03.02.2020

Upcycling-Startup Refished: Faire Taschen aus Kambodscha

In der Puls4-Sendung "2 Minuten 2 Millionen" präsentieren die Refished-Gründer diese Woche ihre fairen Taschen und Accessoires. Die Taschen sind bereits in ausgewählten Geschäften und online erhältlich.
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Tasche von Refished in Asien
Die Taschen von Refished werden in Kambodscha produziert. (c) Refished

Am 4. Februar startet die Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf Puls4 in die siebte Staffel, und eines der dort pitchenden Teams ist das Upcycling-Startup Refished rund um die Gründer Sissi Vogler und Marcel Wagner. Refished produziert nachhaltige Taschen und Accessoires.

Die Geschichte des Fair Fashion Labels begann während einer langen Reise durch Asien. Zunächst wurde die Kollektion „CEMENT“ aus upcycelten Zementsäcken gefertigt, daraufhin folgte die zweite Kollektion namens „FISH“ aus alten Fischfuttersäcken.

Die Taschen und Accessoires von Refished werden in Phnom Penh, Kambodscha, handgefertigt. Jedes Stück wird dabei unter fairen Bedingungen für Arbeiter hergestellt, wie die Gründer betonen. Transparenz ist dabei oberstes Gebot: Jeder Arbeiter signiert die fertige Tasche mit seinem Namen. So will Refished dazu beitragen, das Bewusstsein des typischen Massenkonsumenten zu verändern. Auf der Team-Website werden außerdem neben den Foundern auch die Näherin und Näher, sowie die hinter den Taschen stehende Designerin präsentiert.

Wo man die Refished-Taschen kaufen kann

Die Taschen von Refished sind bereits in ausgewählten Geschäften und Boutiquen zu finden – in Wien zum Beispiel im MQ-Point (Museumsquartier). Auch in diversen deutschen Städten werden die fairen Taschen bereits verkauft. Zudem werden die Gründer dieses Jahr auf dem Fifteen Seconds Festival in Graz präsent sein. Und natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Accessoires im Online-Shop der Gründer zu bestellen.

+++Live Stream, Porträts und Hintergründe zu 2 Minuten 2 Millionen+++

Im B2B-Segment betonen die Refished-Gründer außerdem, dass auf Wunsch jedes Produkt mit einem individuellen Logo versehen werden kann. Die Taschen eignen sich somit gut als nachhaltige Kundengeschenke – oder auch im privaten Bereich, zum Beispiel als Giveaway an die Gäste auf der eigenen Hochzeit.

2 Minuten 2 Milllionen ab 4. Februar 2020

Am 4. Februar 2020 wird die erste Folge der siebten Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ auf Puls 4 ausgestrahlt. Der brutkasten begleitet die aktuelle Staffel redaktionell durch Porträts ausgewählter Startups, Einschätzungen durch diverse Expertinnen und Experten, sowie ausführliche Nachberichte. Außerdem bieten wir einen Live-Stream der jeweils aktuellen Folge auf derbrutkasten.com.

Refished im Video-Interview


Redaktionstipps

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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