22.12.2025
REGELUNG

Umwandlung von virtuellen Anteilen in Startup-Mitarbeiterbeteiligung verlängert

Eine ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Regelung wurde nun um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Doch nicht für alle Startups kommt die Umwandlung von virtuellen Anteilen in die Mitarbeiterbeteiligung infrage, wie auch die Experten von Ecovis betonen.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Bald jährt es sich zum zweiten Mal: Anfang 2024 wurde zeitgleich mit dem Start der neuen Gesellschaftsform FlexCo auch eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über „Unternehmenswertanteile“ in Österreich eingeführt.

Das „Dry Income“-Problem

Diese sollte ein entscheidendes Thema lösen: die sogenannte „Dry Income“-Problematik, also dass für die Übertragung von Unternehmensanteilen prinzipiell Steuern auf den „geldwerten Vorteil“ zu entrichten sind, obwohl kein tatsächliches Geld fließt. Mitarbeiter:innen müssten ohne die Regelung dafür bezahlen, dass sie Anteile bekommen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Anteile später den erhofften Wert erreichen.

Virtuelle Anteile zur Verschiebung der Versteuerung

Vor Einführung der neuen Regelung mit Anfang 2024 behalfen sich Unternehmen daher mit unterschiedlichen Konstrukten, um eine Beteiligung am Unternehmen, bei der erst im Exit-Fall Steuern auf das dann tatsächlich fließende Geld anfallen, gleichsam zu simulieren. Die Rede ist hier von sogenannten „virtuellen Anteilen“ bzw. „Phantom Shares“.

Enge Voraussetzungen für „Unternehmenswertanteile“

Die neuen „Unternehmenswertanteile“ sollten das Thema für Startups dann lösen und regulär die Versteuerung zeitlich zu möglichen Exit schieben. Doch schon zu Beginn stand die Regelung in der Kritik – vor allem deshalb, weil aufgrund der Voraussetzungen nur eine eingeschränkte Gruppe an Startups die Möglichkeit nutzen kann.

Demnach müssen die Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen haben, weniger als 40 Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen und dürfen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen sein bzw. einen Anteilseigner mit mehr als 25 Prozent haben, der in einen Konzernabschluss einbezogen ist. Die beteiligten Mitarbeiter:innen müssen echte Dienstnehmer:innen sein und dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Anteile erhalten. Und die Anteilsgewährung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung passieren.

Sonderregelung verlängert

Diese Regelungen gelten auch für Unternehmen, die ihre (oben erwähnten) virtuellen Anteile in Unternehmenswertanteile umwandeln wollen. Das ist generell nur dank einer Sonderregelung ohne Bewertung der Anteile und Versteuerung des „geldwerten Vorteils“ möglich. Diese war zunächst mit Ende dieses Jahres befristet. Nun wurde die Möglichkeit zur Umwandlung aber bis Ende 2026 verlängert.

„Neben steuerlichen auch verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen“

„Bei der Inanspruchnahme der neuen Regelung werden statt der virtuellen Anteile unter § 67a EStG fallende Kapitalanteile (zB GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) gewährt, wobei darauf zu achten ist, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung kumulativ vorliegen“, erklären die Experten David Gloser und Christoph Puchner von der Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer Aussendung.

Startups könnten ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme nun also noch bis Ende 2026 einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung infrage kommt. „Dabei sollten neben den steuerlichen Aspekten jedoch auch die verschiedenen rechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden“, so die Experten.

„Gravierende Nachteile“

Doch Gloser und Puchner räumen ein: „Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.“

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(v.l.n.r.) Bernhard Tomasi (Raiffeisen Salzburg), Elias Danninger, Daniel Sigl (beide Dauntles) und Bernhard Wimmer (Raiffeisen Salzburg) | © RVS

Mit einer niedrigen sechsstelligen Eigenkapitalbeteiligung übernimmt das Raiffeisen Salzburg Startup eGen 6,67 Prozent der Dauntles GmbH, zu der die Marke optimizzer gehört. Das Flachgauer Startup unterstützt Unternehmen dabei, positive Bewertungen zu gewinnen und ihre digitale Reputation professionell zu managen. Das frische Kapital werde in die Skalierung des Geschäftsmodells sowie die Weiterentwicklung der Plattform fließen, heißt es in der Presseaussendung.

Optimizzer möchte „Software weiterentwickeln und noch mehr Unternehmen erreichen“

„Unsere Software zeigt, was Kunden schätzen, wo Potenzial liegt und wie das Unternehmen im Vergleich zu seinen Mitbewerbern dasteht. Damit stärken Unternehmen ihre Reputation und erhöhen ihre Chancen, auch von KI-Systemen empfohlen zu werden. Das Investment von Raiffeisen Salzburg ermöglicht uns, unsere Software weiterzuentwickeln und noch mehr Unternehmen zu erreichen“, sagt Elias Danninger, Geschäftsführer der Dauntles GmbH. Das Unternehmen wurde 2021 gegründet.

NFC-Bewertungstools, QR-Codes und KI

Optimizzer, vormals Shoptimizer, ermöglicht mit NFC-Bewertungstools und QR-Codes die direkte Erfassung von Kundenfeedback. Die Software analysiere die Rückmeldungen, ermögliche Standortvergleiche und unterstütze Unternehmen mit datenbasierten Handlungsempfehlungen. Künstliche Intelligenz helfe bei der Beantwortung von Google-Bewertungen. Zu den Bewertungspartnern von optimizzer zählen neben der Raiffeisenbank Salzburg unter anderem das Café Landtmann und Remax Austria.

Optimizzer gehörte zu den ersten Unternehmen, die mit der Raiffeisen-Start-Up-Initiative zusammenarbeiteten. Die Beteiligung sei nun der nächste Schritt dieser Partnerschaft. „Optimizzer verbindet ein hochrelevantes Zukunftsthema mit einem klaren Kundennutzen und einem starken Gründerteam“, heißt es von Raiffeisen.

Investitionen seit 2023

Raiffeisen Salzburg engagiert sich seit 2023 im Startup-Bereich. „Unser USP ist, dass es keine fixen Pakete oder Bankprodukte gibt. Wir setzen vielmehr auf individuelle Lösungen, je nach Bedarf und Möglichkeiten. So kooperieren wir auf unterschiedlichsten Ebenen – mal in Form von klassischer Beteiligung, mal durch Aufnahme in unser Netzwerk oder durch die Zurverfügungstellung von Infrastruktur in unseren Räumlichkeiten im Techno-Z Urstein“, sagt Andreas Derndorfer, zuständig für Startups in der Geschäftsleitung des Raiffeisenverbands Salzburg.

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