28.02.2020

Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall - doch es ist Vorsicht geboten. Im Gastbeitrag erklären Lisa Urbas und Philip Rosenauer von PHH Rechtsanwälte, wie rote Zahlen zur Haftungs-Gefahr für die Gründer werden können und was aus rechtlicher Sicht zu bedenken ist.
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Verluste im Startup können zur Unternehmenskrise führen - das ist rechtlich zu bedenken
(c) Adobe Stock - BillionPhotos.com

Die Superstars der internationalen Startup-Szene liegen nicht selten im Fokus ambivalenter Berichterstattung. Als Aushängeschilder moderner Erfolgsgeschichten sind sie allgemein bekannt. Gleichzeitig geben sie immer wieder Anlass für Schlagzeilen über horrende Verluste. Wie passt das zusammen? Stellen Verluste für Startups, insbesondere im Stadium der ersten Jahre nach ihrer Gründung, gar keine wesentliche Gefahr dar? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen Gründern, wenn das Startup tatsächlich in die Unternehmenskrise schlittert?

+++ „Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler +++

Startup-Verluste: Strikte rechtliche Spielregeln

Die Frage, wie ernst Verluste von Startups tatsächlich zu nehmen sind, liegt aus rechtlicher Sicht auf der Hand. Vor allem von Foundern, in deren Funktion als Geschäftsführer einer GmbH, wird in diesem Kontext ein nicht zu unterschätzendes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert. Aus gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht gibt es strikt zu beachtende Spielregeln beim Umgang mit den unterschiedlichen Stadien der Unternehmenskrise, um eine potentielle persönliche Haftung zu vermeiden.

Wenn das Glas halbleer ist…

Die Geschäftsführer sind angehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets im Auge zu behalten und im Anlassfall umgehend zu reagieren. Sie dürfen sich insbesondere nicht damit abgeben, nur einmal jährlich, bei Vorliegen des Jahresabschlusses, die finanzielle Situation einzuschätzen und zB. über das Erfordernis einer Befassung der Gesellschafter zu entscheiden. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßige (etwa monatlich) Soll-Ist-Vergleiche vorzunehmen.

Erste Phase der Unternehmenskrise: Informieren, sonst droht Haftung

In der ersten Phase der Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung (Pendant zur Außenfinanzierung durch Dritte) – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren. Die Geschäftsführer haben in dieser Einberufung den Gesellschaftern bereits Strategien zum Umgang mit der Krise vorzuschlagen (zB. die Vornahme einer Kapitalerhöhung). Den Gesellschaftern soll es hierdurch ermöglicht werden, nötige Schritte zur Krisenbewältigung zu identifizieren und deren Umsetzung zu beschließen. Hat das Verabsäumen der rechtzeitigen Einberufung der Generalversammlung einen Schaden zur Folge, trifft die Geschäftsführer eine potentielle Haftung gegenüber der Gesellschaft.

Drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen

Um die Gefahr einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu erkennen und dem damit einhergehenden Haftungsrisiko angemessen entgegenwirken zu können, sollten Geschäftsführer konstant die finanzielle Lage des Unternehmens auf Basis der errechneten Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer kontrollieren.

Zweite Phase der Unternehmenskrise: Reorganisationsverfahren nötig?

Werden diese Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz überschritten, ist dies ein Alarmzeichen, welches den Gesellschaftern unmittelbaren Handlungsbedarf zur Abwehr einer drohenden Insolvenz anzeigt. Die Berechnung der Kennzahlen wird jedenfalls durch den Abschlussprüfer im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen. Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen. Die Geschäftsführer haben diesfalls, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die Möglichkeit, einen Antrag auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beim jeweils zuständigen Gericht einzubringen.

Entweder Geschäftsführer oder Gesellschafter können haften

Sehen Geschäftsführer von der Einleitung des Reorganisationsverfahrens ab, obwohl diese angezeigt gewesen wäre, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für sie haben, wenn es in den folgenden zwei Jahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kommt. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft dann jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro für jene Verbindlichkeiten, die nicht von der Insolvenzmasse gedeckt sind. Zu einer Haftung der Geschäftsführer kommt es insbesondere nicht in Fällen, in denen die Reorganisation aufgrund der Ablehnung durch den Aufsichtsrat oder die Generalversammlung unterblieben ist. Hat zB. die Generalversammlung die Weisung erteilt, das Reorganisationsverfahren nicht einzuleiten, haften anstelle der Geschäftsführer die Gesellschafter jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro.

Dritte Phase der Unternehmenskrise: Worst Case Insolvenz

Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen. Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise. Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung

Ob eine Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wird im Allgemeinen im Zuge einer Gesamtbetrachtung beurteilt. Hat die Gesellschaft nicht ausreichend liquide Mittel, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und ist sie voraussichtlich auch nicht in der Lage dazu, diese Mittel innerhalb absehbarer Zeit zu beschaffen, wird ihre Zahlungsunfähigkeit bejaht. Können über 5 Prozent der fälligen Schulden von der Gesellschaft nicht beglichen werden, wird nach der Rechtsprechung vom Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen sein. Davon abzugrenzen sind lediglich kurzfristige Zahlungsstockungen (maximal 3-5 Monate). Das Austarieren der Schwelle zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung ist essentiell.

Fortbestandsprognose als entscheidendes Kriterium

Ungeachtet der Zahlungsfähigkeit, gilt die Gesellschaft bei Vorliegen einer rechnerischen Überschuldung und einer negativen Fortbestandsprognose als überschuldet. Vor allem die Fortbestandsprognose, als dynamisches Merkmal, ist häufig das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Überschuldung und somit eine Insolvenzantragspflicht. Unter der Fortbestandsprognose werden im Wesentlichen die Analyse der Verlustursachen, ein Finanzplan und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft unter Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Zahlungsunfähigkeit zusammengefasst. Solange eine positive Unternehmensentwicklung antizipiert werden kann (in einem Beobachtungszeitraum von etwa zwei bis drei Jahren ist die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie bis zum Ende des Zeitraums die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Vermögensstandes oder zumindest eines Turnaround maßgeblich), fehlt es an der insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung.

In diesen Fällen haften die Geschäftsführer persönlich

Zögern die Geschäftsführer die Antragstellung schuldhaft hinaus, verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der GmbH in der Regel noch weiter. Dies hat zur Folge, dass sich die den Gläubigern im späteren Insolvenzverfahren zuzusprechende Insolvenzquote verringert. Für den hierdurch entstehenden sogenannten Quotenschaden müssen die Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen. Geht die GmbH zu einem Zeitpunkt neue Verbindlichkeiten ein, zu dem ein sorgfältiger Geschäftsführer bereits die Insolvenzeröffnung beantragt hätte, so haften die Geschäftsführer den neu hinzutretenden Gläubigern ebenso persönlich.

Haben die Geschäftsführer durch kridaträchtiges Handeln die Zahlungsunfähigkeit der GmbH selbst grob fahrlässig herbeigeführt, weil sie etwa trotz wirtschaftlich kritischer Lage der GmbH wirtschaftlich nicht vertretbare Investitionen tätigen, so droht ihnen hierfür sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

To cut it short – Unternehmenskrise im Startup

Schlittert eine Gesellschaft nach und nach in die Unternehmenskrise, so läuft ein Founder (vor allem in seiner Funktion als Geschäftsführer) nicht nur Gefahr einer persönlichen zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung, sondern sind auch strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, relevant. Dass so manche Startups trotz tiefroter Zahlen an ihrem Erfolgskurs festhalten, liegt in aller Regel an einer positiven Fortbestehensprognose, die eine lebens- und ertragsfähige Zukunft für das Unternehmen prophezeit und somit den Worst Case einer Insolvenz abwendet.

Um sowohl zivil- als auch strafrechtlichen Haftungen vorzubeugen, haben Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der GmbH stets zu überwachen und im Krisenfall rechtzeitig zu reagieren. Vor allem auch aufgrund des steigenden persönlichen Haftungsrisikos in den einzelnen Phasen der Unternehmenskrise sollten Founder (als Geschäftsführer) eine rechtzeitige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater bedenken.


Zu den Autoren

Dr. Philip Rosenauer, LL.M., ist Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt (capital market coach für den direct market plus der Wiener Börse) und Startups sowie Investoren.

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen Konfliktlösung und Verfahrensmanagement (Vertretung in Zivil- und Strafverfahren vor ordentlichen Gerichten).

Über PHH Rechtsanwälte

PHH Rechtsanwälte in Wien ist eine der Top-Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit einer Nominierung zur Kanzlei des Jahres Österreich. Die neun PHH-Partner und mehr als 70 Mitarbeiter arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung, Bank- und Finanzrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. PHH Rechtsanwälte steht für persönliche und kompetente Beratung, Loyalität ihren Kunden gegenüber und kreative Lösungsansätze.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Der große kleine Startup-Standort

Wiens Strahlkraft zeigt sich auch bei den Unternehmensbewertungen: 82 Prozent der Wiener Startups knacken die 2,5-Millionen-Euro-Schwelle – gegenüber 70 Prozent im übrigen Land.

Solide klingt das aber nur an österreichischen Maßstäben gemessen; im Vergleich zum europäischen Kapitalmarkt bleibt viel Luft nach oben. Vom europaweiten VC-Boom (62 Mrd. Euro) blieb Wien 2025 weitgehend abgeschnitten. Das Paradoxon: Während die Stadt mit 86 Deals noch Platz 15 bei der Anzahl der Runden hält, offenbart das Volumen die reale Skalierungslücke – mit nur 179 Millionen Euro sammelten Wiener Startups weniger als die Hälfte des Vorjahreswerts (378 Mio. Euro) ein.

Der direkte Vergleich: München und Stockholm

Der Kontrast zu Städten, die oft als direkte Wettbewerber oder Vorbilder genannt werden, ist drastisch. München verzeichnete 2025 bei 124 Deals ein Investitionsvolumen von 2,45 Milliarden Euro – fast das Vierzehn-fache der Wiener Summe. Und das, obwohl die bayerische Hauptstadt deutlich weniger Neugründungen als Wien ausweist: 192 im Jahr 2023, immerhin 290 im Jahr 2025.

Auch der Blick nach Norden unterstreicht die Diskrepanz: Stockholm, oft als Paradebeispiel für ein international ausgerichtetes Ökosystem genannt, zog im selben Zeitraum 1,42 Milliarden Euro an Risikokapital an, verteilt auf 137 Finanzierungsrunden.

Während Stockholm und München ihre Position als Milliarden-Hubs festigen, droht Wien bei der Wachstumsfinanzierung den Anschluss zu verlieren.

Städtische Unterstützung

Um das Ökosystem zu stärken, engagiert sich auch die Stadt Wien selbst auf mehreren Schienen. Treibende Kraft ist die Wirtschaftsagentur Wien: Sie förderte allein im vergangenen Jahr 1.177 Projekte mit insgesamt rund 48 Millionen Euro – 30 Prozent der Einreichungen stammten dabei laut Agentur von Gründer:innen und Startups. Die Wirtschaftsagentur ist es auch, die als Organisatorin hinter dem dezentralen Startup-Festival ViennaUP steht – von 18. bis 22. Mai finden im Rahmen des Festivals heuer rund 40 Startup-relevante Einzelevents zahlreicher Veranstalter statt, dazu kommen mehrere Side-Events anderer Player außerhalb des offiziellen Programms.

Konkretes Engagement zeigt die Stadt auch beim Schaffen von Infrastruktur: Neben den im Aufbau befindlichen Technologiezentren Life Science Center Vienna und AI Factory Austria ist aktuell ein Quantum Technology Center Vienna in Planung.

Risikokapital-Hauptstadt

Was für den gesamten österreichischen Startup-Sektor gilt, trifft auf den Bereich Risikokapital im Besonderen zu: Er ist auf Wien konzentriert. Die Hauptstadt beheimatet mehrere VC-Fonds von internationaler Bedeutung (allen voran Platzhirsch Speedinvest), aber auch mehrere Corporate-VCs und eine active Business-Angel-Szene. Das Kapital fließt aber keineswegs nur in heimische Startups und Scaleups – ein Überblick.

Wie viel Risikokapital von Wien aus verwaltet wird, lässt sich auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen nicht exakt beziffern. Fest steht: Die Hauptstadt ist auch unbestrittene Risikokapital-Hauptstadt. Mit Speedinvest, 3VC und Apex Ventures haben die drei größten privaten VC-Fonds des Landes ihren Sitz in Wien, dazu kommen mehrere kleinere Fonds wie calm/storm und Fund F. Auch die größten Corporate-VCs, konkret Verbund X Ventures und Elevator Ventures (Raiffeisen Bank International) arbeiten von Wien aus. Die mittlerweile inaktive Uniqa Ventures hatte ihren Sitz ebenfalls hier. Mit dem aws Gründungsfonds hat zudem der größte öffentliche VC seinen Sitz in der Donaumetropole. Komplettiert wird das Risikokapital-Angebot durch die aktive Business-Angel-Szene mit Aushängeschild Hansi Hansmann.

Aktive VCs und CVCs mit Sitz in Wien (Auswahl)

VC / CVCAuM (Schätzung)Volumen aktueller HauptfondsDetails
Speedinvest~ 1,2 Mrd. EUR350 Mio. EUR (Speedinvest 4)Europas größter Seed-Fonds. Breiter Branchenfokus, paneuropäisches Mandat.
3VC~ 200 Mio. EUR150 Mio. EUR (Fonds II)Größter Later-Stage-Fonds Österreichs. Investiert ab Series A in B2B-/B2C-Software (DACH und CEE).
APEX Ventures~ 150 Mio. EUR80 Mio. EUR (Zielvolumen Amadeus APEX Tech)Fokus auf Deeptech, AI, Quantum und Spacetech. Aktueller Hauptfonds gemeinsam mit der britischen Amadeus Capital aufgelegt.
aws Gründungsfonds~ 140 Mio. EUR72 Mio. EUR (Gründungsfonds II)Staatlich initiierter Co-Investor. AuM aus Alt-Fonds und aktuellem Fonds II in der Investmentphase. Nahezu 100 % Österreich-Fokus.
Elevator Ventures> 100 Mio. EUR70 Mio. EUR (EV II)Corporate VC der Raiffeisen Bank International. Aktiver Lead-Investor in Fintech und Cybersecurity in DACH und CEE.
calm / storm ventures~ 50 Mio. EUR27 Mio. EUR (Fund II)Kürzlich zweiten Fonds geschlossen. Sehr aktiver Early-Stage-Player in Healthtech und Femtech; Europa-Fokus.
Fund F~ 28 Mio. EUR28 Mio. EUR (Fund I)Pre-Seed- und Seed-Fonds der Female-Founders-Gründerinnen. Investiert in Startups mit mindestens einer Gründerin im Team.
Verbund X Ventureskein fixes Volumen (Evergreen)kein fixes Volumen (Evergreen)Keine klassische VC-Fondsstruktur. Investiert aus dem Budget des Energieversorgers in ganz Europa.

Internationale Ausrichtung

Die Bündelung des verwalteten VC-Kapitals in Wien bedeutet keineswegs, dass dieses Kapital auch zur Gänze heimischen Startups zur Verfügung steht: Mit Ausnahme des aws Gründungsfonds, der laut Mandat nahezu ausschließlich in Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich investiert, sind die genannten Fonds international ausgerichtet. Bei den meisten privaten VCs liegt der Anteil österreichischer Startups im Portfolio bei oder unter zehn Prozent, bei den Corporate-VCs knapp darüber. Genaue Zahlen liefert Speedinvest: Das Gesamtportfolio umfasst laut eigenen Angaben zuletzt 298 aktive Investments in 40 Ländern mit klarem Schwerpunkt in Europa. Genau 30 Portfolio-Unternehmen – also rund zehn Prozent – haben ihren Sitz in Österreich.

Spinoff-Boom in Progress

Neun öffentliche Universitäten und fünf Fachhochschulen sind nur der Kern: Mit rund 200.000 Studierenden ist Wien der größte Hochschulstandort im deutschsprachigen Raum. In der Forschung gehören die Wiener Unis in mehreren Fachbereichen zur Weltspitze – bei der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft gibt es allerdings noch viel Potenzial. Dabei betreiben mehrere Universitäten seit Jahren Programme zur Förderung von Spinoffs, etwa die TU Wien mit i²c, die WU Wien mit dem Gründungszentrum, die Uni Wien mit u:seed oder die Universität für Bodenkultur mit „[sic!]“.

Zuletzt wurden die Strategien an mehreren Häusern noch deutlich ausgebaut. Die TU etwa definierte Spin-offs als zentralen Baustein der Strategie, etablierte eine Spinoff Factory und initiierte gemeinsam mit Speedinvest den Fonds Noctua Science Ventures. Das erklärte Ziel von Rektor Jens Schneider: 30 bis 50 Spinoffs pro Jahr. Die WU wiederum wurde mit Ignite Ventures selbst zum Frühphasen-Investor und vergibt kleine Tickets an Ausgründungen des Hauses.

Internationale Krypto-Anziehungskraft

Dass die Hauptstadt ein gutes Pflaster für den KryptoBereich ist, hat Österreichs am höchsten bewertetes Scaleup ein drücklich bewiesen: Als Kryptobroker gestartet bietet Bitpanda mittlerweile ein deutlich breiteres Portfolio – der Handel mit Bitcoin und Co samt B2BAngeboten für internationale Banken und Fintechs bleibt aber das Kern geschäft. Den formellen Hauptsitz hat das Wiener Unicorn zwar vor einigen Internationale Krypto-Anziehungskraft Jahren in die Schweiz verlegt, operatives Zentrum bleibt aber die Zentrale im zweiten Wiener Bezirk.

Bitpanda ist längst nicht mehr allein: Mehrere große internationale Kryptoanbieter haben in den vergangenen Jahren ihre EU-Headquarters in Wien eröffnet – konkret die in Asien gegründeten Plattformen KuCoin, Bybit und Bitget, die alle drei zu den größten der Welt zählen. Sie profitieren am Standort von zwei Faktoren: erstens vom attraktiven Angebot an qualifiziertem Personal, zweitens von guten regulatorischen Voraussetzungen. Um in der EU aktiv sein zu dürfen, brauchen die Plattformen seit Ende 2024 eine Lizenz gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Die in Österreich zuständige Finanzmarktaufsicht (FMA) gilt dabei als streng und EU-weit angesehen, gleichzeitig aber auch als kooperativ bei der Erarbeitung der für die Lizenz notwendigen Voraussetzungen.

Stärkefeld Life Sciences

Wien beherbergt laut der Clusterplattform LISA-vienna 754 Life-Sciences-Organisationen, darunter 646 Unternehmen sowie 19 renommierte Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit insgesamt über 49.000 Beschäftigten. Obwohl die Stadt nur rund 21 Prozent der österreichischen Bevölkerung ausmacht, vereint sie mehr als die Hälfte des heimischen Life-Sciences-Sektors. Die jährlichen Umsätze lagen 2023 laut Vienna Life Science Report 2024/25 bei rund 22,7 Milliarden Euro, der Großteil davon in Biotech und Pharma.

Wiens Innovationskraft basiert maßgeblich auf der starken akademischen Landschaft: 2023 veröffentlichten die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Stadt rund 8.800 wissenschaftliche Arbeiten, über 34.000 Studierende waren in Life-Sciences-Studiengängen eingeschrieben. Gleichzeitig treibt eine aktive Startup- und Scaleup-Szene Innovationen voran – von der Wirkstoffentwicklung bis zu KI-basierten digitalen Lösungen im Gesundheitswesen. Investitionen, Finanzierungsrunden und Deals wie Lizenzvereinbarungen oder Übernahmen erreichen jährlich regelmäßig ein Volumen im dreistelligen Millionenbereich.

Zentraler Hub für die Branche ist das von der Stadt initiierte Life Science Center mit Schwerpunkt auf der Verbindung von Life Sciences und KI, für das auch ein Komplex im dritten Bezirk errichtet wird. Dort ist auch AITHYRA angesiedelt, ein Institut für biomedizinische künstliche Intelligenz in Kooperation mit der Boehringer-Ingelheim-Stiftung.

KI-Hub ohne große Namen

Die Bundeshauptstadt hat schon im vorigen Jahrzehnt einige KI-Pioniere hervorgebracht. Die Ironie der Geschichte: Viele davon haben das Aufkommen der Large Language Models nicht überlebt, weil ihre über Jahre entwickelten Technologien davon überholt wurden. Gleichzeitig hat die KI-Revolution der vergangenen Jahre eine Reihe neuer, teils schnell wachsender Unternehmen hervorgebracht. Player von internationalem Rang oder gar Herausforderer der US-Riesen sucht man in Wien aber nach wie vor vergeblich.

Dabei ist die Stadt durchaus um die Förderung des KI-Sektors bemüht. Geschaffen wurde etwa die AI Factory Austria, die mit dem AI:AT Coworking Hub auch als zentrale Anlaufstelle für die heimische KI-Szene fungieren soll. Startups bekommen dort unter anderem Zugang zu Supercomputern und Unterstützung bei der internationalen Vernetzung.

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Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
  • In der ersten Phase einer Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren.
  • Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen.
  • Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen.
  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

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  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
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