28.03.2022

Krypto-Regulierung: EU stimmt über Identitätsprüfung bei “unhosted Wallets” ab

EU-Abgeordnete stimmen wieder über Details zur Krypto-Regulierung ab. Diesmal steht eine starke Einschränkung von unhosted Wallets im Raum.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

In der EU wird derzeit die sogenannte MiCA-Verordnung verhandelt. Das Kürzel steht für Markets in Crypto Assets und dahinter steckt die künftige Regulierung des Kryptosektors in der EU. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament darin einen Paragraphen abgewendet, der ein Defacto-Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bedeutet hätte. Jetzt geht es um ein weiteres, für die Branche heikles Thema: Derselbe Ausschuss stimmt am Donnerstag, 31. März 2022, die Details zur “Transfer of Funds”-Regulierung (TRF) ab. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte “unhosted Wallets” bei Transaktionen mit Anwendungen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen.

In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

ID-Prozess für unhosted Wallets steht im Raum

Im ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, wird nun über einen adaptierten Paragraphen in der TRF-Regulierung abgestimmt, der diese Freiheiten deutlich einschränken könnte, wie der deutsche Krypto-Experte Patrick Hansen via Twitter berichtet. Konkret geht es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich.

Die angepassten Paragraphen sehen vor, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden. Diese Maßnahmen könnten laut Hansen dazu führen, dass unhosted Wallets aus DeFi-Anwendungen ausgeschlossen werden.

Aufruf, Abgeordneten zu schreiben

“Wallets wie Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken, Trust Wallet usw. würden vor jeder Transaktion von jeder Adresse eine De-Anonymisierung verlangen (Name und Adresse angeben). Auch jede zentralisierte Börse müsste das Gleiche tun, und wenn sie es nicht kann, könnte sie die Transaktion einfach nicht zulassen”, schreibt Thomas Zeinzinger, Gründer und Vorstand der lab10 collective, auf LinkedIn. Er ruft dazu auf, Abgeordneten aus dem Ausschuss eine Nachricht zu schreiben, um sie darauf aufmerksam zu machen. In dem Ausschuss sitzen aus Österreich Othmar Karas, Evelyn Regner und Roman Haider.

“Jede (!) Transaktion müsste gemeldet werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ich bin sprachlos und kann daraus nur schließen, dass es absolut kein Verständnis dafür gibt, wie Blockchain-Netzwerke und all die damit verbundenen Innovationen funktionieren. Damit schafft man die gleich hohen Zugangshürden wie im Bankwesen, wo heute schon Milliarden Menschen der Zugang zu Bankkonten und Finanzservices unmöglich ist”, mahnt Zeinzinger.

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