03.07.2019

Was man bei der Unternehmensnachfolge beachten sollte

Für Startup-Gründer ist die Nachfolge oft noch kein Thema. Wir sprachen mit Notar Christoph Mondel, warum man sich dennoch damit beschäftigen sollte.
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Wer gerade gründet, denkt meist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. „Der Fokus liegt natürlich auf Wachstumsplänen. Wenn aber mehrere Partner das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich auch als Jungunternehmer darüber Gedanken machen, was mit den Anteilen passiert, wenn einer der Partner aussteigt oder stirbt“, erklärt der Klosterneuburger Notar Christoph Mondel.

+++Was passiert, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?+++

Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? „Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass ein fachlich oder persönlich nicht geeigneter Nachfolger das Ruder übernimmt“, sagt Mondel. Das schade dann dem gesamten Unternehmen. „Kommen mehrere Personen als Übernehmer in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.“ Vor allem bei innerfamiliärer Nachfolge müsse man sich darüber Gedanken machen.

Im zuvor erwähnten Fall des Mitgründers, der aussteigt, könne man etwa über den Gesellschaftsvertrag vorsorgen. „Über sogenannte Aufgriffsrechte kann bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden“, erklärt der Notar. Wenn das Unternehmen nur einen Gesellschafter hat, könne man die Nachfolge auch über ein Testament regeln. „Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament aber vor“, sagt Mondel.

+++Notare: Die unparteiische Instanz im Startup-Dschungel+++

Doch die Übernahmethematik geht noch weit über die Regelung der Besitzverhältnisse hinaus: „Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher er das Unternehmen führt, desto umfangreicher sind die Agenden für den Nachfolger und desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess“, sagt Mondel.

Auf den Unternehmensnachfolger kämen einige Herausforderungen zu. „Vor allem muss er sich natürlich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat er sich da rüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung er in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernimmt“, erklärt der Notar. Das gelte auch, wenn man sich in ein Unternehmen „einkauft“.


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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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