22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
/artikel/umwandlung-von-virtuellen-anteilen-in-startup-mitarbeiterbeteiligung-verlaengert
Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

Deine ungelesenen Artikel:
11.09.2026

AustrianStartups und Stiftung Unternehmerische Zukunft richten Entrepreneurial Leadership Program neu aus

Das gemeinsame Flagship-Programm von AustrianStartups und der Stiftung Unternehmerische Zukunft wird noch stärker darauf ausgerichtet, Menschen auf dem Weg zur eigenen Gründung zu begleiten. Im Mittelpunkt stehen künftig die Suche nach Co-Founder:innen, strukturierte Validierung, MVP-Entwicklung und Leadership-Skills.
/artikel/austrianstartups-und-stiftung-unternehmerische-zukunft-richten-entrepreneurial-leadership-program-neu-aus
11.09.2026

AustrianStartups und Stiftung Unternehmerische Zukunft richten Entrepreneurial Leadership Program neu aus

Das gemeinsame Flagship-Programm von AustrianStartups und der Stiftung Unternehmerische Zukunft wird noch stärker darauf ausgerichtet, Menschen auf dem Weg zur eigenen Gründung zu begleiten. Im Mittelpunkt stehen künftig die Suche nach Co-Founder:innen, strukturierte Validierung, MVP-Entwicklung und Leadership-Skills.
/artikel/austrianstartups-und-stiftung-unternehmerische-zukunft-richten-entrepreneurial-leadership-program-neu-aus
AustrianStartups, ELP
© AustrianStartups

AustrianStartups und die Stiftung Unternehmerische Zukunft haben das Entrepreneurial Leadership Program (ELP) weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der konkreten Begleitung angehender Startup-Gründer:innen. Vorgesehen sind unter anderem intensiveres persönliches Mentoring und Coaching, die gezielte Suche nach Co-Founder:innen sowie die praktische Weiterentwicklung eigener Geschäftsideen.

Dabei geht es um die frühe Erprobung zentraler Annahmen – von ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und der Validierung konkreter Problemstellungen bis zur Entwicklung eines ersten Minimum Viable Product (MVP): „Wir wollen Menschen nicht nur die Skills für den Aufbau eines Startups mitgeben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen tatsächlich auszuprobieren und die ersten Schritte in Richtung Gründung zu machen“, sagt Elisabeth van Holthe tot Echten, COO von AustrianStartups.

ELP: Schwerpunkt „Co-Founder“

Beim Schwerpunkt „Co-Founder“ bringt das ELP Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Perspektiven zusammen. Sie können sich kennenlernen, gemeinsam an Ideen arbeiten und mögliche Co-Founder:innen finden. Eine fertige Geschäftsidee ist dafür nicht notwendig.

„Eine Startup-Idee muss am Anfang noch nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass man bereit ist, Fragen zu stellen, Dinge auszuprobieren und gemeinsam mit anderen herauszufinden, was funktionieren kann“, so van Holthe tot Echten weiter. „Genau dafür wollen wir im ELP den Raum und die Unterstützung geben.“

Hansmann, Trummer, Kaminski, Porsche, Deutsch und Unger dabei

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die persönliche Begleitung der Fellows. Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Unternehmerische Zukunft erhalten sie Zugang zu einem Netzwerk: Die Stiftung wird von mehr als 50 Persönlichkeiten aus der Szene unterstützt, darunter Hansi Hansmann, Christian Trummer, Kilian Kaminski, Felix Porsche, Tina Deutsch und Katharina Unger. Darüber hinaus begleiten weitere Unternehmer:innen und Investor:innen das ELP als Mentor:innen und bringen ihre Erfahrungen in das Programm ein.

Auch nach Abschluss bleiben die Fellows über die ELP-Alumni-Community miteinander verbunden. Ehemalige Teilnehmer wie Mathias Gruber (Fonio.ai), Lukas Höber (Sequestra) oder Lisa Reiss (All But Sugar) bringen ihre Erfahrungen aus der Gründung und dem Aufbau von Unternehmen sowie aus weiteren beruflichen Stationen in das Netzwerk ein.

„Wir wollen Menschen ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und den Schritt ins Unternehmertum zu wagen. Dafür braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Menschen, die ihre Erfahrungen teilen, ehrliches Feedback geben und zur richtigen Zeit die richtigen Fragen stellen. Genau das wollen wir mit unserem Netzwerk ermöglichen“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft.

Prozess steht im Mittelpunkt

Ebenso ist die praktische Arbeit an den eigenen Ideen ein wichtiger Teil des ELP. Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Problemen und Bedürfnissen von möglichen Kunden, überprüfen ihre Annahmen und entwickeln ihre Ideen auf dieser Grundlage weiter.

Dabei gehe es nicht darum, das Programm bereits mit einem fertigen Unternehmen abzuschließen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Prozess, aus einer ersten Idee schrittweise eine fundierte Grundlage für eine mögliche Gründung zu entwickeln und früh praktische Erfahrungen zu sammeln, wie es heißt.

Das ELP richtet sich daher sowohl an Menschen, die bereits eine konkrete Startup-Idee haben, als auch an jene, die noch nach einer Idee, einem geeigneten Problem oder nach Mit-Gründer:innen suchen. Bewerbungen für die nächste ELP-Kohorte sind noch bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026 möglich.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert