22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda (c) Bitpanda
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda. (c) Bitpanda

Bitpanda gab heute bekannt, dass CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad im ersten Quartal 2027 zurücktreten wird. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt er CEO und wird das Unternehmen weiterhin leiten. Danach wechselt er zur Erste Group, wie CEO Peter Bosek per LinkedIn-Post bekannt gibt. Der Bitpanda-Verwaltungsrat hat laut Aussendung eine strukturierte Suche nach Enzersdorfer-Konrads Nachfolge eingeleitet, bei der sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt werden.

Bitpanda: Trummer als Co-CEO

Als Co-Founder und Chief Scientist bringt Christian Trummer Erfahrung in der Entwicklung der Plattform und Technologie ein, die Bitpandas Strategie zugrunde liegen. Er soll den Fokus auf Produktqualität zusätzlich schärfen, während Bitpanda die Weiterentwicklung des Multi-Asset-Angebots über Krypto, Aktien, ETFs und Edelmetalle hinweg und den Ausbau seiner Infrastruktur für Finanzinstitute vorantreiben möchte, wie es per Aussendung heißt.

Eric Demuth, Executive Chairman und Präsident des Verwaltungsrats von Bitpanda zu den Vorgängen: „Lukas hat entscheidend dazu beigetragen, Bitpanda breiter aufzustellen und ein starkes Fundament für die Zukunft zu schaffen, und ich danke ihm für sein Engagement. Mit Christian als Co-CEO starten wir aus einer starken Ausgangsposition in die nächste Wachstumsphase und konzentrieren uns noch intensiver auf das, was uns zur bevorzugten Plattform für Millionen von Nutzern in Europa und zu einem verlässlichen Partner für Finanzinstitute weltweit macht.“

Enzersdorfer-Konrad zur Erste Group

Enzersdorfer-Konrad kommentiert wie folgt: „Meine Entscheidung, nächstes Jahr zurückzutreten, ist mir nicht leichtgefallen. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, und werde Bitpanda bis zu meinem Ausscheiden weiterhin mit vollem Einsatz führen. Ich freue mich darauf, unsere Strategie gemeinsam mit Christian und unseren Teams voranzutreiben.“

Bei seiner neuen Rolle bei der Erste Group wird er konzernweit die Verantwortung dafür übernehmen, eine integrierte Strategie für Asset Management und digitales Investieren in den acht Kernmärkten der Erste Group und für deren 23 Millionen Kunden voranzutreiben, heißt es per offiziellem Statement.

„Vom Sparen zum Investieren“

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Lukas für die Erste Group zu gewinnen. Er verkörpert den Pioniergeist und bringt umfassende Expertise darin mit, das Investieren einfacher und zugänglicher zu machen – ein entscheidender Faktor, um die nächste Generation von Anlegerinnen und Anlegern zu erreichen“, sagt Peter Bosek. „Junge Menschen beginnen früher und investieren aktiver als frühere Generationen. Ein Grund dafür ist das wachsende Bewusstsein dafür, dass sie ihre finanzielle Zukunft selbst absichern müssen. Da sich ihre Erwartungen laufend weiterentwickeln, muss auch unser Angebot mit ihnen wachsen. Lukas wird eine zentrale Rolle dabei spielen, unser Angebot in all unseren Märkten intuitiv und attraktiv zu gestalten und mehr Menschen in Mitteleuropa dabei zu unterstützen, den Schritt vom Sparen zum Investieren zu machen.“

„Lukas Enzersdorfer-Konrad hat in den vergangenen acht Jahren aus erster Hand erlebt, wie schnell sich die Erwartungen der Menschen an das Investieren verändern können, wenn man es einfach, transparent und zugänglich gestaltet“, so Bosek weiter: „Die Erste Group verfügt über etwas, das nur wenige Institutionen in diesem Bereich bieten können: direkte und vertrauensvolle Beziehungen zu 23 Millionen Kunden sowie mit George über eine der meistgenutzten Banking-Plattformen Europas.“

Das sagt Bitpandas CO-CEO

Christian Trummer, nun CO-CEO, kommentiert gegenüber brutkasten: „Vor zwölf Jahren haben wir Bitpanda mit einer einfachen Überzeugung gegründet: Investieren soll einfacher und zugänglicher sein. Ich freu mich diese Rolle zu übernehmen und werde noch mehr Fokus auf unsere Produktqualität legen. Wir müssen eine Multi-Asset-Plattform sein, die jeder liebt.“

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