03.07.2019

Was man bei der Unternehmensnachfolge beachten sollte

Für Startup-Gründer ist die Nachfolge oft noch kein Thema. Wir sprachen mit Notar Christoph Mondel, warum man sich dennoch damit beschäftigen sollte.
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Wer gerade gründet, denkt meist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. „Der Fokus liegt natürlich auf Wachstumsplänen. Wenn aber mehrere Partner das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich auch als Jungunternehmer darüber Gedanken machen, was mit den Anteilen passiert, wenn einer der Partner aussteigt oder stirbt“, erklärt der Klosterneuburger Notar Christoph Mondel.

+++Was passiert, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?+++

Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? „Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass ein fachlich oder persönlich nicht geeigneter Nachfolger das Ruder übernimmt“, sagt Mondel. Das schade dann dem gesamten Unternehmen. „Kommen mehrere Personen als Übernehmer in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.“ Vor allem bei innerfamiliärer Nachfolge müsse man sich darüber Gedanken machen.

Im zuvor erwähnten Fall des Mitgründers, der aussteigt, könne man etwa über den Gesellschaftsvertrag vorsorgen. „Über sogenannte Aufgriffsrechte kann bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden“, erklärt der Notar. Wenn das Unternehmen nur einen Gesellschafter hat, könne man die Nachfolge auch über ein Testament regeln. „Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament aber vor“, sagt Mondel.

+++Notare: Die unparteiische Instanz im Startup-Dschungel+++

Doch die Übernahmethematik geht noch weit über die Regelung der Besitzverhältnisse hinaus: „Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher er das Unternehmen führt, desto umfangreicher sind die Agenden für den Nachfolger und desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess“, sagt Mondel.

Auf den Unternehmensnachfolger kämen einige Herausforderungen zu. „Vor allem muss er sich natürlich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat er sich da rüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung er in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernimmt“, erklärt der Notar. Das gelte auch, wenn man sich in ein Unternehmen „einkauft“.


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Die automatisierte Burger-Maschine FABAL © REET Systems

Die österreichische REET Systems GmbH (Restaurant Efficiency Technologies Systems) hat nach eigenen Angaben die Entwicklung einer serienreifen automatisierten Burger-Produktion abgeschlossen. Das System trägt den Namen FABAL (Fully Automated Burger Assembly Line) und wird interessierten Gastronomiebetrieben nun auch in einem Demo-Center in Wiener Neudorf, Niederösterreich, vorgeführt.

Aufbau und Kapazität

FABAL ist laut REET modular aufgebaut und lässt sich an unterschiedliche Restauranttypen anpassen. Je nach Konfiguration sollen laut eigenen Angaben bis zu 300 Burger pro Stunde produziert werden können, aus über 50 verschiedenen Zutaten und in zahlreichen, auch individuell zusammengestellten, Varianten. Bedient wird die Anlage von einer einzigen Person, die für Befüllung und Reinigung zuständig ist. Laut Website sollen sich Betreiber:innen 50 Prozent der Personalkosten sparen. Ein KI-gestütztes System überwacht laut Unternehmen Produktionsqualität und Betriebszustände der Komponenten.

Entwicklung und Testbetrieb

Die aktuelle dritte Generation der Anlage sei nach rund sieben Jahren Entwicklung entstanden und habe sich in einem über einjährigen Testbetrieb mit mehr als 30.000 produzierten Burgern bewährt, so REET. Als Einsatzgebiete nennt das Unternehmen Schnellrestaurants, Großkantinen, Events und Vergnügungsparks. REET gibt, an die Patent- und Immaterialgüterrechte an der Technologie zu halten.

Produktion und Support sollen über Partnerunternehmen im In- und Ausland laufen. „Die größte Herausforderung dieser Innovation war es, auf dem in üblichen Küchengrößen vorhandenen Platzangebot aus über 50 verschiedenen und uneinheitlichen Burgerzutaten automatisiert unterschiedlichste Burger Sandwiches in hohen Stückzahlen herzustellen“, sagt REET-Geschäftsführer und Wirtschaftsanwalt Dieter Spranz.

Eigentümerstruktur

REET Systems wurde laut eigenen Angaben 2019 aus dem Gesellschafterumfeld der Theophil Group gegründet, seit 2022 hält die Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft Invest AG eine Minderheitsbeteiligung. Geschäftsführer ist aktuell Dieter Spranz, zuvor wurde er von April 2023 bis Mai 2026 von Roland Ambrosch unterstützt.

Mehrheitseigentümerin von REET ist die Theophil Group, eine österreichische Familienunternehmensgruppe mit Schwerpunkt Systemgastronomie und Immobilien, die in Österreich rund 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt und laut Aussendung über 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt.

Verbindung zur Systemgastronomie

International ist die Theophil Group mit The Coffeeshop Company in neun weiteren Ländern mit rund 100 Standorten vertreten. Über ihre Tochtergesellschaft The Eatery Group (bis 2023 TQSR Group) ist sie zudem seit 2015 Masterfranchisenehmerin von Burger King in Österreich.

„Als Masterfranchisee und exklusiver Developer der amerikanischen Burgerkette Burger King verwalten wir den gesamten österreichischen Markt der Marke“, heißt es auf der Website der Gruppe. 34 Burger-Lokale betreibe man selbst. Die neue Burger-Automatisierungstechnik entsteht damit im selben Konzernumfeld, das hierzulande auch einen der größten Systemgastronomie-Betreiber stellt, ein naheliegendes erstes Einsatzfeld für FABAL.

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