22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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Die DropForce-Gründer Jakub Hamdard und Christian Mühl | (c) DropForce
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Es gibt für sie unzählige Einsatzmöglichkeiten, in den vergangenen Jahren dominieren sie aber vor allem eines: die Kriegsberichterstattung. Drohnen sind nicht nur zum Sinnbild für moderne Kriegsführung geworden, sondern auch zu einer Produktkategorie, die europäischen Scaleups mitunter Milliardeninvestments einbringt. Von dieser Kategorie ist das Wiener Startup DropForce aktuell noch weit entfernt, das Konzept, mit dem es antritt, ist aber durchaus ambitioniert und vor allem neu.

Drohne aus dem 3D-Drucker im Van oder Container

„Alle anderen Drohnen-Anbieter haben eine zentrale Fabrik und brauchen für den Bau einer Drohne meistens viel länger als nötig. Wir haben unsere Drohne so konzipiert, dass man sie von überall aus bauen kann”, sagt Jakub Hamdard. Er hat DropForce gemeinsam mit Christian Mühl gegründet. Beide bringen dabei Berufserfahrung aus dem Aerospace-Bereich mit.

Ein weiterer großer Unterschied zu anderen Anbietern: „Bei anderen Drohnen sind die Teile zusammengelötet. Daraus ergeben sich viele Fehlerquellen. Außerdem sind sie stark auf chinesische Bauteile angewiesen, die oft nicht halten, was sie versprechen”, so Hamdard. Die DropForce-Drohne kommt dagegen ohne Löten aus. Die Strukturteile und Module, etwa Kamera-Aufsätze, kommen aus dem 3D-Drucker; Platinen, Motoren und Propeller werden in Europa produziert und vom Startup als Bausatz dazugeliefert. „Man kann die Teile im 3D-Drucker aktuell in ca. 20 Minuten drucken und braucht dann zehn bis 15 Minuten, um die Drohne zusammenzubauen”, sagt der Gründer.

Und dieser Vorgang soll künftig eben nicht in einer einzelnen Fabrik, sondern in kompakten Einheiten direkt beim Kunden passieren, in einem Van oder Container, so die Vision. Denkt man an den DefenseTech-Bereich, heißt das: direkt an der Front. Die Vans bzw. Container sollen dann verkauft, die Produktion lizenziert werden. „Mit dem Van wäre man komplett mobil. Er kann direkt am Einsatzort innerhalb von Minuten Drohnen produzieren, die dann gleich losstarten können”, skizziert Hamdard.

So ein Einsatzort könnte etwa auch der Schauplatz einer Naturkatastrophe sein. In der Kundenansprache fokussiere man aber aktuell primär auf den Verteidigungsbereich. Dort will man, wenn alles nach Plan läuft, um den Jahreswechsel in die ersten Pilotprojekte starten.

Sechsstelliges Investment von BarnVentures und deutscher LNX GmbH

Bereits im Sommer holte sich DropForce für seine Expansionspläne auch ein Investment. BarnVentures rund um Filip Zganjer und die deutsche LNX GmbH stiegen mit einem sechsstelligen Betrag ein und sicherten sich jeweils 20 Prozent am Unternehmen. „Die Idee von einer dezentralen Massenproduktion im Baukasten-System hat mir so gut gefallen. Eine zentrale Produktionsstätte ist in Zeiten wie diesen gefährlich”, kommentiert Zganjer im Gespräch mit brutkasten. Das Startup unterstütze man nun nicht nur mit Geld, sondern auch durch Beratung.

Das Kapital sei bislang vor allem in die Weiterentwicklung, aber auch in Personalkosten geflossen, sagt Hamdard. Zudem sei man aktuell auch im Prozess der Patentanmeldung. Und auch an weiteren Drohnen-Modellen arbeite man bereits. Denn, so die Vision: „Kunden können sich später dann aus einem Portfolio genau die Drohnen aussuchen, die sie gerade brauchen. Wir haben schon einige Ideen, was man machen kann.”

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