28.10.2025
GASTKOMMENTAR

Unternehmen sind vom Mars, Beamte von der Venus

Felix Lamezan-Salins ist Gründer der Boutiqueagentur Stratvice – Strategic Advice, die sich auf Standortkommunikation und B2G-Sales-Beratung fokussiert. Nach Stationen in der Wirtschaft war er zwölf Jahre in Ministerkabinetten in Österreich tätig. Zuletzt als Kabinettchef von Finanzminister Magnus Brunner. In seinem Gastkommentar zur Beziehung zwischen Verwaltung und Wirtschaft plädiert er für einen Brückenschlag.
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Verwaltung und Startups, Verwaltung
Andy Wenzel/Canva - Felix Lamezan-Salins, Gründer Stratvice.

Wer mit Experten aus der Verwaltung und Führungskräften aus der Wirtschaft über Unternehmertum und Standort spricht, wähnt sich oftmals in zwei verschiedenen Ländern, vielleicht sogar auf zwei unterschiedlichen Planeten. „Die Verwaltung hat keine Ahnung von Wirtschaft, von denen hat nie jemand in einem Unternehmen gearbeitet“, ist ein häufiger Vorwurf.

Durchlässigkeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft

Das mag für einen überwiegenden Teil der öffentlichen Administration durchaus stimmen. Allerdings: Wie viele Personen, die in einem Startup, der Großkanzlei, der Investmentbank oder einem Industriebetrieb arbeiten, verfügen über erwähnenswerte Berufserfahrung in einem Ministerium, einer Landes- oder Bezirksverwaltung? Wie viele Führungskräfte in ihrem Unternehmen haben in einem politischen Büro gearbeitet oder wären dazu bereit? Und nein, die Zeit beim Bundesheer oder Zivildienst zählt nicht.

Offensichtlich haben wir in Österreich ein Problem mit der Durchlässigkeit zwischen Verwaltung (inkl. Politik) und Wirtschaft. Viele Akteure wissen, wie das eigene System funktioniert – aber zu wenige verstehen, wie das andere tickt.

Das ist problematisch, weil es zu falschen Erwartungen und wachsendem Frust auf beiden Seiten führt. Wer die Mechanismen der Verwaltung nicht versteht, schmälert die Chance auf einem spannenden Markt zu reüssieren.

Staatlicher Sektor als krisensicherer Markt

Im Bundesfinanzgesetz wurden 2024 etwa 1,3 Milliarden Euro für Digitalisierungsmaßnahmen veranschlagt. Allein die Aufwendungen für den Fuhrpark des Bundes, also Leasing, Reparatur, E-Mobilität etc., betrugen laut parlamentarischen Anfragen im Jahr 2024 rund 18,6 Millionen Euro. Hinter diesen Zahlen stehen reale Aufträge an Unternehmen. Und diese beiden exemplarischen Beispiele zeigen, dass der staatliche Sektor – auch in Zeiten sinkender Budgets – ein interessanter und vor allem krisensicherer Markt ist.

Zahlreiche heimische und internationale Unternehmen, die in diesem Bereich seit Jahren erfolgreich tätig sind, zeigen, wie es geht. Bei bundes- oder europaweiten Ausschreibungen gibt es viele Faktoren, die über einen Auftrag entscheiden. In der Praxis setzen sich vor allem jene Unternehmen durch, die die Abläufe und Anforderungen der Verwaltung kennen und verstehen. Scheitert man bei einem staatlichen Vergabeverfahren an den Formalkriterien, fliegt man aus dem Prozess und hat in ein paar Jahren vielleicht eine neue Chance. Gibt man seine Unterlagen eine Minute zu spät ab, gilt es laut Bundesvergabegesetz als ‚unbehebbarer Mangel‘ und ist auszuschließen.

Pitch für ein Ministerium mit anderen Regeln

Was zunächst streng und formalistisch scheint, sichert Rechtssicherheit und Fairness für alle Marktteilnehmer und schützt die zuständigen Behörden vor dem Verdacht der Willkür. Ein Pitch für ein Ministerium folgt anderen Regeln als in der freien Wirtschaft – rechtlich und technisch. Begriffe wie „Rechnungshof“, „Parlamentarische Anfrage“, „Interne Revision“ oder auch „Direktvergabe“ und „Rahmenvertrag“ sind in der Verwaltung keine Worthülsen, sondern prägen das Denken und die Entscheidungsfindung.

Wer diesen Markt erfolgreich bearbeiten will, sollte sich damit beschäftigen und muss – wie in der Wirtschaft – seine Kunden verstehen. Andererseits sollte die Verwaltung den vorgegebenen Rahmen nicht als innovationsfeindliche Grenze missverstehen, um ein ‚Weiter wie bisher‘ rechtlich abzusichern. Man muss bestehende Regeln nicht brechen, um frischen Wind, neue Anbieter und kreative Lösungen im staatlichen Bereich zu implementieren. Mehr Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den täglichen Wettbewerb würde den Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Ministerien und Landesverwaltungen guttun. Das heißt auch, den bürokratischen Aufwand einzuschätzen, der Betrieben und externen Dienstleistern zugemutet wird.

Internationale Austauschprogramme

In anderen Ländern gibt es mit Programmen wie „Code for America“, „GovTech Talent Exchange“ oder „UK Fast Stream Secondments“ freiwillige Initiativen, die zeitlich begrenzte Austauschprogramme für Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung oder gemeinsame Innovationsprojekte fördern. Auch in Frankreich und anderen Ländern gibt es Rotationsprogramme z.B. für Mitarbeiter staatsnaher Betriebe.

Man muss nicht in der Verwaltung gearbeitet haben, um sie zu verstehen und nicht jede Beamtin oder Beamte ist für die Arbeitswelt in einem Tech-Startup prädestiniert. Klar ist: Staat und Unternehmen gewinnen durch einen stärkeren Brückenschlag und mehr gegenseitiges Verständnis. Eine realistische Erwartungshaltung erhöht die Akzeptanz für die Leistungen der Verwaltung – und stärkt das Vertrauen in die öffentliche Hand. Denn am Ende des Tages sitzen wir nicht nur am selben Planeten – wir rudern auch im selben Boot. Und je besser wir den Takt verstehen, desto weiter kommen wir gemeinsam.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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