22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Das Wiener Krypto-Unternehmen Bitpanda erweitert seine Plattformarchitektur. Mit der Einführung des sogenannten Model Context Protocol (MCP) und einer neuen API-Integration (Application Programming Interface) können Anleger:innen künftig externe KI-Assistenten wie ChatGPT oder Claude nutzen, um unter anderem ihre Portfolios per Spracheingabe zu steuern.

Investieren ohne Programmierkenntnisse

Im Kern handelt es sich bei dem MCP laut Bitpanda um ein offenes, standardisiertes Schnittstellenprotokoll, über das kompatible KI-Assistenten Anfragen in natürlicher Sprache verarbeiten und ohne Programmierung direkt mit API-Endpunkten interagieren können. Privatanleger:innen ohne technischen Hintergrund können dadurch in natürlicher Sprache Kontostände abrufen, Positionen im Blick behalten oder Trades vorbereiten, ohne eigenen Code schreiben zu müssen.

Bitpanda selbst bezeichnet diesen Schritt als „nächste strukturelle Entwicklungsstufe finanzieller Schnittstellen“, die sich von passiven Chatbots zu aktiven Werkzeugen wandeln. Für Entwickler:innen steht eine klassische API bereit, um maßgeschneiderte Finanzanwendungen zu programmieren.

Elf Werkzeuge für KI-Assistenten

Konkret stellt der Bitpanda-MCP-Server nach der Verbindung elf native Tools bereit, die sich in drei Kategorien gliedern: Für Markt- und Portfoliodaten stehen unter anderem Funktionen zum Abrufen von Kursen, verfügbaren Assets und der eigenen Portfolio-Historie bereit. Im Bereich Staking und Earn lassen sich zum Beispiel aktive Positionen einsehen sowie Staking- und Unstaking-Vorgänge auslösen.

Sicherheit und Systemlimits

Die Künstliche Intelligenz agiert jedoch nicht autonom. Jeder Systemzugriff erfordert laut Bitpanda einen API-Key mit individuell festgelegten Berechtigungen, sogenannten „Scopes“. Das Trading basiert auf einem Request-for-Quote-Modell (RFQ): Ein Trade muss von der KI zuerst als Preisangebot angefragt und anschließend vom Menschen oder durch vorab definierte Regeln ausdrücklich bestätigt werden.

Dadurch bleiben alle Aktionen innerhalb des regulierten MiCAR-Rahmens der EU, heißt es vom Unternehmen. Christian Trummer, Chief Scientist und Mitgründer von Bitpanda meint: „Agentic Finance kann zu einer zentralen Schnittstelle für Finanzdienstleistungen werden. Wir werden diese Entwicklung in Europa verantwortungsvoll mitgestalten.“

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