22.03.2022

So können Unternehmen Ukraine-Spenden steuerlich absetzen

Geld- und Sachspenden an die Ukraine können steuerlich abgesetzt werden. Die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO erklären, wie es geht.
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Ukraine Kiew Steuern
Geld- und Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden. | © Stockfotos-MG - fotolia.com & Adobe Stock

Der Ukraine-Krieg ließ in den letzten Wochen kaum eine Österreicher:in kalt. Mehrere Hilfsorganisationen sammeln fleißig Hilfsgelder und Sachspenden. Auch zahlreiche Unternehmen helfen mit – darunter viele Startups. Spenden  können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden. Worauf man dabei achten muss, erklären die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO-Österreich.

Geld- und Sachspenden werden als Betriebsausgaben klassifiziert

Geldspenden und Güter-Lieferungen der letzten Wochen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, heißt es von der BDO. Die Hilfeleistungen seien in Zusammenhang mit akuten Katastrophenfällen – die jüngsten kriegerischen Ereignisse und die ukrainische Flüchtlingskatastrophe zählen somit dazu – als abzugsfähiger Werbeaufwand ohne betragliche Obergrenze von der Einkommenssteuer befreit. 

Dafür müssen die Geld- und Sachspenden für das Unternehmen als werbewirksam gelten, erklärt die BDO weiter. Als Bestätigung für die getätigten Spenden seien mediale Berichterstattungen, Aussendungen an Kund:innen oder Spenden-Hinweise auf der Unternehmenshomepage genügend. “Mögliche Empfänger:innen müssen direkt von der ursächlichen Katastrophe betroffen sein oder in diesem Kontext helfen, sodass Hilfsorganisationen, Gemeinden, eigene Arbeitnehmer:innen oder auch andere Familien bzw. Einzelpersonen infrage kommen” erklären die BDO-Expert:innen.

Hilfslieferungen an Katastrophengebiete und Hilfsorganisationen

Unternehmer:innen können zudem ihre Hilfslieferungen ins Ausland von der Umsatzsteuer befreien, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

  • Der Zielort der Hilfslieferung muss in einem der Staaten liegen, die in der Verordnung des BMF für Hilfsgüter-Lieferungen gelistet sind.
  • Ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Transport an das Zielort muss vorliegen.
  • Die Hilfslieferung muss, bevor sie getätigt wird, an das Finanzamt gemeldet werden.

“Die Lieferung muss dabei nicht direkt ins Ausland erfolgen, sondern kann auch an eine inländische karitative Organisation gehen, die ein Hilfsprogramm betreibt, das die Hilfeleistung vor Ort im genannten Staat bezweckt”, erklären die BDO-Spezialist:innen. Als ordnungsgemäßer Transport werde auch die Übergabe an Hilfsorganisationen, die mit den gesammelten Hilfeleistungen den Zielort anstreben, anerkannt. 

Bis zu zehn Prozent des Gewinns als Spende an begünstigte Einrichtungen abzugsfähig

“Spenden zur Verfolgung bestimmter begünstigter Zwecke an begünstigte Einrichtungen sind bei Unternehmen als Betriebsausgaben bis zur Höhe von zehn Prozent ihres Gewinns abzugsfähig”, so die BDO. 

Mit Bezug auf den Ukraine-Krieg zählen alle Empfänger:innen und Organisationen als begünstigt, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spenden-Begünstigungsbescheid verfügen, erklären die Expert:innen. Zudem sei eine Listung als begünstigte Organisation auf der BMF-Website erforderlich, in diesem Fall aber keine Werbewirksamkeit der Zuwendung. 

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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