22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
/artikel/umwandlung-von-virtuellen-anteilen-in-startup-mitarbeiterbeteiligung-verlaengert
Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

Deine ungelesenen Artikel:
20.10.2026

Dompfarrer Toni Faber wird zu KI-Trauerredner bei Grazer Startup – Helmut Marko bereits an Bord

Das Grazer Startup Lebensstimmen stellt eine digitale Lösung für den persönlichen Abschied vor. Neben Investor Helmut Marko erhält das Unternehmen nun auch Unterstützung von Dompfarrer Toni Faber, mit dem ein KI-gestützter Trauerredner entwickelt wurde.
/artikel/dompfarrer-toni-faber-wird-zu-ki-trauerredner-bei-grazer-startup-helmut-marko-bereits-an-bord
20.10.2026

Dompfarrer Toni Faber wird zu KI-Trauerredner bei Grazer Startup – Helmut Marko bereits an Bord

Das Grazer Startup Lebensstimmen stellt eine digitale Lösung für den persönlichen Abschied vor. Neben Investor Helmut Marko erhält das Unternehmen nun auch Unterstützung von Dompfarrer Toni Faber, mit dem ein KI-gestützter Trauerredner entwickelt wurde.
/artikel/dompfarrer-toni-faber-wird-zu-ki-trauerredner-bei-grazer-startup-helmut-marko-bereits-an-bord
Lebensstimmen
Der Fabertar | © Lebensstimmen/Screenshot

Vor rund einem Monat gab das Grazer Startup Lebensstimmen den Einstieg von Motorsportlegende Helmut Marko als Investor bekannt – brutkasten berichtete. Nun präsentierte man seine KI-basierte Plattform und hat dabei weitere prominente Unterstützung.

Lebensstimmen als Vorsorge

Das von Markus Pinter, Philipp Berkessy und Lukas Stern gegründete Startup versteht sich als ein Vorsorgeprodukt, das zu Lebzeiten abgeschlossen wird und für den Tod und darüber hinaus wirkt. Menschen können zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können.

Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“.

Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell. Die rechtliche Architektur der Plattform wurde gemeinsam mit Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte entwickelt. Technologiepartner ist BLCKs AI.

Fabertar schenkt Worte her

Neben Marko unterstützt nun auch Dompfarrer von St. Stephan, Toni Faber, Lebensstimmen in Fragen von Trauer und Abschied mit einem neuartigen Angebot. Mit dem „Fabertar“ präsentiert das Startup einen gemeinsam mit ihm entwickelten und klar als KI gekennzeichneten Trauerredner. Dieser soll keine Seelsorge ersetzen, sondern Worte schenken, wo sie gewünscht werden oder wo kein Redner verfügbar ist.

„Ich begleite viele Menschen im Abschied. Oft ist das, was ungesagt bleibt, am schwersten. Wenn Technik hilft, liebevolle Worte zu bewahren, dient sie dem Menschen und dem Trost. Genau das ist der Gedanke hinter dem ‚Fabertar‘. Er soll niemanden ersetzen“, sagt Faber.

Marktstart Anfang 2027

Und Lebensstimmen-Geschäftsführer Berkessy ergänzt: „Jeder Mensch hat Worte, die bleiben sollen. Mit Lebensstimmen machen wir Vorsorge erstmals persönlich, digital und rechtssicher. Heute beginnt eine neue Abschiedskultur, und sie beginnt in Österreich.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Plattform, der dazugehörigen Lebensstimmen-Produkte und dem aktuellen Launch der Website erfolgt in einem nächsten Schritt. Der Marktstart ist für Q1 2027 geplant und soll sowohl österreichweit als auch global erfolgen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert