28.02.2020

Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall - doch es ist Vorsicht geboten. Im Gastbeitrag erklären Lisa Urbas und Philip Rosenauer von PHH Rechtsanwälte, wie rote Zahlen zur Haftungs-Gefahr für die Gründer werden können und was aus rechtlicher Sicht zu bedenken ist.
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Verluste im Startup können zur Unternehmenskrise führen - das ist rechtlich zu bedenken
(c) Adobe Stock - BillionPhotos.com

Die Superstars der internationalen Startup-Szene liegen nicht selten im Fokus ambivalenter Berichterstattung. Als Aushängeschilder moderner Erfolgsgeschichten sind sie allgemein bekannt. Gleichzeitig geben sie immer wieder Anlass für Schlagzeilen über horrende Verluste. Wie passt das zusammen? Stellen Verluste für Startups, insbesondere im Stadium der ersten Jahre nach ihrer Gründung, gar keine wesentliche Gefahr dar? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen Gründern, wenn das Startup tatsächlich in die Unternehmenskrise schlittert?

+++ „Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler +++

Startup-Verluste: Strikte rechtliche Spielregeln

Die Frage, wie ernst Verluste von Startups tatsächlich zu nehmen sind, liegt aus rechtlicher Sicht auf der Hand. Vor allem von Foundern, in deren Funktion als Geschäftsführer einer GmbH, wird in diesem Kontext ein nicht zu unterschätzendes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert. Aus gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht gibt es strikt zu beachtende Spielregeln beim Umgang mit den unterschiedlichen Stadien der Unternehmenskrise, um eine potentielle persönliche Haftung zu vermeiden.

Wenn das Glas halbleer ist…

Die Geschäftsführer sind angehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets im Auge zu behalten und im Anlassfall umgehend zu reagieren. Sie dürfen sich insbesondere nicht damit abgeben, nur einmal jährlich, bei Vorliegen des Jahresabschlusses, die finanzielle Situation einzuschätzen und zB. über das Erfordernis einer Befassung der Gesellschafter zu entscheiden. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßige (etwa monatlich) Soll-Ist-Vergleiche vorzunehmen.

Erste Phase der Unternehmenskrise: Informieren, sonst droht Haftung

In der ersten Phase der Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung (Pendant zur Außenfinanzierung durch Dritte) – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren. Die Geschäftsführer haben in dieser Einberufung den Gesellschaftern bereits Strategien zum Umgang mit der Krise vorzuschlagen (zB. die Vornahme einer Kapitalerhöhung). Den Gesellschaftern soll es hierdurch ermöglicht werden, nötige Schritte zur Krisenbewältigung zu identifizieren und deren Umsetzung zu beschließen. Hat das Verabsäumen der rechtzeitigen Einberufung der Generalversammlung einen Schaden zur Folge, trifft die Geschäftsführer eine potentielle Haftung gegenüber der Gesellschaft.

Drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen

Um die Gefahr einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu erkennen und dem damit einhergehenden Haftungsrisiko angemessen entgegenwirken zu können, sollten Geschäftsführer konstant die finanzielle Lage des Unternehmens auf Basis der errechneten Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer kontrollieren.

Zweite Phase der Unternehmenskrise: Reorganisationsverfahren nötig?

Werden diese Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz überschritten, ist dies ein Alarmzeichen, welches den Gesellschaftern unmittelbaren Handlungsbedarf zur Abwehr einer drohenden Insolvenz anzeigt. Die Berechnung der Kennzahlen wird jedenfalls durch den Abschlussprüfer im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen. Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen. Die Geschäftsführer haben diesfalls, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die Möglichkeit, einen Antrag auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beim jeweils zuständigen Gericht einzubringen.

Entweder Geschäftsführer oder Gesellschafter können haften

Sehen Geschäftsführer von der Einleitung des Reorganisationsverfahrens ab, obwohl diese angezeigt gewesen wäre, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für sie haben, wenn es in den folgenden zwei Jahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kommt. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft dann jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro für jene Verbindlichkeiten, die nicht von der Insolvenzmasse gedeckt sind. Zu einer Haftung der Geschäftsführer kommt es insbesondere nicht in Fällen, in denen die Reorganisation aufgrund der Ablehnung durch den Aufsichtsrat oder die Generalversammlung unterblieben ist. Hat zB. die Generalversammlung die Weisung erteilt, das Reorganisationsverfahren nicht einzuleiten, haften anstelle der Geschäftsführer die Gesellschafter jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro.

Dritte Phase der Unternehmenskrise: Worst Case Insolvenz

Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen. Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise. Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung

Ob eine Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wird im Allgemeinen im Zuge einer Gesamtbetrachtung beurteilt. Hat die Gesellschaft nicht ausreichend liquide Mittel, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und ist sie voraussichtlich auch nicht in der Lage dazu, diese Mittel innerhalb absehbarer Zeit zu beschaffen, wird ihre Zahlungsunfähigkeit bejaht. Können über 5 Prozent der fälligen Schulden von der Gesellschaft nicht beglichen werden, wird nach der Rechtsprechung vom Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen sein. Davon abzugrenzen sind lediglich kurzfristige Zahlungsstockungen (maximal 3-5 Monate). Das Austarieren der Schwelle zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung ist essentiell.

Fortbestandsprognose als entscheidendes Kriterium

Ungeachtet der Zahlungsfähigkeit, gilt die Gesellschaft bei Vorliegen einer rechnerischen Überschuldung und einer negativen Fortbestandsprognose als überschuldet. Vor allem die Fortbestandsprognose, als dynamisches Merkmal, ist häufig das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Überschuldung und somit eine Insolvenzantragspflicht. Unter der Fortbestandsprognose werden im Wesentlichen die Analyse der Verlustursachen, ein Finanzplan und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft unter Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Zahlungsunfähigkeit zusammengefasst. Solange eine positive Unternehmensentwicklung antizipiert werden kann (in einem Beobachtungszeitraum von etwa zwei bis drei Jahren ist die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie bis zum Ende des Zeitraums die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Vermögensstandes oder zumindest eines Turnaround maßgeblich), fehlt es an der insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung.

In diesen Fällen haften die Geschäftsführer persönlich

Zögern die Geschäftsführer die Antragstellung schuldhaft hinaus, verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der GmbH in der Regel noch weiter. Dies hat zur Folge, dass sich die den Gläubigern im späteren Insolvenzverfahren zuzusprechende Insolvenzquote verringert. Für den hierdurch entstehenden sogenannten Quotenschaden müssen die Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen. Geht die GmbH zu einem Zeitpunkt neue Verbindlichkeiten ein, zu dem ein sorgfältiger Geschäftsführer bereits die Insolvenzeröffnung beantragt hätte, so haften die Geschäftsführer den neu hinzutretenden Gläubigern ebenso persönlich.

Haben die Geschäftsführer durch kridaträchtiges Handeln die Zahlungsunfähigkeit der GmbH selbst grob fahrlässig herbeigeführt, weil sie etwa trotz wirtschaftlich kritischer Lage der GmbH wirtschaftlich nicht vertretbare Investitionen tätigen, so droht ihnen hierfür sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

To cut it short – Unternehmenskrise im Startup

Schlittert eine Gesellschaft nach und nach in die Unternehmenskrise, so läuft ein Founder (vor allem in seiner Funktion als Geschäftsführer) nicht nur Gefahr einer persönlichen zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung, sondern sind auch strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, relevant. Dass so manche Startups trotz tiefroter Zahlen an ihrem Erfolgskurs festhalten, liegt in aller Regel an einer positiven Fortbestehensprognose, die eine lebens- und ertragsfähige Zukunft für das Unternehmen prophezeit und somit den Worst Case einer Insolvenz abwendet.

Um sowohl zivil- als auch strafrechtlichen Haftungen vorzubeugen, haben Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der GmbH stets zu überwachen und im Krisenfall rechtzeitig zu reagieren. Vor allem auch aufgrund des steigenden persönlichen Haftungsrisikos in den einzelnen Phasen der Unternehmenskrise sollten Founder (als Geschäftsführer) eine rechtzeitige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater bedenken.


Zu den Autoren

Dr. Philip Rosenauer, LL.M., ist Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt (capital market coach für den direct market plus der Wiener Börse) und Startups sowie Investoren.

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen Konfliktlösung und Verfahrensmanagement (Vertretung in Zivil- und Strafverfahren vor ordentlichen Gerichten).

Über PHH Rechtsanwälte

PHH Rechtsanwälte in Wien ist eine der Top-Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit einer Nominierung zur Kanzlei des Jahres Österreich. Die neun PHH-Partner und mehr als 70 Mitarbeiter arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung, Bank- und Finanzrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. PHH Rechtsanwälte steht für persönliche und kompetente Beratung, Loyalität ihren Kunden gegenüber und kreative Lösungsansätze.

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Die Preisverleihung des 25. Riz up Genius Ideen- und Gründerpreises im Congress Center Baden. © NLK Khittl

25 Jahre Riz up Genius: Niederösterreichs Gründeragentur riz up hat am Montagabend im Congress Center Baden das Jubiläum ihres Ideen- und Gründerpreises gefeiert, brutkasten war vor Ort. Heuer wurden über 230 Geschäftsideen eingereicht, so viele wie nie zuvor, von der Bahnstrom-Versorgung bis zur „Smartwatch“ für Pferde. In den vier Kategorien innovativ genial, regional genial, digital genial und ökologisch genial waren jeweils sieben Projekte für das Finale nominiert. Die bestplatzierten Ideen erhielten zwischen 2.000 und 6.000 Euro Preisgeld, gesponsert von Industriellenvereinigung Niederösterreich, ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Raiffeisen Niederösterreich-Wien, Land Niederösterreich, Flughafen Wien, EVN, Novomatic, Wiener Städtische, accent, dem RIZ Förderverein Süd sowie riz up selbst.

„25 Jahre Riz up Genius-Preis, einfach eine Sensation, wo viele Erfolgsgeschichten bereits geschrieben worden sind und wo wir jetzt neue Erfolgsgeschichten schreiben“, so Mikl-Leitner im Rahmen der Preisverleihung. „Und ich bin unglaublich stolz auf so viel Innovationsgeist.“

Die Gewinner

Kategorie: innovativ genial

In der Kategorie innovativ genial ging der erste Platz an Cybershell Technologies aus Mödling. Das von Mario Curvelo Carvalho eingereichte Projekt ist eine modulare physische Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter. Während Plattformhersteller KI und Antrieb optimieren, setzt Cybershell bei mechanischer Robustheit, CE-Operationalisierung und Versicherbarkeit an und will so eine standardisierbare Schutzschicht für den europäischen Markt schaffen (5.000 Euro, Industriellenvereinigung Niederösterreich).

Platz zwei belegte ein Team aus Neunkirchen um Gerald Höllinger, Alexandra Bernegger und Sebastian Nowak, das BNCT-Anlagen zur Krebstherapie entwickeln will. Ein Linearbeschleuniger ersetzt dabei den Kernreaktor, die Behandlungszeiten sollen unter zehn Minuten liegen (4.000 Euro, Wiener Städtische). Den dritten Platz holte sich EquiShape aus Baden (Janine Rybin), eine Art „Smartwatch für Pferde“: Sensor-Gamaschen, eine App mit Dashboards und ein KI-Trainingsassistent sollen das Training fairer, gesünder und transparenter machen (2.000 Euro, riz up).

Cybershell Technologies aus Mödling holte mit einer modularen Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter den ersten Platz in der Kategorie innovativ genial. © NLK Khittl

Kategorie: regional genial

In der Kategorie regional genial gewann die Norphluchs GmbH aus Mödling mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks. Das Unternehmen von Stephanie und Christoph Böhm bündelt Personenrecherchen aus offenen Quellen und offiziellen Registern für HR- und Sicherheitsabteilungen. Dafür gab es 6.000 Euro von der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Platz zwei ging an die electrify smart energy GmbH aus Mistelbach (Dominik Kohl), die auf KI-gesteuerte Schwarmspeicher für die Energiewende setzt (4.000 Euro, EVN). Den dritten Platz teilen sich zwei Projekte. neuSTADTPILZE aus Wiener Neustadt (Joachim Hintenberger) lässt Frischpilze in einem vormals leerstehenden Kellergewölbe aus dem Mittelalter wachsen, ohne Befeuchtung und Klimatisierung. MoveOn aus Wiener Neustadt Land (Carina Polly, Dominik Lerch, Laurin Levai) bietet Eltern von Kindern und Jugendlichen, die vom Schulbesuch befreit oder dauerhaft krankgeschrieben sind, mobilen Unterricht zu Hause, psychosoziale Begleitung und die Koordination von Hilfskräften. Ziel ist, Schulabbrüche zu vermeiden. Beide erhielten je 2.000 Euro vom RIZ Förderverein Süd.

Die Norphluchs GmbH aus Mödling gewann mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks die Kategorie regional genial. © NLK Khittl

Kategorie: digital genial

In der Kategorie digital genial siegte die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach (Michael Fischer, Sascha Hassa, Günther Unger) mit WOLTRONIC SNM. Das Sensor-Netzwerkmodul überwacht die Bahnstromversorgung und zentrale Teile der Bahninfrastruktur in Echtzeit, Störungen sollen sich damit punktgenau erkennen lassen (6.000 Euro, ecoplus).

Zwei Projekte landeten auf Platz zwei: Legal Rankings AI von Law Business aus St. Pölten (Alexander und Sophie Dillinger) automatisiert die aufwendigen Einreichungen von Anwaltskanzleien bei Kanzlei-Rankings. Laut den Einreicher:innen sind 98 Prozent der Kanzleien weltweit bisher nicht gerankt (4.000 Euro, accent). Die Soxware Interactive GmbH aus Amstetten (Peter Soxberger) entwickelt eine schweißbeständige VR-Brille für den professionellen Dauerbetrieb, die Mehrspieler-Tracking auf bis zu 1.200 Quadratmetern Spielfläche ermöglichen soll (4.000 Euro, Novomatic).

Die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach siegte mit dem Sensor-Netzwerkmodul WOLTRONIC SNM in der Kategorie digital genial. © NLK Khittl

Kategorie: ökologisch genial

In der Kategorie ökologisch genial wurden gleich zwei Projekte mit einem ersten Platz und je 6.000 Euro ausgezeichnet. Roadeye von Christoph Pasching aus Melk ist nach eigenen Angaben der weltweit erste serienreife, patentierte Straßenleitpflock, der als energieautarker, KI-gestützter Sensor Straßen- und Umweltzustände erfasst und die Daten in Echtzeit nutzbar macht. Der Sensor ersetzt die schwarze Kappe auf den bestehenden weißen Leitpflöcken und lässt sich per Plug and Play nachrüsten (Sponsor: Land Niederösterreich).

Christoph Pasching aus Melk wurde mit Roadeye, dem smarten Straßenleitpflock, in der Kategorie ökologisch genial mit einem ersten Platz ausgezeichnet. © NLK Khittl

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf (Sebastian und Tobias Zellhofer) gewann mit Solarpellet, einer mobilen, automatisierten Anlage, die überschüssigen Photovoltaik-Strom vor Ort in Holzpellets umwandelt und Solarenergie damit biologisch speichert (Sponsor: Raiffeisen).

Platz zwei ging an die IceEx GmbH aus Amstetten (Johannes Üblacker) mit einer mobilen Solemischanlage für den Winterdienst, mit der sich Salzsole mit einem Gefrierpunkt von minus 19 Grad herstellen lässt (4.000 Euro, Flughafen Wien).

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf erhielt für Solarpellet ebenfalls einen ersten Platz in der Kategorie ökologisch genial. © NLK Khittl

Mikl-Leitner: „Ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur“

Auf die Frage, was die Entbürokratisierung konkret für Gründer:innen bedeutet, antwortet die Landeshauptfrau gegenüber brutkasten zunächst grundsätzlich: „Gerade in so herausfordernden Zeiten sollten wir daran denken, was uns stark gemacht hat in diesem Land. Und das ist eben Leistung, vor allem auch Eigenverantwortung und Hausverstand.“ Gepaart mit Innovationsgeist und dem Abbau von Regulatorik bringe das Niederösterreich weiter. Man habe im Rahmen der groß angelegten Verwaltungsreform bereits jedes sechste Landesgesetz entbürokratisiert und vor allem die Bauordnung vereinfacht. „Das heißt, Bauen und Sanieren wird effizienter und vor allem auch billiger“, so Mikl-Leitner. Mit der neuen Initiative Taskforce Wirtschaft soll es zudem eine eigene Plattform geben: „Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie mit Bürokratie ein Problem haben, als auch mit Genehmigungen, dann ist dort die richtige Stelle, um eben komplexe Dinge auch ordentlich und anständig bearbeiten zu können.“

Bei der Verleihung hatte Mikl-Leitner zudem die Idee eines „Tag der Fehlerkultur“ ins Spiel gebracht. In Finnland werde ein solcher Tag groß gefeiert, sagt sie gegenüber brutkasten. „Aus Fehlern kann man lernen. Fehler sind nicht zu verurteilen.“ Vielmehr solle man sie als Motivation für den Weg nach vorne nehmen. Wenn es nach ihr geht, soll der Tag schon 2027 starten: „Das heißt, ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur.“

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AI Summaries

Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
  • In der ersten Phase einer Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren.
  • Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen.
  • Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen.
  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
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  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

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