18.08.2017

Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick

Letzte Woche war Ex-NSA Direktor William Binney in Österreich, um vor dem Sicherheitspaket zu warnen, das sich momentan in Begutachtung befindet. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Ein Überblick über den Inhalt des Sicherheitspakets.
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Kritiker des Sicherheitspaket sehen Österreich am Weg zum Überwachungsstaat. Hier ein Überblick zu den diskutierten Inhalten.

Seit Anfang Juli befindet sich das von der ÖVP vorangetriebene “Sicherheitspaket” in einer sechswöchigen Begutachtungsphase. Konkret geht es hier um Vorschläge für Gesetzesänderungen und Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung und auch um Änderungen des Telekommunikationsgesetzes.

Sicherheitspaket in der Kritik

Der Lärm um das „Überwachungspaket“, wie es nun schon des Öfteren genannt wurde, nimmt seitdem stetig zu. Erst letzte Woche gab der ehemalige Direktor der NSA, William Binney, in einem Wiener Kaffeehaus eine Pressekonferenz und warnte vor den Auswirkungen. „Die Grundfeste einer Demokratie können auf diese Art zerstört werden“, meinte Binney.

Ein offener Brief, den Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT zusammen unterzeichneten, fordern ebenfalls ein Umdenken der Abgeordneten im Nationalrat, sie sehen die Cybersicherheit in Gefahr und damit auch die österreichische Startup-Szene.

Die kritischen Punkte des Sicherheitspakets

Worum geht es eigentlich konkret beim Sicherheitspaket? Der Brutkasten hat einen Blick auf die weitreichendsten Änderungen und den Gesetzestextvorschlag geworfen und zusammengefasst: (Alle Links zu den Gesetzesentwürfen und Änderungen am Ende des Artikels.)

Überwachung von WhatsApp&Co

Diese Änderung des aktuell geltenden Gesetzes soll die Überwachung von internetbasierter Kommunikation ermöglichen. Personen, Unternehmen oder Vereine können – sofern ein Verdacht besteht – hier betroffen sein. Denn in §135a Abs 1 (3) der StPO lautet es wie folgt:

”Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um die Installation des Programms zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten in dem Computersystem zu ermöglichen.

Die Installation per “remote hacking”, also der Zugriff auf Smartphone&Co, ist somit anscheinend überdies zulässig. In § 135a (2) heißt es außerdem, dass eine Überwachung verschlüsselter Nachrichten nur zulässig ist, wenn das Programm “nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme funktionsunfähig ist oder ohne dauerhafte Schädigung oder Beeinträchtigung des Computersystems, in dem es installiert wurde, und der in ihm gespeicherten Daten entfernt werden kann”. Kritische Stimmen bezweifeln, dass dies technisch überhaupt umsetzbar ist.

Ebenfalls bezweifelt wird die Machbarkeit der Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten wie zB Facebook, die von Justizminister Brandstetter gefordert wird. Eine Erklärung, wie dies technisch umsetzbar sein sollte (Installation einer Software direkt auf dem Smartphone auf Verdacht?), gab er in den betreffenden Medienberichten nicht ab.

Ein Gesetzesvorschlag mit solchem Inhalt – umgangssprachlich bekannt als “Bundestrojaner” –  wurde laut dem Verein epicenter.works bereits im Jahr 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Damals zog Justizminister Brandstetter nach lauter Kritik den Gesetzesvorschlag jedoch zurück. Der aktuelle Vorschlag, der sich in Begutachtung befindet, nimmt Teile hiervon wieder auf.

Überwachung im Auto

Ab sofort soll es im Paragraf § 136 StPO heißen: “Eine akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen ist überdies unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 StPO zulässig.“ Spezifiziert wird nicht, ob dies auch die Installation von Überwachungsprogrammen in smarten Autosystemen bedeutet. Jedenfalls soll ermöglicht werden, Gespräche im Auto abzuhören. Laut epicenter.works soll dies auch bei Verdacht von “niederschwelligeren Delikten” zum Einsatz kommen. Außerdem soll “mittels Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen” (§ 54 Abs. 4b, SPG) auf österreichischen Straßen von Autos der Lenker selbst, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Im selben Paragrafen heißt es: “Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung aufgrund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen.”

Netzsperren

Damit soll es Providern (Unternehmen, die Kunden Zugang zum Internet anbieten) ermöglicht werden, Internetseiten (Bei Verdacht auf Computerkriminalität, pornografische Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder gewaltverherrlichende Darstellungen) auf eigenes Gutdünken zu sperren. Laut dem Verein epicenter.works war dies nicht im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen und ging sodann ohne öffentliche Debatte in Begutachtung. Das bedeute laut dem Verein, dass es “dem Provider überlassen wäre, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer sind keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen”. Angemerkt wird auch, dass der Vorschlag in dieser Art — die Sperre basierend auf Entscheidung der Provider — mit der EU-Verordnung der Netzneutralität mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar ist.

Videoüberwachung

Für die Überwachung des öffentlichen Raums soll der Zugriff auf Video- und Tonbandüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag ermöglicht werden, sowie “die Möglichkeit des Echtzeitstreaming” umgesetzt werden (§53 Abs. 5, SPG) Weiter heißt es im § 93a, SPG: “‘Für Österreich’ ist unter dem Punkt „Videoüberwachung“ festgehalten, dass für öffentliche Betreiber eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll und dass für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (z.B. ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) eine entsprechende Regelung gefunden werden soll”. Die Vorratsdatenspeicherung kann auf bis zu 2 Wochen ausgeweitet werden. Davon ist jeder betroffen, der im öffentlichen Raum unterwegs ist. Dabei ist es zweifelhaft, ob eine Videoüberwachung tatsächlich ein geeignetes Hilfsmittel zur Prävention von Straftaten ist. (Z.B.: Öffentliche Räume mit flächendeckender Videoüberwachung waren bereits Ziel terroristischer Aktivitäten oder von Kriminalität- trotz Videoüberwachung.)

Datenspeicherung

Zum „Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten“ soll außerdem “Quick freeze” — die “Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten“ — umgesetzt werden, ein Gesetz, das schon mehrmals von Gerichten in Europa wieder aufgehoben wurde. Damit wird es ermöglicht, Daten längerfristig abzuspeichern. Kritisiert wird dies etwa von Arjen Kamphuis, dem Datenexperten aus den Niederlanden. Kamphuis meint: ”Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?” Eine Einladung für Hacker, die auf die Beschaffung von Daten aus sind. Die einzige Vorkehrung, die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: „Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!”

Keine Anonymität bei Prepaid-Karten

Während man bisher Prepaid-Karten einfach beim Diskonter kaufen und benutzen und damit eine gewisse Anonymität beibehalten konnte, soll dies durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz in § 97 abgeschafft werden: “Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon auch der Erwerb von Prepaid-Karten bzw. entsprechendem Guthaben umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind.” Daher sei künftig die Registrierung der Stammdaten des Käufers erforderlich. Kriminelle können dies einfach umgehen, indem sie Prepaid-Karten andernorts erwerben. Bürger, die auf ihre Privatsphäre und Anonymität wert legen, wird diese Möglichkeit der sicheren Kommunikation genommen.

Eigene Meinung auf Website des Parlaments veröffentlichen

Als Bürger kann man seine Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden dann auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Über 8.500 Bürger haben dies via überwachungspaket.at bereits gemacht. Die Seite wurde von epicenter.works ins Leben gerufen, ein Verein, der unter anderem für Datenschutz eintritt. Dort finden sich auch Materialien und Informationen zum geplanten Sicherheitspaket.

Bis 21. August kann man noch Stellungnahmen einreichen, solange ist der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung. Aktuell kann es allerdings zu Verzögerungen der Veröffentlichung der Statements auf der Parlamentsseite kommen, heißt es in einer Aussendung von Ende Juli: „Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den genannten Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz können diese jedoch nur nach und nach bearbeitet werden.“

Weiterführende Links: überwachungspaket.atepicenter.works, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur StPO, ua.), Ministerialentwurf – Gesetzestext, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur SPg, ua.), Ministerialentwurf – Erläuterungen, Ministerialentwurf – Gesetzestext

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Guive Balooch (c) L'Oréal Groupe

Auf der VivaTech in Paris, Europas größter Tech- und Startup-Messe, hat L’Oréal Mitte Juni eine weitreichende KI-Kooperation mit OpenAI vorgestellt: Künftig sollen Konsument:innen Make-up-Looks direkt im ChatGPT-Umfeld ausprobieren, die Produktsuche der Marken von Lancôme bis Kérastase wird in den USA innerhalb von ChatGPT gestärkt, und im Forschungslabor kartiert der Konzern mithilfe eines spezialisierten OpenAI-Modells das Hautmikrobiom.

brutkasten war vor Ort und hat am Rande der Messe mit Guive Balooch gesprochen, der bei L’Oréal vor rund fünfzehn Jahren den Technologie-Inkubator aufgebaut hat und heute als Global Vice President für Tech und Open Innovation die Partnerschaften des Konzerns verantwortet. Im Gespräch erklärt er, wie der Weltkonzern seine Partner auswählt, wo überall KI zum Einsatz kommt und welche Rolle das übrige Innovationssetup spielt, von Corporate-Venture-Investments in Startups bis zur hauseigenen Forschung. Es geht also um die Frage, wie der weltgrößte Beauty-Konzern seine Beauty Tech vorantreibt.


L’Oréal hat im Rahmen der VivaTech 2026 die Kooperation mit OpenAI verkündet. Was eröffnet das für L’Oréal?

Zu unserer KI-Strategie gehört, dass wir – in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern – mit den jeweils Besten zusammenarbeiten wollen. Mit NVIDIA beispielsweise kooperieren wir über deren Plattform Alchemy, um Moleküle zehnmal schneller zu entwickeln, als wir das früher im Labor konnten. Mit Anthropic wiederum arbeiten wir an Enterprise-Lösungen. Und OpenAI ist für uns der richtige Partner, weil das Thema Conversation boomt: Menschen holen sich zunehmend über KI-Plattformen Rat. Wir haben über zehn Jahre einzigartige Services wie den Lancôme Skin Screen, den Lancôme Shade Finder oder L’Oréal Paris‘ Beauty Genius aufgebaut. So geben wir Konsument:innen die passgenaue Information zu ihrer Beauty-Routine an die Hand – und dies dank Partnern wie OpenAI so präzise wie möglich.

Sie nutzen die Modelle auch zur Erforschung des Hautmikrobioms. Was erhoffen Sie sich?

Dafür nutzen wir das Modell von NVIDIA. Wenn man im Labor ein neues Molekül entdecken will, muss man Tausende von ihnen nach dem Trial-and-Error-Prinzip testen, das dauert lange. Beim Mikrobiom haben Sie Milliarden Mikroben auf der Haut. Mit Alchemy beschleunigen wir diesen Prozess bei der Entdeckung neuer Inhaltsstoffe stark, das macht uns mehr als zehnmal schneller. Es geht nicht um Sekunden, es steckt weiter viel Wissenschaft dahinter. Aber für das Innovationstempo ist das ein Gamechanger.

Longevity war schon im Vorjahr ein Thema. Wie hat sich das Feld entwickelt?

Longevity wird Jahr für Jahr wichtiger – in Health, Wellness, Fitness und Beauty. Die Menschen wollen nicht nur länger leben, sondern besser. Das reicht bis in die Beauty: es geht vor allem um gesündere Haut, wir wollen so lange wie möglich jung aussehen. Vor zwei Monaten haben wir mit Lancôme unsere erste Produktreihe dazu gelauncht, Absolue Longevity MD. Das Herzstück jedes Produkts ist Mitopure – die einzige klinisch getestete Form von Urolithin A, welches die Mitochondrien, die Energiequellen unserer Zellen, verjüngt. Mitopure wurde von unserem Partner im Bereich Longevity, Timeline, entwickelt. Timeline verfügt über einen der weltweit besten Wirkstoffe zur Stimulierung der mitochondrialen Aktivität in Zellen.

Nach welchen Trends suchen Sie, wenn Sie über Ihren CVC-Arm investieren?

Wir investieren nur in Plattformen, mit denen wir langjährig Innovation aufbauen können. Longevity gehört klar dazu – dies wird den Anti-Aging-Markt zu einem neuen Well-Aging-Markt erweitern. Auch Supplements, also der Ansatz zwischen Nutrikosmetik und Topicals, sind ein spannendes Feld, ebenso Biotech-Inhaltsstoffe, die heute skalierbar werden, was sie vor zwanzig Jahren nicht waren. Und Tech: Wir haben in das führende chinesische Technologieunternehmen ZUVI investiert, woraus der Haartrockner AirLight Pro entstand; im Biotech-Bereich in ein Unternehmen aus San Diego um Pionierarbeit bei bioidentischen, nachhaltigen Inhaltsstoffen zu leisten;  im Longevity-Bereich in Timeline.

Ein großes Thema am VivaTech ist die technologische Souveränität Europas. Wie nehmen Sie das wahr?

Für uns bei L’Oréal bedeutet europäische Technologiesouveränität vor allem die große Chance, durch die einzigartige Verbindung von lokaler wissenschaftlicher Exzellenz, einem starken Startup-Ökosystem und globaler Open Innovation die Zukunft der personalisierten Beauty Tech selbstbestimmt und führend mitzugestalten. Unser Fokus liegt dabei ganz klar auf der konkreten Consumer Journey. Das Wichtigste sind für uns die Konsument:innen, die  anspruchsvoll sind und genau auf sie zugeschnittene Informationen brauchen. Wir werden alles tun, um ihnen diese auf die ethischste, präziseste und wissenschaftlich fundierteste Weise zu liefern – das geht sehr oft ohne KI, manchmal noch besser mit.

Kommen genügend Startups aus Europa in Ihren Deal Flow?

Absolut. Wir machen heute gleich viele Startup-Deals in Asien, Europa und den USA. Wir beobachten ein starkes Wachstum in den Bereichen Biotech, Longevity, Supplements und nachhaltige Produktentwicklung, und in allem steckt KI: Die meisten Startups, selbst im Biotech, sind ohne KI-Plattform nicht mehr wettbewerbsfähig. Meine Überzeugung als Wissenschaftler ist, dass geografische Grenzen immer weniger eine Rolle spielen. Am Ende setzen sich die besten Ideen durch.

Wie stark wächst Beauty Tech innerhalb von L’Oréal?

Wir investieren jährlich 1,3 Milliarden in R&I und 1,5 Milliarden in Tech, also nahezu gleich viel. Als ich das Team vor fünfzehn Jahren gegründet habe, ging es in erster Linie darum, Konsument:innen zu begeistern. Heute steckt Technologie in allem: in den Laboren, in der molekularen Forschung, in Marketing und Kreation. Das ermöglicht uns, schneller und besser zu liefern, was unsere Konsument:innen wollen.

Was werden wir nächstes Jahr hier sehen?

Ich wünschte, ich wäre Hellseher. Aber ich bin in einem Punkt sicher: Wir werden mehr Devices sehen, die uns Dinge ermöglichen, die unsere Hände nicht können, und wir werden mehr biologische Einblicke in die Haut haben. Zudem werden wir die ersten konkreten Erfolge unserer Kooperationen im Bereich der Conversational AI erleben – mit neuartigen Services, die unsere digitale Beratung auf ein neues Level heben.

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