22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
/artikel/umwandlung-von-virtuellen-anteilen-in-startup-mitarbeiterbeteiligung-verlaengert
Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

Deine ungelesenen Artikel:
02.07.2026

8-Milliarden-Bewertung: Quantum Systems holt 1,2 Milliarden US-Dollar

Der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems hat eine Finanzierungsrunde über 1,2 Milliarden US-Dollar abgeschlossen und ist jetzt acht Milliarden US-Dollar wert.
/artikel/8-milliarden-bewertung-quantum-systems-holt-12-milliarden-us-dollar
02.07.2026

8-Milliarden-Bewertung: Quantum Systems holt 1,2 Milliarden US-Dollar

Der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems hat eine Finanzierungsrunde über 1,2 Milliarden US-Dollar abgeschlossen und ist jetzt acht Milliarden US-Dollar wert.
/artikel/8-milliarden-bewertung-quantum-systems-holt-12-milliarden-us-dollar
Das unbemannte Flugsystem „Reliant“ von Quantum Systems ist für die militärische Überwachung und Lageerfassung konzipiert © Quantum Systems

Das bayerische DefenceTech-Unternehmen Quantum Systems hat den Abschluss seiner Series-D-Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Mit dem frischen Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar steigt die Post-Money-Bewertung des Scaleups auf rund acht Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentgesellschaften Blackstone, Noteus, Airbus und Advent angeführt. Auch namhafte Bestandsinvestor:innen wie Balderton und HV Capital beteiligten sich erneut an der Finanzierung.

Die „Twister“-Drohne im Einsatz für die Überwachung und Lageerfassung auf kurze Distanz. | © Quantum Systems

Aufklärungsdrohnen und KI-Software

Konkret entwickelt und produziert Quantum Systems unbemannte Flugsysteme (UAVs) sowie softwaregesteuerte Robotikplattformen für den Militär- und Sicherheitsbereich zu Luft, Land und See. Die Produktpalette reicht von taktischen Aufklärungsdrohnen über KI-gestützte Lageerfassungssysteme bis hin zu autonomen Bodenfahrzeugen. Mit der Finanzierungsrunde hat Quantum Systems seine Unternehmensbewertung mehr als verdoppelt.

Ausbau der Multi-Domain-Strategie

Die neuen Mittel sollen primär genutzt werden, um das Wachstum zu beschleunigen und diese Systeme für koordinierte Einsätze in der Luft, an Land und auf dem Seeweg auszuweiten. Das Unternehmen plant hierbei den Übergang von einzelnen Plattformen zu einem vernetzten Gesamtsystem, das über das hauseigene Software-Ökosystem „MOSAIC UXS“ koordiniert wird.

Darüber hinaus fließen die Gelder in den Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten sowie in die Absicherung der Lieferketten für verbündete Märkte. Nach Unternehmensangaben absolvierten die Systeme von Quantum Systems allein im Jahr 2025 mehr als 19.000 Missionen in der Ukraine. Parallel dazu baute das laut CEO profitable Unternehmen seine Produktionspräsenz in Deutschland, der Ukraine, den USA, Australien, Rumänien, Großbritannien und den baltischen Staaten aus.

Das optional bemannte Multi-Mission-Luftfahrzeug „Pulse P19“ ist als MALE-UAV (Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial Vehicle) für unterschiedlichste Einsatzszenarien ausgelegt. © Quantum Systems

Strategische Allianzen

Parallel zur Finanzierungsrunde vertieft Quantum Systems die strategische Zusammenarbeit mit Airbus Defence and Space, um die Entwicklung europäischer Verteidigungstechnologien voranzutreiben. Co-CEO und Co-Gründer Florian Seibel betont die veränderte Marktlage: „Verteidigung wird künftig durch autonome Systeme geprägt, die in Echtzeit über verschiedene Einsatzbereiche hinweg zusammenarbeiten.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert