28.03.2022

Krypto-Regulierung: EU stimmt über Identitätsprüfung bei „unhosted Wallets“ ab

EU-Abgeordnete stimmen wieder über Details zur Krypto-Regulierung ab. Diesmal steht eine starke Einschränkung von unhosted Wallets im Raum.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

In der EU wird derzeit die sogenannte MiCA-Verordnung verhandelt. Das Kürzel steht für Markets in Crypto Assets und dahinter steckt die künftige Regulierung des Kryptosektors in der EU. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament darin einen Paragraphen abgewendet, der ein Defacto-Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bedeutet hätte. Jetzt geht es um ein weiteres, für die Branche heikles Thema: Derselbe Ausschuss stimmt am Donnerstag, 31. März 2022, die Details zur „Transfer of Funds“-Regulierung (TRF) ab. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte „unhosted Wallets“ bei Transaktionen mit Anwendungen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen.

In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

ID-Prozess für unhosted Wallets steht im Raum

Im ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, wird nun über einen adaptierten Paragraphen in der TRF-Regulierung abgestimmt, der diese Freiheiten deutlich einschränken könnte, wie der deutsche Krypto-Experte Patrick Hansen via Twitter berichtet. Konkret geht es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich.

Die angepassten Paragraphen sehen vor, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden. Diese Maßnahmen könnten laut Hansen dazu führen, dass unhosted Wallets aus DeFi-Anwendungen ausgeschlossen werden.

Aufruf, Abgeordneten zu schreiben

„Wallets wie Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken, Trust Wallet usw. würden vor jeder Transaktion von jeder Adresse eine De-Anonymisierung verlangen (Name und Adresse angeben). Auch jede zentralisierte Börse müsste das Gleiche tun, und wenn sie es nicht kann, könnte sie die Transaktion einfach nicht zulassen“, schreibt Thomas Zeinzinger, Gründer und Vorstand der lab10 collective, auf LinkedIn. Er ruft dazu auf, Abgeordneten aus dem Ausschuss eine Nachricht zu schreiben, um sie darauf aufmerksam zu machen. In dem Ausschuss sitzen aus Österreich Othmar Karas, Evelyn Regner und Roman Haider.

„Jede (!) Transaktion müsste gemeldet werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ich bin sprachlos und kann daraus nur schließen, dass es absolut kein Verständnis dafür gibt, wie Blockchain-Netzwerke und all die damit verbundenen Innovationen funktionieren. Damit schafft man die gleich hohen Zugangshürden wie im Bankwesen, wo heute schon Milliarden Menschen der Zugang zu Bankkonten und Finanzservices unmöglich ist“, mahnt Zeinzinger.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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