22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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Seit über 30 Jahren zeichnet EY in 60 Ländern ausgewählte Entrepreneur:innen für besondere Leistungen aus. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Mitarbeitendenführung und gesellschaftliche Verantwortung.

Entrepreneur Of The Year in vier Kategorien

„Beim diesjährigen EY Entrepreneur Of The Year 2026 wollen wir unter dem Motto ‚Shapers of the Future‘ jene Unternehmer:innen in Österreich auszeichnen, die mit Weitblick und Entschlossenheit Veränderungen anstoßen, die langfristigen Erfolg ermöglichen und gleichzeitig positive Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen“, sagt Erich Lehner, Partner bei EY und Verantwortlicher für den Award in Österreich.

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in vier Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Handel & Konsumgüter“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“. Darüber hinaus wurde Johannes Ferner, Gründer von fiskaly und Sieger des EY Scale-up Award 2026, in der Kategorie „Start-ups“ ausgezeichnet.

Fiskaly entwickelt cloudbasierte Lösungen für die steuerliche Compliance von Transaktionen in Europa: Fiskalisierung, E-Invoicing, Archivierung und digitale Belege. Das 2019 in Wien gegründete FinTech unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Johannes Ferner verfolgt seit der Gründung die Vision, „Fiskalisierung und steuerliche Compliance in Europa einfacher, effizienter und zukunftssicher“ zu gestalten.

Bogianzidis gewinnt Social Entrepreneur

Mit öKlo-Gründer Niko Bogianzidis wurde eine weitere Persönlichkeit aus der Startup-Szene ausgezeichnet. Der Founder erhielt die Auszeichnung als „Social Entrepreneur“ des Jahres. Sein Startup entwickelt nachhaltige Sanitärlösungen und verfolgt das Ziel, Kreislaufwirtschaft im Sanitärbereich voranzutreiben.

Volker Fuchs von Test-Fuchs indes wurde in der Kategorie „Innovation & Hightech“ prämiert. Das Familienunternehmen hat sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg von einem regionalen Betrieb zu einem global agierenden Technologieunternehmen entwickelt und baut hochspezialisierte Testsysteme und technische Lösungen für internationale Industriekunden, insbesondere in der Luftfahrtbranche. Dabei werden Mechanik, Elektronik und Software unter einem Dach entwickelt und gefertigt. Fuchs wurde zudem ausgewählt, Österreich beim EY World Entrepreneur Of The Year Award im Juni 2027 zu vertreten.

Industrieanlagenbauer und Bäckerhandwerk

Die Kategorie „Dienstleistungen“ ging an Roman Zauner und Andreas Beck von der Zaunergroup, einem oberösterreichischen Industrieanlagen- und Rohrleitungsbauer, der auf die großen Industrien der Zukunft setzt. Zu den Meilensteinen zählen der Einstieg ins Data-Center-Geschäft, die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und internationale Großprojekte, darunter Vorhaben für Google in Norwegen und Österreich.

In der Kategorie „Handel & Konsumgüter“ überzeugte Martin Auer, der mit seinem gleichnamigen Unternehmen traditionelles Bäckerhandwerk mit Gastronomie, Markenerlebnis und hohem Qualitätsanspruch verbindet. Wachstumsimpulse setzt er mit der Expansion nach New York und dem Ausbau des Gastronomie- und Kaffeegeschäfts.

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