07.03.2022

Ukraine-Krieg: WKÖ nennt CO2-Bepreisung „zynisch“ und fordert Verschiebung

In einer Pressekonferenz zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die heimische Wirtschaft gingen WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf vor allem auf das Thema Gas ein.
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WKO WKÖ präsentierte Rechnungsabschluss 2020
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer 2021 im brutkasten-Studio | (c) WKÖ

Man verurteile den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine „natürlich aufs Schärfste“ und unterstütze die bislang getroffenen Sanktionen zu 100 Prozent. Die Versorgunssicherheit bei Gas aufs Spiel zu setzen sei aber hochgradig gefährlich, sagte Wirtschaftskammer (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer heute bei einer Pressekonferenz mit WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. In dieser wollte man ein klares Bild der Auswirkungen des Krieges auf die Wirtschaft zeichnen. Thematisch im Zentrum stand dabei erwartungsgemäß die Abhängigkeit von russischem Erdgas.

Neben der Versorgungssicherheit im Energiebereich nannte Mahrer zwei weiterer Themen für die Politik, die dann aber nicht weiter ausgeführt wurden: vielleicht notwendige EU-Ausgleichszahlung für Betriebe, die besonders durch Sanktionen betroffen sind sowie eine möglichst schnelle Integration von Menschen, die aus der Ukraine nach Österreich flüchten, in den heimischen Arbeitsmarkt.

Russland bei Direktinvestitionen in Österreich auf Platz 2

Abseits des Energiebereichs hebt Mahrer das Thema Direktinvestitionen hervor. Österreich zähle zu den wichtigsten Direktinvestoren in Russland und der Ukraine. Rund 650 heimische Betriebe seien in Russland tätig, das Investitionsvolumen habe dort vergangenes Jahr rund 4,6 Milliarden Euro betragen. Russland liege bei Direktinvestionen nach Österreich mit 21,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 sogar auf Platz zwei hinter Deutschland. Hier seien also starke Auswirkungen zu erwarten.

(c) WKÖ

Exportwirtschaft „bewältigbares Problem“, Ausmaß der Lieferkettenproblematik noch unklar

In Sachen Exportwirtschaft spricht der WKÖ-Präsident von einem „bewältigbaren Problem“. Russland liegt beim Warenexport mit 1,5 Prozent des Volumens auf Rang 16, die Ukraine mit 0,4 Prozent auf Rang 34. Laut Prognosen werde das Wachstum beim Export durch den Ukraine-Krieg 0,4 bis 0,6 Prozentpunkte gedämpft werden. Man Unterstütze die Unternehmen in Russland un der Ukraine. „Die Außenwirtschaft steht Betrieben vor Ort derzeit fast 24 Stunden am Tag zu Verfügung“, betont Mahrer.

Noch nicht komplett klar sei das Ausmaß der Lieferkettenproblematik. Denn es gehe hier nicht nur um direkt bezogene Rohstoffen oder Halbfertigfabrikate, sondern etwa um Bauteile, bei denen irgendwo in der gesamten Lieferkette russiche oder ukrainische Zulieferer involviert sind. „Das wird erst nach einiger Zeit sichtbar. Der Nebel lichtet sich erst langsam“, sagt Mahrer. Die Außenwirtschaft helfe heimischen Unternehmen jedenfalls bereits jetzt beim Resourcing. „Hier gibt es natürlich auch einen internationalen Wettbewerb. Aber wir helfen bereits seit einigen Tagen und es läuft gut“.

Kopf: Gasspeicher fast leer, weil Einlagerung zuletzt „nicht opportun“ war

In Sachen Sicherung der Energieversorgung sieht WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf eine rasche Befüllung der Gasspeicher als wichtigste kurzfristige Maßnahme. „Gas ist ein eminent wichtiger Energieträger“, sagt Kopf. Rund 80 Prozent davon kommen in Österreich derzeit aus Russland. Zwar beträgt das Speichervolumen in Österreich etwa einen Jahresbedarf. „Der Speicherstand ist derzeit aber sehr niedrig. Das ist für uns besonders besorgniserregend“, so der Generalsekretär. In den vergangenen Monaten sei das Einlagern von Gas aufgrund der Preisentwicklung nämlich „nicht opportun“ gewesen.

(c) WKÖ

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck habe nun mit dem Ankauf von Flüssiggas um 1,5 Milliarden Euro „eine Benchmark für Österreich gesetzt“. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger seien gerade in Abu Dabi und im Oman um über den Ankauf von Flüssiggas zu sprechen, um die Lagerstände zu erhöhen. Diese kurzfristige Aktion solle Sicherheit bringen man laufe so nicht Gefahr, „in einem Monat kein Gas mehr zu haben“. Doch nachdem die Preise derzeit in die Höhe schießen, bestehe beim Auffüllen der Lager nun ein hohes Preis- und Verlustrisiko für Unternehmen. „Hier wird es zumindest eine staatliche Teilabsicherung brauchen“, betont Kopf.

Umstieg auf Biogas und Wasserstoff – Mahrer fordert Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrensbeschleunigungmaßnahmen

Bis Sommer brauche es dann eine gesetzliche Maßnahme für eine neue Bevorratungsstrategie. „Wir dürfen uns nichts vormachen. Mittelfristig wird die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen bleiben. Sie kann realistischerweise nur schrittweise reduziert werden“, meint der WKÖ-Generalsekretär. Denn laut Studien werde der Gasverbrauch auch bis 2040 nicht sinken, allerdings müsse bis dahin der Umstieg auf grünes Gas gelingen.

Jetzt brauche es eine Diversifizierung von Energiequellen und Energieträgern. Erdgas könne man etwa aus Algerien oder auch aus den USA beziehen. Über italienische Häfen könne das mit bestehenden Leitungen auch gut geliefert werden. Jedenfalls müsse versucht werden, rasch Zugriff zu bekommen. Auch die österreichische Exploration lasse sich etwas ausbauen, bei Biogas gebe es noch ein wenig Potenzial, das sich aber in Grenzen halte. Wichtig werde das Thema Wasserstoff, betont Kopf mehrmals. Für diese Bereiche brauche es aber Maßnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrensbeschleunigung, ergänzt Harald Mahrer.

Kopf fordert Strompreiskompensation und Verschiebung von „zynischer“ CO2-Bepreisung

WKÖ-Generalsekretär Kopf nennt zudem mehrere Maßnahmen, die wegen der „existenziellen Bedrohung“ einiger Unternehmen durch die Gaspreis-Entwicklung nun zu ergreifen seien. So brauche es eine staatliche Strompreiskompensation für besonders energieintensive Unternehmen. Alleine weil einige umliegende Staaten dies bereits machen, sei es „unbedingt nötig“, dass auch Österreich das umsetze, weil sonst eine Wettbewerbsverzerrung drohe. Auch stellt Kopf das Inkrafttreten der Regelung zur CO2-Bepreisung mit 1. Juli infrage. Diese sei unter anderen Umständen beschlossen worden. Jetzt sorge der Markt selbst für eine sehr starke Teuerung. „Ausgerechnet jetzt sollen wir Gas nochmal künstlich teurer machen? Es wäre zynisch, das noch oben draufzusetzen“, sagt Kopf.

„Noch keine Zeichen“ für Ende russischer Gaslieferungen

Derzeit gebe es aber noch keine Zeichen dafür, dass Russland die Gaslieferungen einstellen werde, betont Mahrer. Ein Embargo durch den Westen „würde ja so sein, dass man sich denn Gashahn selbst zudreht“, meint der WKÖ-Präsident. Sollte es tatsächlich zu einer Knappheit kommen, trete das Energielenkungsgesetz inkraft – der brutkasten berichtete kürzlich. „Wir hoffen, dass alle politischen Verantwortlichen alles dafür tun, dass wir nicht in die Situation kommen“ sagt Mahrer. Derzeit werden 40 Prozent des Gases in Österreich vom produzierenden Bereich genutzt, 30 Prozent für Strom- und Heizkraftwerke, 20 Prozent von Haushalten, und zehn Prozent für Verkehr und sonstige Bereiche. Der WKÖ-Präsident ist letztlich sicher: „Wir werden nach Covid auch diesen Stresstest der österreichischen Wirtschaft bewältigen können“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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