22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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Für 28 Artikel soll es Nachfüllprodukte geben. (c) Canva

Während bei Seifen schon lange zu Nachfüllprodukten gegriffen wird, werden andere Kosmetika immer wieder neu gekauft. Laut L’Oréal ambivalent, wünschen sich doch 84 % der Verbraucher:innen nach einer internationalen Kantar-Studie nachhaltige Alternativen. Mit #JoinTheRefillMovement startet die L’Oréal-Gruppe nun die bislang umfassendste Nachhaltigkeitskampagne ihrer Geschichte. Gestartet am World Refill Day (16. Juni), umfasst die Kampagne Nachfüllprodukte in den Bereichen Hautpflege, Düfte, Make-up und Haarpflege.

Von Parfum bis Lippenstift messbare Einsparungen

Mit Beginn der Initiative werden nicht nur klassische Duschgels, sondern auch Parfums oder Lippenstifte von L’Oréal als Refill-Produkte angeboten. Ein zentrales Element der Kampagne ist der Nachhaltigkeitsnachweis, gekennzeichnet auf jedem Produkt, der den sofortigen Effekt des Nachfüllens angibt. Ein Beispiel: Bei einer Refill-Creme von Lancôme wird im direkten Vergleich zum Standard-Tiegel der Einsatz von Glas komplett (100 %), Metall um 95 %, Kunststoff um 42 % und Karton um 36 % reduziert. Diese Zahlen sollen die unmittelbare Materialeinsparung belegen und sich bewusst von unkonkreten Prognosen abgrenzen.

„Mit 18 Marken und 28 Produkten zeigen wir, dass nachfüllbare Schönheit für jeden da ist – über alle Kategorien, Preisklassen und Kanäle hinweg. Wir helfen den Verbrauchern, eine einfache Veränderung vorzunehmen: sich für ein Refill zu entscheiden. Nicht als Verzicht, sondern als die bessere Option. Weniger Auswirkungen auf den Planeten, besser für den Geldbeutel“, so Blanca Juti, Chief Corporate Affairs & Engagement Officer bei L’Oréal.

„Say-do Gap“

Zwar sei der Wunsch nach nachhaltigeren Produkten bei den meisten Verbraucher:innen verankert, doch L’Oréal verzeichnet eine spürbare Lücke, wenn es um die tatsächliche Kaufentscheidung geht. Es entsteht ein „Say-do Gap“. Mit der Kampagne will der Konzern nachhaltigere Produkte zunächst zugänglich machen. Gleichzeitig soll aber auch die Sichtbarkeit, beispielsweise durch gezielte Platzierungen in Regalen im Einzelhandel, erhöht werden.

„Nachhaltiger Konsum scheitert im Alltag oft an der Macht der Gewohnheit“, weiß Stefan Geister, Nachhaltigkeitschef von L’Oréal DACH. „Gemeinsam mit unseren Handelspartnern in Drogerien, Parfümerien, Apotheken und Friseursalons wollen wir das ‚Nachfüllen zu Hause‘ als neuen Standard etablieren. Die Erfolgsfaktoren liegen auf der Hand: Ein umfassendes Angebot, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und kontinuierliche Sichtbarkeit im stationären und digitalen Handel. Wenn wir diesen Weg partnerschaftlich, ausdauernd und konsequent beschreiten, lassen wir aus guten Absichten echtes neues Handeln entstehen.“

100 Mio. Euro für Innovation & Startups

Begleitet werden die Maßnahmen von einem 100-Millionen-Euro-starken Innovationsfonds. Mit dem unternehmenseigenen L’AcceleratOR-Programm werden gezielt Startups und junge Talente unterstützt. Die Ansätze reichen von biologisch abbaubaren Materialien auf Algenbasis über Biokunststoffe aus Zuckerrohr bis hin zu recycelbaren Papierflaschen.

Mit 22 Forschungszentren in sieben regionalen Hubs weltweit, über 4.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mehr als 8.000 Fachkräften aus den Bereichen Digitales, Tech und Data bündelt der Konzern seine Ressourcen. Ziel dieser Investitionen in die Startup-Förderung und die eigene Forschung ist es, als vernetztes „Beauty-Tech-Powerhouse“ die technologische Zukunft der Kosmetikbranche maßgeblich zu gestalten. Im Jahr 2025 wurde L’Oréal vom Fortune-Magazin zum innovativsten Unternehmen Europas gekürt.

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