24.03.2021

Unternehmer haben überdurchschnittlich oft ADHS

Mehrere Studien zeigen, dass ADHS bei Unternehmern besonders häufig ist. Eine neue beschäftigte sich nun mit den Stärken und Schwächen von Unternehmern mit der "Störung".
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Besonders viele Unternehmer haben ADHS
(c) Adobe Stock - Farknot Architect

Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) – assoziiert wird das meist mit Kindern, denen Konzentration und das „still Sitzen“ schwer fällt. Betroffen sind laut Studien zwischen drei und acht Prozent der Kinder bzw. rund vier Prozent der Erwachsenen. In einer Gruppe jedoch sticht ein besonders hoher Prozentsatz an Personen mit ADHS-Symptomatik heraus: In jener der Unternehmer.

ADHS: vier Prozent aller Erwachsenen, 20 Prozent der Unternehmer

Ermittelt wurden Werte bis zu 29 Prozent. Eine neue internationale Studie unter Leitung von Isabella Hatak von der Schweizer Universität St. Gallen kam auf einen etwas niedrigeren, aber immer noch beachtlichen Wert: 20,7 Prozent von 164 in den Niederlanden untersuchten Unternehmerinnen und Unternehmern wiesen eine diagnostizierbare ADHS-Symptomatik auf.

Untersucht wurde in der Studie vor allem, welche Vor- und Nachteile die Störung für die unternehmerische Tätigkeit hat. Die Studienautorin stellt dabei klar: ADHS entscheidet nicht direkt über unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Ein große Rolle würden jedoch persönliche Leidenschaften spielen. Unter den Unternehmern mit ADHS seien jene am erfolgreichsten, die eine große Leidenschaft für das Gründen und Entwickeln einer Firma mitbringen, jedoch weniger positive Gefühle für das Erfinden haben.

Andere Stärken, andere Schwächen

„Diese Konfiguration kann ADHS-assoziierte Schwächen, d.h. Schwierigkeiten beim generellen Dranbleiben und beim Aufrechterhalten von fokussierter Aufmerksamkeit, ausmerzen“, schreibt Hatak. Zudem könne eine ausgeprägte Leidenschaft fürs Erfinden, intensiviert durch den bei Betroffenen typischen Mangel an Bedacht, das Risiko steigern, andere wichtige unternehmerischen Aufgaben zu vernachlässigen. „Dies würde dann etwa darin münden, dass der oder die ADHS-UnternehmerIn so leidenschaftlich für die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen brennt, dass er oder sie diese gar nie auf den Markt zu bringen vermag“, so die Forscherin.

Bei den Unternehmern ohne ADHS-Symptome dagegen müssten die Leidenschaften idealerweise so verteilt sein, dass eine Vorliebe fürs Erfinden und Gründen besteht, nicht jedoch fürs Entwickeln. „Da diesen UnternehmerInnen nicht nur ADHS-spezifische Schwächen fehlen, sondern auch die entsprechenden Stärken wie Offenheit für Neues, Proaktivität und Kreativität weniger stark ausgeprägt sind, müssen sie ihre Leidenschaft fürs Erfinden nähren. Nur so können sie ihre potenziell inhärenten Schwierigkeiten beim Erkennen neuer Informationsmuster ausgleichen und sie mit vorhandenem Wissen kombinieren, um kreative Lösungen zu entwickeln“, sagt Hatak.

Die Studienleiterin resümmiert: „Was wir sagen können ist, dass UnternehmerInnen mit ADHS je nach Leidenschaften genauso erfolgreich sein können, wie die Nichtbetroffenen. Unsere Ergebnisse unterstreichen einen stärkenbasierten Blick auf psychische Erkrankungen. Das ist, so hoffen wir, inspirierend und motivierend für Betroffene, ihre Angehörigen und auch für Entscheidungsträger in Bildung und Förderung“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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