07.04.2021

Unicorn: In Graz eröffnet neues Startup-Zentrum für 12 Millionen Euro

In Graz fand heute Mittwoch die feierliche Schlüsselübergabe für das neue Startup-Zentrum "Unicorn" statt. Auf rund 4000 Quadratmetern sollen künftig steirische Startups, universitäre Spin-offs und Forscher sowie Studierende zusammengebracht werden.
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Insgesamt stehen rund 4000 Quadratmeter zur Verfügung | (c) UniGraz/David Schreyer

In spielerischer Anlehnung an Unternehmen mit Milliardenbewertung hat die Universität Graz ihr neues Startup-Zentrum schlicht „Unicorn“ genannt, das heute Mittwoch nach rund zweijähriger Bauzeit feierlich in Graz eröffnet wurde. In den Um- und Zubau eines Altbestandes in unmittelbarer Nähe zum Uni-Hauptgebäude wurden rund zwölf Millionen Euro investiert.

Als 100 prozentige Tochter der Universität Graz möchte der neue Hub laut Eigendefinition künftig disziplinenübergreifend Innovationen in der Steiermark vorantreiben. Ein Fokus wird unter anderem auf die Themen „Modern Aging“ und „Demographic Change“ gelegt.

Zudem soll laut Unicorn-Geschäftsführer und Vizerektor für Finanzen und Standortentwicklung, Peter Riedler, der neue Hub einen Begegnungsort für Wissenschaft und Wirtschaft bieten. „Die Universität Graz schafft eine engere Anbindung an die heimische Wirtschaft und streicht die Anwendungsbezogenheit von Forschungsergebnissen noch stärker heraus“, so Riedler über die Zielsetzung.

Unicorn umfasst 4000 Quadratmeter

Insgesamt stehen im neuen Zentrum 4000 Quadratmeter zur Verfügung, auf denen künftig universitäre Spin-offs und Forscher sowie Studierende zusammengebracht werden. Als Zentrum dient dafür eine umfassend sanierte Grüdnerzeit-Villa, die als Brückenbauwerk das Zentrum des Komplexes bildet. Daran angeschlossen ist ein fünfstöckiger Neubau, der modernste Büro- und Besprechungsräume sowie großzügige Co-working-Spaces beherbergt.

Als Kommunikationsdrehscheibe dient ein für alle offenes Café. Neben Büros stehen auch extern buchbare Seminar- und Veranstaltungsräume zur Verfügung. Teil des Ensembles sind zudem Räumlichkeiten für die HochschülerInnenschaft (ÖH) der Universität Graz, die künftig eine Nutzfläche von rund 1100 Quadratmetern nutzen wird.

Bekannte Mieter bereits eingezogen

Mit Anfang April zogen laut dem Online-Magazin der Universität Graz die ersten Mieter ein. Darunter befinden sich zahlreiche bekannte Namen der steirischen Innovations- und Startup-Szene wie Aula X, Next Incubator, Social Business Club Styria, Techhouse und die Gründungsgarage.

Zudem haben auch einige Startups im Hub eine neue Heimat gefunden. Darunter befinden sich i4see, digitAAL oder das bekannte Spin-off der Universität Graz innophore. Im vergangen Jahr erlangte innophore internationale Bekanntheit, da es schon zu Beginn der Pandemie mit seiner AI-Screeningmethode nach einem Wirkstoff-Kandidaten für den SARS-CoV-2-Virus suchte – der brutkasten berichtete.

Startup Werkstatt

Im Gebäudekomplex ist neben einem eigenen Spin-Off Lab zudem die sogenannte unicorn Start-Up-Werkstatt untergebracht, die sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Graz mit ihren Gründungs- und Innovationsideen richtet. Gemeinsam mit Experten sollen dabei künftig eigene Ideen konkretisiert und innerhalb von wenigen Monaten zu einem Prototypen gebracht werden. Der erste Batch startet übrigens mit mit Anfang Juli 2021. Bewerbungen sind bis zum 7. Juni 2021 über die Website von Unicorn möglich.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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