern, geriet nun auch Neoh ins Visier der Initiative. Kritisiert werden der von Neoh hergestellte Zuckerersatz ENSO16, die medizinische Studie dazu, Herkunft und Zulieferung der Produktinhaltsstoffe sowie fehlende Gütesiegel zu den Social Responsibilities der Marke.

Für eine Bestandsaufnahme der mittlerweile öffentlichen Auseinandersetzung beider Parteien bekam brutkasten die noch nicht publizierte medizinische Studie von Neoh sowie den vollständigen Bericht der Initiative Oekoreich. Co-Founder Manuel Zeller und Heinrich Prokop äußerten sich gegenüber brutkasten zu den Vorwürfen.

„Finger weg von dem Zeug“ hieß es kurz darauf in einer weiteren Oekoreich-Stellungnahme zu den Neoh-Produkten, diesmal sollen sich sogar Konsument:innen gemeldet haben. Nun liefert Neoh ein Fair-Trade-Zertifikat eines Lieferanten, geänderte FAQs und eine Klage. Aber der Reihe nach.

Was gibt es Neues bei Neoh?

Während es um die Vorwürfe des Schokoladenherstellers, bis auf Produktwerbungen, vorübergehend ruhig blieb, bestätigt Neoh nun, dass es sich bei der Herkunft des Milchpulvers hauptsächlich um Lieferanten aus Deutschland und Österreich handle. Oekoreich warf im Bericht vor, dass jenes gleichwohl auch aus Polen stammen könne, wenn das Startup lediglich auf EU-Richtlinien verweise.

Im Statement des Startups heißt es genau: „Das Milchpulver für die in Österreich hergestellten Produkte stammt aus Österreich. Das Milchpulver für die in Deutschland hergestellten Produkte stammt aus der Region Schwarzwald in Deutschland. Nur, wenn dort nicht genügend Menge zur Verfügung steht, können Milchbestandteile aus Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg oder den Niederlanden eingesetzt werden.“

Überarbeitete FAQs und Fair Trade Nüsse mit Zulieferer-Zertifikat

Man wisse zudem nichts über die Herkunft weiterer Inhaltsstoffe der Neoh-Produkte, so der Tenor des ersten Oekoreich-Berichts, vor allem beim Kakao „(…) wo größtenteils Kinderarbeit drinsteckt, ebenso wie bei der Ernte der Haselnüsse.” Während Neoh in den – mittlerweile überarbeiteten FAQs ihrer Website – beim Kakao auf das bereits veröffentlichte Statement setzt, weist das Startup nun ein „Fair Trade Sustainability Alliance“-Zertifikat für die Nüsse in den Süßigkeiten vor. Jenes wird laut Angaben des Startups „regelmäßig“ von einer „unabhängigen Zertifizierungsstelle (…) überwacht.“ Auf brutkasten-Anfrage beim Landwirtschaftsbetrieb Agreco, der das FaitTSA-Zertifikat für den Neoh-Zulieferer ausgestellt haben soll, hieß es telefonisch, man würde die Gültigkeit überprüfen.

Noch vor ungefähr eineinhalb Wochen äußerte Manuel Zeller, Co-Founder von Neoh, Bedenken bei den Gütesiegeln. Man könne auch bei ausgewiesenen Zertifikaten nie sicher sein, wie Unternehmen ihre Social Responsibilities tatsächlich verfolgen, hieß es in einem Telefonat mit brutkasten.

In einem schriftlichen Statement aus dieser Woche sagt Neoh auf die Frage, warum das Zertifikat des deutschen Zulieferers der Bio-Nüsse nicht auf der Neoh-Firmenwebsite veröffentlicht wird:

Neoh definiert sich nicht über Zertifikate für die verwendeten Inhaltsstoffe, sondern darüber, eines der größten Ernährungsprobleme weltweit zu lösen: den übermäßigen Zuckerkonsum. Das ist neben dem Geschmack auch der Grund, warum die Menschen unsere Produkte schätzen. Von einer Veröffentlichung von Zertifikaten auf unserer Website sehen wir aber ab.

Manuel Zeller, CO-Founder von Neoh

Zudem heißt es: „Selbstverständlich entsprechen alle verwendeten Rohstoffe den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Österreichs und der Europäischen Union.“

Beim Kakao bleibt Neoh seiner bereits kommunizierten Aussage treu und bezieht sich abermals auf „Kriterien der Nachhaltigkeit und ESG sowie die Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation.” Oekoreichs Kritik zu mit dem Kakao-Business verbundenen Verletzungen der Menschenrechte können derzeit nicht nachvollzogen werden. Über Neuigkeiten hierzu möchte man in Zukunft informieren, heißt es schriftlich.

Anstelle der zuvor veröffentlichten allgemeinen Studien zu Palmöl und Nachhaltigkeit, kann man die neuen Statements so nun auch auf der Unternehmens-Website nachlesen.

Dass die FAQs des Startups nun mehr Transparenz zeigen, ordnet Bohrn Mena als “sehr positiv”, es schaffe laut dem Oekoreich-Sprecher ein “ganzheitliches Bild”. “Ich bin mir sicher, dass sich auch andere Startups ein Beispiel an der transparenten Darstellung nehmen, wenn es um Inhaltsstoffe, Herkunft und Lieferanten geht. Rein das Hinterfragen “wie man kommuniziert” sei gerade in der Lebensmittelbranche immer wieder nötig.

Zuckerersatz und die Neoh-Studie

Eine prominente Rolle in beiden Oekoreich-Berichten spielen ENSO16, der eigens hergestellte Zuckerersatz von Neoh sowie die nicht publizierte Studie hierzu. Die Ersatzformel für die Süße im Riegel bestehe aus insgesamt 16 Inhaltsstoffen. Auf der Website erfährt man, wie schon zuvor, dass die Naschereien aus allerhand Ballaststoffen, unter anderem Agave, Chicorée, fermentiertem Mais sowie aus Aromen bestehen. Brutkasten berichtete bereits 2022 hierzu.

Ein Patent für die Formel sei in Arbeit, ergänzte Zeller kürzlich gegenüber brutkasten, bisher ist die genaue Zusammensetzung geheim, zu groß ist die Gefahr der Verwendung durch andere Hersteller. Als B2B-Angebot wird sie bereits eingesetzt, zu den Großkunden, die auf den Ersatzzucker setzen, zählen unter anderem Biogena, Eis-Greissler und die REWE-Group.

Die klinische Studie hierzu belegt, dass der Industrie-Zuckerersatz weniger Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel habe, als herkömmliche Süßungsmittel. Brutkasten, so wie auch mittlerweile anderen Medienvertretern wie Trending Topics, NÖN und Cash, liegt die Studie vor, in der die Neoh-Aussagen bestätigt werden können.

Bei der Zusammensetzung der Zuckerersatzformel heißt es “aus Wettbewerbsgründen geheim” (c) Neoh, Website

Zur Oekoreich-Kritik sagt Neoh: „Nach den aus der Luft gegriffenen Vorwürfen gegen diese Studie hat nun die MedUni Wien schriftlich bestätigt, dass die Studie als Auftragsforschung nach §27 UG von der MedUni Wien genehmigt, durch die Rechtsabteilung geprüft und deren Durchführung von der unabhängigen Ethikkommission der MedUni Wien bewilligt wurde.“ Darüber hinaus bestätige die medizinische Universität, dass Neoh als Auftraggeber der Studie „keinen Einfluss auf die Durchführung“ dieser hatte. Zuvor wurde Neoh von Oekoreich vorgeworfen, die Erhebung sei „ominös“.

Social Media und ein Anwaltschreiben

Die Veröffentlichung des Oekoreich-Nachtrags zu Neoh verursachte zudem Parallel-Gefechte in den sozialen Medien. Zwischen den empörten Kommentaren der Oekoreich-Follower:innn findet sich auch einer, der dagegen hält. Stefan Weisshaar, der Oekoreich auf unsauberes Recherchieren – was die Studie betrifft – hinweist, kritisiert die „Diskreditierung“ der medizinischen Universität Wien, die im Zuge der Berichte über Neoh entstanden sei.

Unter den rund 90 Kommentaren zum Neoh-Posting verteidigt Martin Weisshaar die Neoh-Studie (c) Oekoreich-Account, Facebook

Neu ist auch der Verweis auf Konsument:innen seitens Oekoreich. So sollen diese „im Netz“ berichtet haben, dass eine Lehrperson einer Schule bei Neoh von einem „gesunden“ Snack gesprochen habe. Worauf die Initiative hinaus möchte, ist die Werbung von Neoh. Hier würde laut Bohrn Mena fälschlicherweise eine gewisse gesündere Alternative zu herkömmlichen Süßigkeiten suggeriert, besonders Kinder würde man hiermit in die Irre führen.

Die Antwort des FoodTech-Startups darauf ist mittlerweile juristisch. Zum versendeten Anwaltschreiben an Oekoreich heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Startups: “Gegen die Urheber dieser und noch weiterer Falschaussagen wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet.” Ob es zu einer Klage kommen könnte, ist ungewiss. Auf telefonische brutkasten-Anfrage sagt Bohrn Mena, dass er “zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Kommentar” abgeben wolle.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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