12.12.2025
INSOLVENZSTATISTIK

Unternehmensinsolvenzen stiegen 2025 weiter – Prognose für 2026 nicht besser

Der Kreditschutzverband KSV1870 gab nun seine Hochrechnung zu den Unternehmensinsolvenzen 2025 heraus. Die Lage ist und bleibt demnach angespannt.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Die durchaus düsteren Prognosen des Kreditschutzverbands KSV1870 haben sich erfüllt: Die Probleme seien „gekommen um zu bleiben“, man sei „nicht am Ende des Tunnels angekommen“, hieß es an dieser Stelle vor einem Jahr. Die aktuelle Hochrechnung der Unternehmensinsolvenzen für das Gesamtjahr 2025 bestätigt diese Voraussagen. Wie sich bereits in den Quartalsstatistiken klar abgezeichnet hatte, stieg die Zahl der Firmenpleiten dieses Jahr ausgehend von einem bereits hohen Niveau weiter an.

Mehr Insolvenzfälle und betroffene Gläubiger:innen, weniger Volumen und betroffene Mitarbeiter:innen

Laut Hochrechnung mussten im Jahr 2025 in Österreich 6.857 Unternehmen Insolvenz anmelden, das entspricht einem Anstieg von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Noch stärker ist die Zahl der betroffenen Gläubiger:innen gestiegen – um 8,2 Prozent auf 54.400. Es gibt aber auch positive Entwicklungen: Die vorläufigen Passiva (Stichtag 2.12.2025) sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,8 Prozent auf circa 8,38 Mrd. Euro gesunken. Auch die Zahl der betroffenen Mitarbeiter:innen ist um um 27,7 Prozent auf 21.400 gesunken.

Ausschlaggebend für die positiven Entwicklungen ist die vergleichsweise geringer Zahl an Großinsolvenzen mit Passiva von mehr als 200 Millionen Euro. Auch dieses Jahr kommt die größte Pleite aus dem Signa-Firmengeflecht, konkret jene der Signa Prime Capital Invest GmbH mit Passiva von 870 Millionen Euro.

Weiterer Anstieg bei mangels Kostendeckung nicht eröffneten Verfahren

Im Vergleich zu 2024 weiter angestiegen sind dagegen die mangels Kostendeckung nicht eröffneten Insolvenzfälle – um 8,5 Prozent auf mehr 2.600 Fälle. Derartige Fälle machen somit bereits 38 Prozent aller Firmenpleiten aus und „erhöhen den volkswirtschaftlichen Schaden beträchtlich“, wie der KSV1870 warnt. „Wird ein Insolvenzfall nicht eröffnet, ist eine professionelle Aufarbeitung unmöglich. Die Folgen sind verheerend. Der Betrieb muss geschlossen werden, alle Arbeitsplätze gehen verloren und die Gläubiger sehen keinen einzigen Euro“, erläutert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Er analysiert auch die allgemeine Lage: „Das Insolvenzaufkommen ist auch im historischen Vergleich unverändert hoch und eine Abflachung der Kurve steht unmittelbar nicht bevor. Angesichts dessen, dass in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche staatliche Förderungen beendet wurden und es zuletzt eine hohe Zahl an Neugründungen gab, ist das derzeitige Insolvenzniveau nicht völlig ausgeufert.“

Schlechte Geschäftslage, sinkende Bonität

Die deutlich gestiegene Inflation habe die Kaufkraft in Österreich im Jahr 2025 massiv belastet, heißt es vom Verband. Darunter leide nicht nur die Geschäftslage der Betriebe, sondern auch deren Umsatzentwicklung. Laut einer KSV1870-Umfrage geben zwei Drittel der Betriebe rückläufige oder stagnierende Umsätzen im Jahresvergleich an.

Die Gesamtsituation schlägt sich auch in der Bonitätsbewertung nieder. Während im Jahr 2019 rund 15,4 Prozent aller damals aktiven Unternehmen in den beiden besten Ratingklassen (minimales bzw. sehr geringes Risiko) vertreten waren, sind es heute knapp 12,6 Prozent. In den Klassen mit einem höheren Ausfallrisiko (geringes bzw. erhöhtes Risiko) gab es demgemäß einen Anstieg: Aktuell befinden sich 86,8 Prozent aller Betriebe in diesen beiden Ratingklassen, während es 2019 nur 83,8 Prozent waren.

Vybiral: „Mehrheit der Betriebe trotz aller Widrigkeiten noch auf soliden Beinen“

„Immer mehr Unternehmen gleiten aufgrund der stagnierenden Wirtschaftslage in Richtung Mittelmaß ab, wodurch auch deren Ausfallrisiko steigt“, analysiert KSV1870-CEO Ricardo-José Vybiral. „Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass die Mehrheit der Betriebe trotz aller Widrigkeiten noch auf soliden Beinen steht, wie auch die kontinuierliche Verbesserung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote der Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit belegt.“

Leichter Aufschwung wird nicht für Trendumkehr reichen

Der Negativtrend bei den Unternehmensinsolvenzen wird sich laut KSV1870 jedenfalls auch 2026 weiter fortsetzen. Die konkrete Entwicklung hänge von Faktoren wie der Inflations- und Kostenentwicklung ab. Die erwartete abschwächende Inflation und der prognostizierte moderate BIP-Zuwachs dürften nicht für eine maßgebliche Verbesserung bei den Insolvenzen reichen, legt der Verband nahe. „Damit sich die aktuelle Insolvenzdynamik beruhigt, bräuchte es deutlich verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen in zahlreichen Segmenten. Aus heutiger Sicht rechnet der KSV1870 mit einem ähnlichen Insolvenzniveau, wie wir es aus diesem Jahr bereits kennen“, heißt es vom Kreditschutzverband.

Scharfe Kritik an geplanter Gesetzesnovelle

Scharfe Kritik äußert der KSV1870 bei der Gelegenheit an einer geplanten gesetzlichen Anpassung im Rahmen des Gesetzespakets zur Betrugsbekämpfung 2025. Diese würde „wesentlichen Einfluss auf die Insolvenzentwicklung nehmen“, befürchtet man bei Verband. Konkret sieht die Neuregelung vor, dass geleistete Sozialversicherungsbeiträge sowie Abzugssteuern, wie die Lohn- und Umsatzsteuer, von der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ausgenommen werden würden. „Bei Umsetzung ist davon auszugehen, dass es zu weniger Gläubiger- und späteren Schuldneranträgen kommen könnte, zudem könnten die Quoten für Gläubiger geringer ausfallen“, befürchtet man bei Verband.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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