11.08.2016

Unternehmerisches Risiko mit gesellschaftlichem Mehrwert: 3 Millionen für Social-Businesses

Gerade in konjunkturell schwachen Zeiten mit steigender Arbeitslosenzahl können Social Business und Social-Impact-Startups einen großen sozialen Mehrwert generieren. Da ihre Auswirkungen zwar gesellschaftlich spürbar, aber nicht monetär messbar sind, haben diese Unternehmen oft Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Mit dem aws Social Business Call werden nun erstmals drei Millionen Euro in die Förderung sozialintegrativer Unternehmen und Startups investiert.
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(c) APA/Schedl - vl.: Markus Hengstschläger, Edeltraud Stiftinger, Alois Stöger, Günter Thumser, Gabriele Gottwald-Nethaniel, Hannah Lux

Einmal vorweg: Im März 2016 erreichte die Arbeitslosigkeit in Österreich ein Rekordhoch. 9,4 Prozent der Bevölkerung (gemessen nach nationaler Methode) waren ohne Job. Für den Sozialstaat ist das eine enorme Herausforderung, der es sich ehestmöglich zu stellen gilt. Dabei ist vor allem die Reintegration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt oft schwierig, persönliches Wohlergehen und gesundheitlicher Zustand der Betroffenen werden in Mitleidenschaft gezogen.

Eine unternehmerische Antwort auf diese Problemstellung bieten sogenannte Social Businesses. Ihr Ziel ist es, mit unternehmerischem Zugang gesellschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Mit dem neuen Programm „aws Social Business Call“ möchten das Sozialministerium, die Nationalstiftung für Forschung die Technologieentwicklung und die Förderbank des Bundes (aws) diese Betriebe nun erstmals mit insgesamt drei Millionen Euro unterstützen. In Zeiten einer unsicheren Konjunkturlage sei das eine gute und kreative Möglichkeit für den effektiven Einsatz finanzieller Mittel, meinen Experten.

Die heikle Frage nach der Finanzierung

So hat es sich das Unternehmen gabarage upcycling design beispielsweise zum Ziel gesetzt, chronisch suchtkranken Menschen den Wiedereinstieg in den Regelarbeitsmarkt zu ermöglichen. „Indem wir Designprodukte mit Personen mit einem weniger „stromlinienförmigen“ Lebenslauf herstellen, zeigen wir, wie sozialintegrative Arbeit ein eigenständiges Innovationspotenzial entfalten kann“, sagt gabarage-Obfrau Gabriele Gottwald-Nathaniel. Obwohl das Programm aber einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert bietet, gibt es ein Problem: Die Frage nach der Finanzierung bzw. einer Bankenförderung beinhaltet immer auch die Frage nach dem unternehmerischen Risiko und den monetären Gewinnaussichten. Für sozialintegrative Unternehmen und Social-Impact-Startups war das bisher das größte Hemmnis in ihrer Weiterentwicklung, zeigt eine Studie der Wirtschaftsuniveristät Wien.

Redaktionstipps

Innovation zu eng verstanden

Der Grund dafür könnte sein, dass es in Österreich einen verengten Innovationsbegriff gibt, glaubt Markus Hengstschläger, Bestseller-Autor und stv. Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung. „Die meisten haben das Gefühl, Innovation endet in einem Produkt, das am Markt Geld verdient. Es gibt aber auch Dinge, die nicht physisch dastehen, sondern zum Beispiel einen Social Impact haben“, erklärt er. Die andere bedeutsame Frage sei, wie Innovation gemessen wird. Dabei ginge es eben nicht nur darum, wie viel Gewinn ein Unternehmen erwirtschaftet, sondern auch um den Mehrwert, den es für die Gesellschaft hat.

„Die meisten haben das Gefühl, Innovation endet in einem Produkt, das am Markt Geld verdient. Es gibt aber auch Dinge, die nicht physisch dastehen, sondern zB. Social Impact haben“, Markus Hengstschläger.

Der soziale Mehrwert

Mit dem aws Social Business Call soll der Bedeutung der sozialen Rendite nun Rechnung getragen, und die erhoffte Möglichkeit zur Finanzierung sozialintegrativer Unternehmen und Social-Impact-Startups geschaffen werden. „Wenn wir Wirtschaftspolitik betreiben, dürfen wir das Soziale nicht vergessen“, sagte Sozialminister Alois Stöger am Donnerstag bei der Präsentation des Programmes. Auch Günter Thumser, Vizepräsident der Industriellenvereinigung Wien meinte: „Social Businesses verbinden das Beste aus zwei Welten: unternehmerischer Zugang, Innovationskraft und Mut zum Risiko treffen auf den Willen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Dies stärkt die gesellschaftliche Stabilität, die ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor ist.“

Bewerben?

In zwei Call-Modulen werden Social-Businesses und Social-Impact-Startups mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. September bis zum 1. Dezember. Um unter die aws-Definition von Social-Business zu fallen, müssen vier Kriterien erfüllt werden:

  1. Ziel des Unternehmens muss eine positive gesellschaftliche Wirkung sein.
  2. Das Unternehmen muss sich zu mindestens 50 Prozent aus Markteinkünften finanzieren.
  3. Mehr als 50 Prozent des Gewinns müssen reinvestiert werden.
  4. die Kernstakeholder müssen an der positiven Wirkung teilhaben können.

Mehr Infos gibt es hier.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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