26.05.2023

„Uns geht es fantastisch“ – TourRadar über Covid, Inflation und Krisenmanagement

In den letzten Jahren hangelte sich so mancher Startup-Founder von einer Krise zur nächsten. Travis Pittmans Tourismus-Scaleup hat die Folgen der Corona-Pandemie besonders zu spüren bekommen. Heute kann er durchatmen und möchte für derartige Herausforderungen seine Tipps mit der Startupszene teilen.
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Travis Pittman | (c) TourRadar
Travis Pittman | © TourRadar

Das Wiener Tourismus-Scaleup TourRadar hat stürmische Zeiten hinter sich. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen haben die Branche und das Unternehmen stark gefordert. Inzwischen sei man allerdings erfolgreich durch die Krise gekommen und könne sogar ein paar positive Learnings aus den Erfahrungen ableiten, meint Co-Founder Travis Pittman gegenüber dem brutkasten. Diese Lehren wird der Gründer auch auf dem diesjährigen „Storm Day“ von Calm/Storm Ventures in Wien präsentieren, wo sich Gründer:innen über Ruhe und Sturm in der Founder-Welt austauschen können. Im brutkasten-Gespräch erklärt Pittman, welche Maßnahmen TourRadar aufgrund der Pandemie ergreifen musste, wie es ihnen jetzt in Zeiten von Inflation geht und welche Tipps er anderen Gründer:innen mitgibt.

Erst akzeptieren, dann reagieren

Um auf Krisen reagieren zu können, müsse man erst einmal anerkennen, dass man sich in einer solchen befindet, sagt Pittman. Denn erst wenn man eine gewisse Akzeptanz erreicht hat, könne man als Gründer:in auf gegebene Umstände konstruktiv reagieren. Anstatt sich beispielsweise auf eine neue Fundraisingrunde zu konzentrieren, die letztlich im Sande verlaufen wird, seien solche Krisenzeiten eine Möglichkeit um Unternehmensvision oder Details im Produktangebot zu reflektieren. Bei sich selbst, habe es damals circa vier Monate gedauert, bis Pittman diese Akzeptanz erreicht hat.

Sturm für TourRadar vorbei

„Ich denke, viele Founder, die sich aktuell in so einer krisengebeutelten Phase befinden, können die wertvollen Learnings noch nicht für sich erkennen. Inmitten der Corona-Pandemie habe ich meine eigenen Erfahrungen damit gemacht. Heute geht es uns mit TourRadar aber fantastisch“, meint Pittman. Vision und Wachstum seien genau dort, wo sie sein sollen. Das sah zu Beginn der Lockdowns für das Wiener Tourismus-Startup aber noch anders aus. Ist der Covid-Sturm jetzt vorbei? Für TourRadar, ist er das, meint dessen Gründer.

Eine wichtige Erkenntnis sei für ihn dabei gewesen, dass man nicht um jeden Preis wachsen muss. Besonders das vergangene Jahre hätte schließlich gezeigt, dass speziell nachhaltiges und gesundes Wachstum für viele Startups und Scaleups ein guter Weg sein kann. Für TourRadar habe diese Verlagerung des Fokus gut funktioniert. Inzwischen ist das Unternehmen nicht nur auf „gesundem“ Wachstumskurs, sondern auch profitabel. Dafür mussten während der Pandemie aber einige weitere Veränderungen her.

Umstrukturierung durch Corona

TourRadar entschied sich in den letzten Jahren für ein paar Umstrukturierungen. Einerseits machte man Platz für eine Funktion, die man eher aus größeren Unternehmen und weniger von Startups oder Scaleups kennt: Financial Planning and Analysis (FPA). Damit sollten Verantwortlichkeiten aus dem Leadership-Team abgegeben werden um sich von den klassischen „Top-Down-Entscheidungen“ zu entfernen.

Einen weiteren Schritt, den Pittman auch anderen Gründer:innen empfehlen möchte, sei das Angebot von Schulungen für die Angestellten, die in eine Führungsposition befördert werden. „Wir hatten unser Team in diesem Bereich nicht ausreichend weitergebildet. Denn wenn man schnell wächst, werden Mitarbeiter:innen in der Regel recht schnell in eine Führungsposition versetzt, weil man ständig neue Leute einstellt und einarbeitet.“ Um das zu ändern hat TourRadar eine Zusammenarbeit mit Speedinvest Heroes begonnen, um dreitägige Managementschulungen anzubieten und den Angestellten die richtigen Werkzeuge an die Hand zu geben.

Von der Inflation ist nichts zu spüren

Die Maßnahmen deutet der Founder als Erfolg. Zwar erkennt Pittman mit Blick auf internationale Reisen noch einen Rückgang von 10 Prozent im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit, im Großen und Ganzen befinde sich TourRadar aber wieder in einem Umfeld wie damals. Von der Inflation würde das Scaleup nichts spüren. „Die Menschen wollen sparen, aber nicht beim Reisen. Sie reduzieren vielleicht ihre Ausgaben bei Essensbestellungen, Kleidung oder neuen Elektrogeräten. Das Reisen sehen die meisten hingegen als wichtigen Ausgleich zum Arbeitsalltag und als einen essenziellen Aspekt für ihre mentale Gesundheit“, meint der Gründer. Daher erkenne er auch weiterhin Wachstumspotential für sein Unternehmen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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