09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Wictory
© Wictory - Das Gründer-Duo mit Olympiasieger Lukas Mähr.

Das Wiener HealthTech-Startup Wictory.ai rund um das Gründerduo Klaus Müller und Markus Unterweger holte im März 2025 ein sechsstelliges Investment mit Ex-Skirennläufer Michael Walchhofer als Lead-Investor; auch Eversports-CEO Hanno Lippitsch ist mit an Bord. Heuer fusionierte man zudem mit The Sports Nutrition Playbook von Sportdiätologin Amy Goodson.

Wictory: Segel-Olympiasieger mit dabei

Nun vermeldet man erneut den Gewinn eines prominenten Investors und eine Finanzierung. Der österreichische Segel-Olympiasieger von Paris 2024, Lukas Mähr, beteiligt sich mit einem sechsstelligen Betrag am SportsTech-Startup und möchte damit die Vision von KI-gestütztem Performance-Coaching stärken, wie es heißt.

Archiv: Wie Wictory.ai kurz nach dem Start ein sechsstelliges Investment holte

„Auf meinem Weg zu Olympia habe ich selbst erfahren, wie entscheidend eine gezielte Ernährungsoptimierung für die Leistungsfähigkeit und Regeneration ist. Professionelle Betreuung von Ernährungswissenschafter Martin Rinderer vom Olympiazentrum Vorarlberg war damals ein echter Katalysator für meine Karriere“, erklärt Mähr. „Wictory bringt dieses Prinzip auf den Punkt: Die Kombination aus fundierter Ernährungsberatung und agentischer KI ermöglicht ein Personalisierungsniveau, das es so bisher nicht gab. In meiner Karriere habe ich mehr als einmal erlebt, wie Athletinnen und Athleten zu Testpersonen für technisch unfertige Lösungen wurden. Innovation ist im Spitzensport unverzichtbar. Entscheidend ist aber, in welchem Reifegrad sie beim Athleten ankommt. Genau das überzeugt mich an Wictory: Das Produkt ist bereits sehr weit entwickelt, und die KI wird nicht unkontrolliert auf die Athleten losgelassen, sondern arbeitet den Coaches zu. Zudem kenne ich das Team schon länger und bin vollkommen überzeugt, dass Wictory den Markt für Performance-Coaching nachhaltig prägen wird.“

„International skalieren“

Für die Gründer Klaus Müller und Markus Unterweger ist der Einstieg des Olympiasiegers eine weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

„Wir sind extrem stolz, Lukas als Investor und Partner an Bord zu haben“, kommentiert Müller. „Lukas hat in seiner sportlichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, wie weit man kommen kann, wenn man bedingungslos fokussiert ist und den unbedingten Anspruch an Exzellenz lebt. Genau dieses Mindset brauchen wir, während wir unsere Plattform weiter ausbauen und international skalieren.“

Und Unterweger ergänzt: „Lukas ist nicht nur ein herausragender Sportler, sondern auch ein extrem lösungsorientierter Sparringspartner und ein großartiger Mensch. Er hat bereits frühzeitig und vorbildlich den Übergang von seiner aktiven Sportlerlaufbahn in die Karriere danach gemeistert. Seine Erfahrung aus dem Spitzensport gepaart mit seinem unternehmerischen Gespür ist für uns eine enorme Bereicherung.“

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AI Summaries

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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