09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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(v.l.n.r.) Thomas Blaguss, Daniel Packenius, Barbara Novak, Hans-Jürgen Salmhofer, Paul Blaguss | (c) Mila Eder / Superberg

Die Elektromobilität wird nicht nur im Privatbereich weiter ausgebaut. FlixBus und Blaguss setzen nun den nächsten Schritt in Richtung emissionsarmes Reisen. Zwischen Wien und Bratislava wird die erste grenzüberschreitende, überwiegend elektrisch betriebene Linie eröffnet. Den operativen Betrieb der Linie übernimmt das Wiener Unternehmen Blaguss über seine slowakische Gesellschaft Blaguss Slovakia.

„Die Zukunft des Busverkehrs muss klimafreundlich sein und Elektromobilität wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemeinsam mit FlixBus bringen wir sie jetzt auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr konsequent in den Mobilitätsalltag“, sagt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss-Gruppe.

Acht E-Busse, 66 Kursfahrten

Insgesamt kommen acht E-Bussen auf der Strecke zum Einsatz, wobei die Linie 66 mal pro Tag gefahren wird. 90 Prozent davon sind elektrisch, der Rest wird mit herkömmlichen Dieselbussen abgedeckt. Laut Blaguss spart die Umstellung von Diesel auf Elektroantrieb rund 66 Kilogramm CO₂ pro 100 Kilometer. „Mit einer der ersten grenzüberschreitenden E-Bus-Linien Europas arbeiten wir daran, Reisen zwischen Hauptstädten emissionsärmer zu machen“, sagt Daniel Packenius, Geschäftsführer FlixBus Zentraleuropa, und ergänzt: „Die Linie zeigt: Elektromobilität im Fernverkehr funktioniert heute schon zuverlässig unter den richtigen Umständen.“

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Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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