19.09.2022

Umweltkontrollbericht sieht bei Boden- und Biodiversitätsschutz großen Aufholbedarf

Im Umweltkontrollbericht analysiert das Umweltbundesamt alle drei Jahre den Zustand der Umwelt in Österreich. Großen Aufholbedarf gibt es demnach beim Boden- und Biodiversitiätsschutz.
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(c) Adobestock

Der Umweltkontrollbericht gilt das Standardwerk zur Umweltsituation in Österreich und wird alle drei Jahre im Auftrag des Klimaschutzministerium (BMK) vom Umweltbundesamt erstellt. Am Montag wurde die mittlerweile 13. Ausgabe des rund 250 Seiten starken Berichts veröffentlicht. Er zeigt unter anderem auf, inwiefern bisherige Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen wirken. Dazu heißt es: „Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz und in der Klimawandelanpassung, im Mobilitäts- und Energiebereich sowie in der Abfallvermeidung zeigen zwar Wirkung, in vielen Bereichen bleiben die Herausforderungen aber groß.“

Umweltkontrollbericht zu Boden- und Biodiviersitätsschutz

Besonders großen Aufholbedarf ortet der Bericht beim Boden- und Biodiviersitätsschutz. Zwar habe sich die tägliche Flächeninanspruchnahme trotz steigendem Nutzungsdruck in den letzten Jahren stabilisiert. Sie liegt mit 11,5 Hektar pro Tag allerdings noch weit über den im österreichischen Regierungsprogramm angestrebten 2,5 Hektar täglich. Dahingehend sei laut Umweltbundesamt ein „rasches und entschiedenes Gegenlenken“ gefordert, da Böden große Kohlenstoffspeicher sind und somit einen wichtigen Faktor im Umgang mit dem Klimawandel darstellen.

Zu den bislang gesetzten Maßnahmen heißt es: „Die Flächeninanspruchnahme weist einen stetig abnehmenden Trend auf, der jedoch so langsam vor sich geht, dass die Ziele des Regierungsprogramms oder übergeordneter europäischer Programme nicht erreicht werden.“

(c) Umweltbundesamt

Aktuell würden zudem in Österreich 29 Prozent des Bundesgebietes unter Naturschutz stehen, allerdings nehme die Artenvielfalt in Österreich stark ab. „Rund 72 Prozent der Tier- und Pflanzenarten und rund 80 Prozent der Lebensraumtypen weisen keinen günstigen Erhaltungszustand auf“, so der Bericht.

Bodenstrategie in Ausarbeitung

Derzeit erarbeiten Bund, Länder, Städte und Gemeinden eine nationale Bodenstrategie. Sie soll im November vorgelegt werden und einen Aktionsplan mit fixen Zielen für die Bundesländer enthalten. Zudem entwickelt das Umweltbundesamt derzeit eine Methode, mit welcher die Flächeninanspruchnahme und die Bodenversiegelung Österreichs künftig noch detaillierter dargestellt werden können. Weiters wird zudem auf den Brachflächendialog verwiesen, einem Programm um leerstehende Standorte wieder zu nutzen.

Benötigte Flächen für Ausbau erneuerbarer Energie

Im Bericht wird zudem auf die benötigten Flächen im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energie Bezug genommen. Um die Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zu erreichen, liegt der Flächenbedarf für den Ausbau der Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik bis 2030 in der Größenordnung von 1,1 bis 3,4 Hektar pro Tag. Dementsprechend sei es auch wichtig, Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu verstärken. Dies könnte auch zu einem Flächensparen beitragen, so das Umweltbundesamt.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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