20.06.2025
SPACETECH

Historischer Start: Uni Wien bringt heute weltweit ersten Quantencomputer ins All

Premiere im All: Ein schuhkartongroßer Quantencomputer aus Österreich soll zeigen, wie robust Licht-basierte Rechenpower im Weltraum ist. Hinter dem Forschungsprojekt steht ein Team rund um Physik-Professor Philip Walther, der unter anderem auch in der heimischen Startup-Szene aktiv ist.
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Team um Simon Steiner, Iris Agresti und Philip Walther (v.l.n.r.) | (c) Alexander Bachmayer

Heute Abend um exakt 23:19 mitteleuropäischer Zeit soll von der Vandenberg Space Force Base in Kalifornien eine Falcon-9-Rakete abheben. Die SpaceX-Rideshare-Mission „Transporter 14“ bringt mehrere Dutzend Mikro- und Nanosatelliten in eine Umlaufbahn – darunter einen photonischen Quantencomputer aus Österreich. Er wurde an der Universität Wien entwickelt und ist weltweit der erste seiner Art, der den Erdorbit erreichen soll. Photonische Quantencomputer rechnen mit Lichtteilchen (Photonen) statt Elektronen und versprechen künftig energieeffizientere Quantenberechnungen.

Uni-Professor: „Projekt hat uns zu einer ‚Raumfahrtgruppe‘ gemacht“

Das photonische System wurde von einem Team um Physik-Professor Philip Walther an der Universität Wien entwickelt. Der Quantenprozessor passt in einen schuhkartongroßen Satelliten und soll die Erde in rund 550 Kilometern Höhe umrunden. Durch „Edge Computing“ werden Messdaten direkt an Bord verarbeitet, was etwa künftig bei der schnellen Erkennung von Waldbränden Zeit sparen soll.

„Darüber hinaus ermöglicht uns diese Mission, die Leistung und Haltbarkeit von Quantenhardware unter extremen Bedingungen zu testen – wir können untersuchen, wie lange sie in der rauen Umgebung des Weltraums funktionsfähig bleiben“, erklärt Walther. „Dieses Projekt stärkt Europas und Österreichs Pionierstatus in der Quantenforschung.“

Mit den ersten Daten des Quantencomputers im Weltraum ist etwa eine Woche nach der erfolgreichen Einbringung des Satelliten in die Umlaufbahn zu rechnen. „Dieses Projekt hat uns zu einer ‚Raumfahrtgruppe‘ gemacht. Wir haben nun das Know-how, um weitere Experimente im All durchzuführen, sei es für fundamentale Quantenphysik oder praktische Anwendungen“, so Walther.

Vier Wochen Clean Room

In der entscheidenden Vorbereitungsphase arbeitete ein zwölfköpfiges Kernteam vier Wochen lang im Clean Room des DLR Responsive Space Cluster Competence Centers in Trauen (Deutschland). Das Flugmodell wurde innerhalb von elf Arbeitstagen integriert, getestet und verpackt. Unterstützung kam vom italienischen Forschungsrat CNR, dem Institut für Quantenoptik und Quanteninformation der ÖAW sowie vom Wiener Startup Qubo Technology, an dem auch Philip Walther beteiligt ist. Qubo Technology beschäftigt sich mit Quantenkryptografie und konnte im letzten Jahr übrigens den S&B-Award für sich entscheiden (brutkasten berichtete).

Zudem erhielt das Forschungsprojekt auch Mittel aus dem Förderprogramm Quantum Austria, das aus Mitteln der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert wird. Bis 2026 stehen insgesamt 107 Millionen Euro für Quantenwissenschaften und -technologien bereit.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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