23.11.2021

Gründen oder Nachfolgen? Was man über die Unternehmensnachfolge wissen sollte

Notarsubstitutin Verena Nothegger im Q&A zu den großen rechtlichen Fragen bei der Unternehmensnachfolge.
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MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels über Unternehmensnachfolge
MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels | (c) Notariatskammer
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Viele Unternehmen suchen in den kommenden Jahren jemanden, der den Betrieb übernimmt und weiterführt. Nicht immer klappt die Übergabe innerhalb der Familie. Das kann eine Chance für externe Jungunternehmer:innen sein. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erläutert MMag. Verena Nothegger, Notarsubstitutin in Wels.


Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu regeln?

Wer die Unternehmensnachfolge nicht regelt, riskiert, dass eine fachlich oder persönlich nicht geeignete Person das Ruder übernimmt. Das kann dem gesamten Unternehmen schaden. Kommen mehrere Interessierte in Frage und ist die Nachfolge nicht geregelt, kann das zu Streit und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Ab welchem Zeitpunkt sollte sich ein Unternehmer Gedanken über die Nachfolge machen?

Es gibt keinen allgemein gültigen idealen Zeitpunkt. Jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Je umfassender die Aufgabe des Firmeninhabers oder Geschäftsführers ist, je persönlicher das Unternehmen geführt wird, desto umfangreicher sind die Agenden für die nachfolgende Person, desto zeitintensiver gestaltet sich der Übergabeprozess.

Was sollte man beim Übernehmen bedenken?

Einige Herausforderungen warten. Vor allem muss man sich persönlich in der Lage fühlen, die Aufgabe zu bewältigen. Von der rechtlichen Seite hat man sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Verantwortung in finanzieller, steuerrechtlicher und organisatorischer Hinsicht übernommen wird.

Zwei persönliche Fragen sind grundlegend:

  • Warum übernehme ich?
  • Welche Ziele habe ich?

Wer sich in ein Unternehmen “einkauft”, muss klären, ob der Kaufpreis realistisch ist und welches Potenzial im Unternehmen steckt. Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, sollten, wenn möglich, alle Familienmitglieder informiert werden, um innerfamiliäre Spannungen möglichst außen vor zu lassen. Hier sollten auch erbrechtliche Überlegungen angestellt werden, da das Unternehmen im Gesamtgefüge des Familienvermögens zu betrachten ist. In den meisten Fällen sind begleitende erbrechtliche Regelungen sinnvoll.

Wie kann eine Nachfolgeregelung aussehen?

Wer gerade gründet, denkt zumeist nicht darüber nach, wer den Betrieb einmal übernehmen wird. Der Fokus liegt in dieser Phase auf Plänen, die zum Wachstum des jungen Unternehmens beitragen. Aber: Sobald mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam führen, muss man sich Gedanken machen: Was passiert mit den Anteilen, wenn einer der Partner aussteigen möchte/muss oder stirbt? Wer übernimmt diese Anteile, und zu welchem Preis? Wenn bestimmten Personen ein Vorrecht an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden soll, nennt man das Aufgriffsrecht. Aufgriffsrechte sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterläuft und Streit verhindert wird.

Hat das Unternehmen nur eine:n Gesellschafter:in / Inhaber:in, so kann die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden. Übrigens: Was im Gesellschaftsvertrag angeordnet ist, geht Regelungen im Testament vor.


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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Die Kurstafel:

​💪 Das vierte Bitcoin-Halving ist Geschichte

Die Bitcoin-Community hat darauf hingefiebert - und in der Nacht auf Samstag der Vorwoche ging es dann über die Bühne: Das vierte Halving in der Bitcoin-Geschichte. Viel war darüber spekuliert worden, wie (oder ob?) es sich auf den Bitcoin-Kurs auswirken würde. Die unterschiedlichen Annahmen - wie auch der größere Kontext zum Bitcoin-Halving - wurden hier in der Vorwoche in Crypto Weekly #138 ausführlich behandelt. 

Sehen wir uns zuerst einmal die 7-Tages-Performance an: Der Bitcoin-Kurs hat sich seit vergangenen Freitag kaum verändert. Aber werfen wir doch einen genaueren Blick auf die Kursentwicklung: In der Nacht auf Samstag bewegte sich der Bitcoin-Kurs im Bereich von 64.000 US-Dollar leicht abwärts. Das Halving fand bei Block 840.000 um rund 2 Uhr morgens mitteleuropäischer Zeit statt. Im weiteren Tagesverlauf bewegte sich der Kurs sehr unauffällig unterhalb der 64.000 Dollar entlang. Am späten Abend ging es wieder aufwärts.

Insgesamt also: Sehr unspektakulär. Zu Beginn der neuen Woche stieg der Kurs dann deutlich bis auf 67.000 Dollar, bevor er am Mittwoch und am Donnerstag wieder korrigierte und in Richtung 63.000 Dollar fiel.

😮 War das Halving ein Non-Event?

War das Halving also ein Non-Event? Viel Hype, aber wenig Auswirkung? Hier gilt es zu differenzieren. Für das Bitcoin-Netzwerk selbst ist das Halving zentral. Das Halving ist ein fundamentaler Bestandteil dafür, dass Bitcoin so funktioniert, wie es eben funktioniert - mit einer vorherbestimmten Geldpolitik und einer limitierten Geldmenge.

Das ist zunächst aber einmal unabhängig von der Kursentwicklung. Die ist ein anderes Thema. Nur weil ein Ereignis aus der technischen Perspektive äußerst wichtig ist, heißt dies nicht notwendigerweise, dass es zu unmittelbaren starken Kursreaktionen führen muss. Und das noch einmal weniger, wenn das Eintreten des Ereignisses nicht nur fix, sondern auch schon lange bekannt ist. Der Markt preist das Ereignis dann bereits ein. 

​🤔 Kurzfristige, langfristige - oder doch gar keine Auswirkungen?

Aber selbst bei der Kursentwicklung muss man noch einmal differenzieren: Das eine ist die kurzfristige Marktreaktion. Diese ist, wie auch in der Vorwoche hier geschrieben, spekulativ getrieben - gerade bei einem stark gehypten Ereignis wie dem Halving. Davon zu trennen sind die langfristigen Auswirkungen. 

Bestes Beispiel sind hier die Anfang des Jahres erstmals in den USA zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs: Die unmittelbare Marktreaktion auf die Zulassung war spekulativ getrieben - und damit hauptsächlich für Day Trader interessant. Mittel- und langfristig könnten die ETFs aber dazu führen, dass viel neues Geld in den Markt kommt. Das würde die Nachfrage nach Bitcoin erhöhen - und somit auch den Kurs stützen.

Auch jene, die für starke Auswirkungen des Halvings auf den Kurs argumentieren, nehmen meist ein längerfristige Perspektive ein. Auf die bisherigen drei Halvings folgten nach einigen Monaten Bitcoin-Bullenmärkte. Aber eben nach einigen Monaten und nicht unmittelbar. 

Das Problem mit dieser Perspektive wurde in Crypto Weekly schon mehrfach thematisiert: Drei Anlassfälle sind zu wenig, um zuverlässige Schlüsse zu ziehen. Auch waren die Rahmenbedingungen für Bitcoin 2012 völlig andere als heute - wo ein Vielfaches an Geld im Markt ist und weit mehr Profis involviert sind. 

Dazu kommt: Das Halving beeinflusst jedenfalls das Bitcoin-Angebot. Ebenso wichtig für den Kurs ist aber die Nachfrage. Die wieder von sehr vielen anderen Dingen beeinflusst wird, die nichts mit dem Halving zu tun haben.

Wie geht es aber nun weiter in den nächsten Monaten? Das kann niemand seriös beantworten. Klar ist aber: Aus der bloßen Tatsache, dass es ein Halving gab, herzuleiten, dass nun ein Bullenmarkt ansteht, wäre verfehlt. Vieles deutet darauf hin, dass die makroökonomische Ebene inklusive Zinsentwicklung in den nächsten Monaten der dominante Faktor für den Kryptomarkt sein können. Und im Gegensatz zum Halving sind die Entwicklungen dort alles andere als vorherbestimmt.

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