22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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© Envato/Rawpixel - Beispielfoto.

Die Elevatry GmbH hat eine Pre-Seed-Finanzierung über 3 Mio. Euro abgeschlossen. An der Runde beteiligen sich Bayern Kapital, die Unternehmensberatung H&Z sowie mehrere Business Angels, darunter Jan Henner-Theißen, Martin Berr-Sorokin, Mike Simon, Markus Ehrle, Andreas Junck und Alexander Bruehl.

Elevatry und Companions

Der strategische Einkauf beeinflusse Kosten, Qualität, Resilienz und Compliance des gesamten Einkaufsvolumens maßgeblich, doch in der Praxis reiche die Kapazität von Einkaufsteams oft nur, um einen Teil der Lieferanten und Warengruppen aktiv zu managen, heißt es von Elevatry. Somit bleibe dem Unternehmen zufolge ein großer Teil des möglichen Hebels ungenutzt. Ein Großteil der Arbeitszeit im strategischen Einkauf skaliere bisher nicht, denn sie fließe in analytische und anspruchsvolle Arbeit. Hier setzt das Startup an.

Hinter dem Unternehmen stehen drei Gründer. Heiko Schwarz (CEO) bringt rund 25 Jahre Erfahrung im strategischen Einkauf und in Procurement-Software mit; zuvor gründete er riskmethods, das von Sphera übernommen wurde. Christian Ruck (Chief Product Officer & Operations) war Associate Partner bei McKinsey und COO des Procurement-SaaS-Anbieters Orpheus, der an McKinsey verkauft wurde. Tizian Ruck verantwortet als AI Lead die technische Entwicklung der Plattform.

Die Companions der Plattform, u. a. Category Strategist, Negotiation Coach sowie Risk & Integrity Manager, übernehmen die analytischen Arbeiten, Recherchen sowie Szenariobewertungen entlang des gesamten Source-to-Contract-Prozesses. Das reicht von der Bedarfsanalyse über Sourcing-Strategie, Ausschreibung und Lieferantenauswahl bis zu Sollkostenanalyse, Verhandlung, Vertrag und Erfolgscontrolling.

System of Initiative

Elevatry versteht sich als „System of Initiative“ statt als „System of Record“. Die Plattform plant proaktiv, priorisiert nach Impact in Euro und bereitet Vorschläge vor, heißt es. Entschieden wird im Team. Autonomiegrade, Freigaben und Datenhoheit konfigurieren die Kunden selbst, auf einer offenen Multi-LLM-Architektur.

„Strategischer Einkauf ist einer der größten Ergebnishebel im Unternehmen. Gezogen wird er bisher nur dort, wo die Kapazität reicht und entsprechendes Wissen verfügbar ist“, sagt Schwarz, CEO von Elevatry. „Unsere Companions übernehmen komplexe Denkarbeiten und führen Aufgaben auf höchstem Niveau aus. So können Einkaufsteams die Methodik ihrer besten Category Manager auf jede Warengruppe anwenden. Unsere Investoren bringen Kapital, exklusive Einkaufsexpertise und Marktzugang zusammen. Ab jetzt beweisen wir den Impact beim Kunden.“

Und Monika Steger, Geschäftsführerin Bayern Kapital, ergänzt: „Elevatry verbindet ein sehr erfahrenes Gründerteam mit einer klaren Vision für die Zukunft des strategischen Einkaufs. Die KI-native Plattform adressiert einen erheblichen Effizienz- und Wertschöpfungshebel in Unternehmen und schafft durch die intelligente Nutzung von Einkaufswissen und -daten einen unmittelbar nachvollziehbaren Kundennutzen. Gleichzeitig agiert das Unternehmen in einem attraktiven, stark wachsenden Markt für KI-gestützte Procurement-Software.“

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