04.05.2018

Ultraschall-Firewall für Android von der FH St. Pölten

Im Projekt SoniControl an der FH St. Pölten entwickelten Mitarbeiter der Universität eine Ultraschall-Firewall gegen ungewolltes Audiotracking durch akustische Cookies. Die Android App gibt es jetzt gratis zum Download.
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An der FH St. Pölten wurde mit SoniControl die erste Firewall gegen AudioTracking entwickelt
(c) Katarina Balgavy - an der FH St. Pölten wurde mit SoniControl die erste Firewall gegen AudioTracking entwickelt

Im Projekt SoniControl entwickelte die Fachhochschule St. Pölten eine Lösung gegen ungewolltes Audiotracking mittels Ultraschall. Akustische Cookies konnten bisher im Gegensatz zu ihren Gegenstücken auf Homepages nicht blockiert werden. Die Technologie wird beispielsweise von der Werbe-Software Silverpush oder Google Nearby eingesetzt. Aus dem Projekt entstanden ist die weltweit erste Ultraschall-Firewall, die sich für Android Smartphones jetzt gratis im Playstore findet.

Jedes Gerät mit Mikrofon kann betroffen sein

In einer Analyse der TU Braunschweig von Handyapps wurden in mehr als 230 Handyapps akustische Cookies von Silverpush gefunden. Silverpush ist ein Unternehmen aus Indien, dass sich auf diese Technologie spezialisiert hat und mit ihr über verschiedene Geräte hinweg personalisierte Audiences erstellt.

Ultraschallkommunikation ermöglicht es, Geräte zu koppeln, Informationen auszutauschen, aber auch User und ihr Verhalten über mehrere Geräte hinweg zu verfolgen. Jedes Gerät mit einem Mikrofon und einem Lautsprecher kann Ultraschalltöne senden und empfangen. Die User sind sich in der Regel dieser unhörbaren und versteckten Datenübertragung nicht bewusst.

+++ Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft +++

Das Projekt SoniControl und die App

Das Projekt SoniControl der FH St. Pölten entwickelte eine mobile Anwendung, die akustische Cookies aufspürt, darauf aufmerksam macht und auf Wunsch das Tracking blockiert. Die App ist damit die erste Ultraschall-Firewall für Smartphones und Tablets.

„Das Handymikrofon ist oft permanent aktiv, um Sprachbefehle entgegen zu nehmen. Jede mobile Anwendung, die Zugriff auf das Mikrofon hat, sowie das Betriebssystem selbst, können jederzeit das Mikrofon eines mobilen Endgerätes ohne Benachrichtigung aktivieren, abhören, akustische Cookies erkennen und über das Internet abgleichen“, sagt Matthias Zeppelzauer, Leiter des Projekts und Senior Researcher in der Forschungsgruppe Media Computing an der FH St. Pölten. Das Mikrofon an einem Telefon zu deaktivieren macht dabei offensichtlich keinen Sinn.

+++ Facebook und die DSGVO +++

Zeppelzauer und seine Kollegen vier Kollegen entwickelten ein Verfahren, um akustische Datenübertragung zu erkennen und den User zu informieren. Basis sind Signalverarbeitungsmethoden, die kontinuierlich auf das Ultraschallfrequenzband angewendet werden. Zur Maskierung und Blockierung des Ultraschalldatenaustauschs werden Störsignale über den Lautsprecher des eigenen Mobilgeräts gesendet. So können akustische Cookies neutralisiert werden, bevor Betriebssystem oder mobile Applikationen darauf zugreifen können. BenutzerInnen können Cookies selektiv blockieren, ohne die Funktionsweise des Smartphones zu beeinträchtigen.

Sämtliche Projektergebnisse wurden unter Creative-Commons-Lizenz als Open Source veröffentlicht. Gefördert wurde das Projekt von Netidee und der Internet Foundation Austria. Die Entwicklung begann bereits 2016.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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