18.08.2017

Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick

Letzte Woche war Ex-NSA Direktor William Binney in Österreich, um vor dem Sicherheitspaket zu warnen, das sich momentan in Begutachtung befindet. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Ein Überblick über den Inhalt des Sicherheitspakets.
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Kritiker des Sicherheitspaket sehen Österreich am Weg zum Überwachungsstaat. Hier ein Überblick zu den diskutierten Inhalten.

Seit Anfang Juli befindet sich das von der ÖVP vorangetriebene “Sicherheitspaket” in einer sechswöchigen Begutachtungsphase. Konkret geht es hier um Vorschläge für Gesetzesänderungen und Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung und auch um Änderungen des Telekommunikationsgesetzes.

Sicherheitspaket in der Kritik

Der Lärm um das „Überwachungspaket“, wie es nun schon des Öfteren genannt wurde, nimmt seitdem stetig zu. Erst letzte Woche gab der ehemalige Direktor der NSA, William Binney, in einem Wiener Kaffeehaus eine Pressekonferenz und warnte vor den Auswirkungen. „Die Grundfeste einer Demokratie können auf diese Art zerstört werden“, meinte Binney.

Ein offener Brief, den Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT zusammen unterzeichneten, fordern ebenfalls ein Umdenken der Abgeordneten im Nationalrat, sie sehen die Cybersicherheit in Gefahr und damit auch die österreichische Startup-Szene.

Die kritischen Punkte des Sicherheitspakets

Worum geht es eigentlich konkret beim Sicherheitspaket? Der Brutkasten hat einen Blick auf die weitreichendsten Änderungen und den Gesetzestextvorschlag geworfen und zusammengefasst: (Alle Links zu den Gesetzesentwürfen und Änderungen am Ende des Artikels.)

Überwachung von WhatsApp&Co

Diese Änderung des aktuell geltenden Gesetzes soll die Überwachung von internetbasierter Kommunikation ermöglichen. Personen, Unternehmen oder Vereine können – sofern ein Verdacht besteht – hier betroffen sein. Denn in §135a Abs 1 (3) der StPO lautet es wie folgt:

”Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um die Installation des Programms zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten in dem Computersystem zu ermöglichen.

Die Installation per “remote hacking”, also der Zugriff auf Smartphone&Co, ist somit anscheinend überdies zulässig. In § 135a (2) heißt es außerdem, dass eine Überwachung verschlüsselter Nachrichten nur zulässig ist, wenn das Programm “nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme funktionsunfähig ist oder ohne dauerhafte Schädigung oder Beeinträchtigung des Computersystems, in dem es installiert wurde, und der in ihm gespeicherten Daten entfernt werden kann”. Kritische Stimmen bezweifeln, dass dies technisch überhaupt umsetzbar ist.

Ebenfalls bezweifelt wird die Machbarkeit der Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten wie zB Facebook, die von Justizminister Brandstetter gefordert wird. Eine Erklärung, wie dies technisch umsetzbar sein sollte (Installation einer Software direkt auf dem Smartphone auf Verdacht?), gab er in den betreffenden Medienberichten nicht ab.

Ein Gesetzesvorschlag mit solchem Inhalt – umgangssprachlich bekannt als “Bundestrojaner” –  wurde laut dem Verein epicenter.works bereits im Jahr 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Damals zog Justizminister Brandstetter nach lauter Kritik den Gesetzesvorschlag jedoch zurück. Der aktuelle Vorschlag, der sich in Begutachtung befindet, nimmt Teile hiervon wieder auf.

Überwachung im Auto

Ab sofort soll es im Paragraf § 136 StPO heißen: “Eine akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen ist überdies unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 StPO zulässig.“ Spezifiziert wird nicht, ob dies auch die Installation von Überwachungsprogrammen in smarten Autosystemen bedeutet. Jedenfalls soll ermöglicht werden, Gespräche im Auto abzuhören. Laut epicenter.works soll dies auch bei Verdacht von “niederschwelligeren Delikten” zum Einsatz kommen. Außerdem soll “mittels Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen” (§ 54 Abs. 4b, SPG) auf österreichischen Straßen von Autos der Lenker selbst, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Im selben Paragrafen heißt es: “Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung aufgrund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen.”

Netzsperren

Damit soll es Providern (Unternehmen, die Kunden Zugang zum Internet anbieten) ermöglicht werden, Internetseiten (Bei Verdacht auf Computerkriminalität, pornografische Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder gewaltverherrlichende Darstellungen) auf eigenes Gutdünken zu sperren. Laut dem Verein epicenter.works war dies nicht im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen und ging sodann ohne öffentliche Debatte in Begutachtung. Das bedeute laut dem Verein, dass es “dem Provider überlassen wäre, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer sind keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen”. Angemerkt wird auch, dass der Vorschlag in dieser Art — die Sperre basierend auf Entscheidung der Provider — mit der EU-Verordnung der Netzneutralität mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar ist.

Videoüberwachung

Für die Überwachung des öffentlichen Raums soll der Zugriff auf Video- und Tonbandüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag ermöglicht werden, sowie “die Möglichkeit des Echtzeitstreaming” umgesetzt werden (§53 Abs. 5, SPG) Weiter heißt es im § 93a, SPG: “‘Für Österreich’ ist unter dem Punkt „Videoüberwachung“ festgehalten, dass für öffentliche Betreiber eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll und dass für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (z.B. ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) eine entsprechende Regelung gefunden werden soll”. Die Vorratsdatenspeicherung kann auf bis zu 2 Wochen ausgeweitet werden. Davon ist jeder betroffen, der im öffentlichen Raum unterwegs ist. Dabei ist es zweifelhaft, ob eine Videoüberwachung tatsächlich ein geeignetes Hilfsmittel zur Prävention von Straftaten ist. (Z.B.: Öffentliche Räume mit flächendeckender Videoüberwachung waren bereits Ziel terroristischer Aktivitäten oder von Kriminalität- trotz Videoüberwachung.)

Datenspeicherung

Zum „Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten“ soll außerdem “Quick freeze” — die “Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten“ — umgesetzt werden, ein Gesetz, das schon mehrmals von Gerichten in Europa wieder aufgehoben wurde. Damit wird es ermöglicht, Daten längerfristig abzuspeichern. Kritisiert wird dies etwa von Arjen Kamphuis, dem Datenexperten aus den Niederlanden. Kamphuis meint: ”Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?” Eine Einladung für Hacker, die auf die Beschaffung von Daten aus sind. Die einzige Vorkehrung, die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: „Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!”

Keine Anonymität bei Prepaid-Karten

Während man bisher Prepaid-Karten einfach beim Diskonter kaufen und benutzen und damit eine gewisse Anonymität beibehalten konnte, soll dies durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz in § 97 abgeschafft werden: “Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon auch der Erwerb von Prepaid-Karten bzw. entsprechendem Guthaben umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind.” Daher sei künftig die Registrierung der Stammdaten des Käufers erforderlich. Kriminelle können dies einfach umgehen, indem sie Prepaid-Karten andernorts erwerben. Bürger, die auf ihre Privatsphäre und Anonymität wert legen, wird diese Möglichkeit der sicheren Kommunikation genommen.

Eigene Meinung auf Website des Parlaments veröffentlichen

Als Bürger kann man seine Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden dann auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Über 8.500 Bürger haben dies via überwachungspaket.at bereits gemacht. Die Seite wurde von epicenter.works ins Leben gerufen, ein Verein, der unter anderem für Datenschutz eintritt. Dort finden sich auch Materialien und Informationen zum geplanten Sicherheitspaket.

Bis 21. August kann man noch Stellungnahmen einreichen, solange ist der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung. Aktuell kann es allerdings zu Verzögerungen der Veröffentlichung der Statements auf der Parlamentsseite kommen, heißt es in einer Aussendung von Ende Juli: „Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den genannten Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz können diese jedoch nur nach und nach bearbeitet werden.“

Weiterführende Links: überwachungspaket.atepicenter.works, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur StPO, ua.), Ministerialentwurf – Gesetzestext, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur SPg, ua.), Ministerialentwurf – Erläuterungen, Ministerialentwurf – Gesetzestext

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Die Preisverleihung des 25. Riz up Genius Ideen- und Gründerpreises im Congress Center Baden. © NLK Khittl

25 Jahre Riz up Genius: Niederösterreichs Gründeragentur riz up hat am Montagabend im Congress Center Baden das Jubiläum ihres Ideen- und Gründerpreises gefeiert, brutkasten war vor Ort. Heuer wurden über 230 Geschäftsideen eingereicht, so viele wie nie zuvor, von der Bahnstrom-Versorgung bis zur „Smartwatch“ für Pferde. In den vier Kategorien innovativ genial, regional genial, digital genial und ökologisch genial waren jeweils sieben Projekte für das Finale nominiert. Die bestplatzierten Ideen erhielten zwischen 2.000 und 6.000 Euro Preisgeld, gesponsert von Industriellenvereinigung Niederösterreich, ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Raiffeisen Niederösterreich-Wien, Land Niederösterreich, Flughafen Wien, EVN, Novomatic, Wiener Städtische, accent, dem RIZ Förderverein Süd sowie riz up selbst.

„25 Jahre Riz up Genius-Preis, einfach eine Sensation, wo viele Erfolgsgeschichten bereits geschrieben worden sind und wo wir jetzt neue Erfolgsgeschichten schreiben“, so Mikl-Leitner im Rahmen der Preisverleihung. „Und ich bin unglaublich stolz auf so viel Innovationsgeist.“

Die Gewinner

Kategorie: innovativ genial

In der Kategorie innovativ genial ging der erste Platz an Cybershell Technologies aus Mödling. Das von Mario Curvelo Carvalho eingereichte Projekt ist eine modulare physische Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter. Während Plattformhersteller KI und Antrieb optimieren, setzt Cybershell bei mechanischer Robustheit, CE-Operationalisierung und Versicherbarkeit an und will so eine standardisierbare Schutzschicht für den europäischen Markt schaffen (5.000 Euro, Industriellenvereinigung Niederösterreich).

Platz zwei belegte ein Team aus Neunkirchen um Gerald Höllinger, Alexandra Bernegger und Sebastian Nowak, das BNCT-Anlagen zur Krebstherapie entwickeln will. Ein Linearbeschleuniger ersetzt dabei den Kernreaktor, die Behandlungszeiten sollen unter zehn Minuten liegen (4.000 Euro, Wiener Städtische). Den dritten Platz holte sich EquiShape aus Baden (Janine Rybin), eine Art „Smartwatch für Pferde“: Sensor-Gamaschen, eine App mit Dashboards und ein KI-Trainingsassistent sollen das Training fairer, gesünder und transparenter machen (2.000 Euro, riz up).

Cybershell Technologies aus Mödling holte mit einer modularen Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter den ersten Platz in der Kategorie innovativ genial. © NLK Khittl

Kategorie: regional genial

In der Kategorie regional genial gewann die Norphluchs GmbH aus Mödling mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks. Das Unternehmen von Stephanie und Christoph Böhm bündelt Personenrecherchen aus offenen Quellen und offiziellen Registern für HR- und Sicherheitsabteilungen. Dafür gab es 6.000 Euro von der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Platz zwei ging an die electrify smart energy GmbH aus Mistelbach (Dominik Kohl), die auf KI-gesteuerte Schwarmspeicher für die Energiewende setzt (4.000 Euro, EVN). Den dritten Platz teilen sich zwei Projekte. neuSTADTPILZE aus Wiener Neustadt (Joachim Hintenberger) lässt Frischpilze in einem vormals leerstehenden Kellergewölbe aus dem Mittelalter wachsen, ohne Befeuchtung und Klimatisierung. MoveOn aus Wiener Neustadt Land (Carina Polly, Dominik Lerch, Laurin Levai) bietet Eltern von Kindern und Jugendlichen, die vom Schulbesuch befreit oder dauerhaft krankgeschrieben sind, mobilen Unterricht zu Hause, psychosoziale Begleitung und die Koordination von Hilfskräften. Ziel ist, Schulabbrüche zu vermeiden. Beide erhielten je 2.000 Euro vom RIZ Förderverein Süd.

Die Norphluchs GmbH aus Mödling gewann mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks die Kategorie regional genial. © NLK Khittl

Kategorie: digital genial

In der Kategorie digital genial siegte die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach (Michael Fischer, Sascha Hassa, Günther Unger) mit WOLTRONIC SNM. Das Sensor-Netzwerkmodul überwacht die Bahnstromversorgung und zentrale Teile der Bahninfrastruktur in Echtzeit, Störungen sollen sich damit punktgenau erkennen lassen (6.000 Euro, ecoplus).

Zwei Projekte landeten auf Platz zwei: Legal Rankings AI von Law Business aus St. Pölten (Alexander und Sophie Dillinger) automatisiert die aufwendigen Einreichungen von Anwaltskanzleien bei Kanzlei-Rankings. Laut den Einreicher:innen sind 98 Prozent der Kanzleien weltweit bisher nicht gerankt (4.000 Euro, accent). Die Soxware Interactive GmbH aus Amstetten (Peter Soxberger) entwickelt eine schweißbeständige VR-Brille für den professionellen Dauerbetrieb, die Mehrspieler-Tracking auf bis zu 1.200 Quadratmetern Spielfläche ermöglichen soll (4.000 Euro, Novomatic).

Die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach siegte mit dem Sensor-Netzwerkmodul WOLTRONIC SNM in der Kategorie digital genial. © NLK Khittl

Kategorie: ökologisch genial

In der Kategorie ökologisch genial wurden gleich zwei Projekte mit einem ersten Platz und je 6.000 Euro ausgezeichnet. Roadeye von Christoph Pasching aus Melk ist nach eigenen Angaben der weltweit erste serienreife, patentierte Straßenleitpflock, der als energieautarker, KI-gestützter Sensor Straßen- und Umweltzustände erfasst und die Daten in Echtzeit nutzbar macht. Der Sensor ersetzt die schwarze Kappe auf den bestehenden weißen Leitpflöcken und lässt sich per Plug and Play nachrüsten (Sponsor: Land Niederösterreich).

Christoph Pasching aus Melk wurde mit Roadeye, dem smarten Straßenleitpflock, in der Kategorie ökologisch genial mit einem ersten Platz ausgezeichnet. © NLK Khittl

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf (Sebastian und Tobias Zellhofer) gewann mit Solarpellet, einer mobilen, automatisierten Anlage, die überschüssigen Photovoltaik-Strom vor Ort in Holzpellets umwandelt und Solarenergie damit biologisch speichert (Sponsor: Raiffeisen).

Platz zwei ging an die IceEx GmbH aus Amstetten (Johannes Üblacker) mit einer mobilen Solemischanlage für den Winterdienst, mit der sich Salzsole mit einem Gefrierpunkt von minus 19 Grad herstellen lässt (4.000 Euro, Flughafen Wien).

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf erhielt für Solarpellet ebenfalls einen ersten Platz in der Kategorie ökologisch genial. © NLK Khittl

Mikl-Leitner: „Ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur“

Auf die Frage, was die Entbürokratisierung konkret für Gründer:innen bedeutet, antwortet die Landeshauptfrau gegenüber brutkasten zunächst grundsätzlich: „Gerade in so herausfordernden Zeiten sollten wir daran denken, was uns stark gemacht hat in diesem Land. Und das ist eben Leistung, vor allem auch Eigenverantwortung und Hausverstand.“ Gepaart mit Innovationsgeist und dem Abbau von Regulatorik bringe das Niederösterreich weiter. Man habe im Rahmen der groß angelegten Verwaltungsreform bereits jedes sechste Landesgesetz entbürokratisiert und vor allem die Bauordnung vereinfacht. „Das heißt, Bauen und Sanieren wird effizienter und vor allem auch billiger“, so Mikl-Leitner. Mit der neuen Initiative Taskforce Wirtschaft soll es zudem eine eigene Plattform geben: „Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie mit Bürokratie ein Problem haben, als auch mit Genehmigungen, dann ist dort die richtige Stelle, um eben komplexe Dinge auch ordentlich und anständig bearbeiten zu können.“

Bei der Verleihung hatte Mikl-Leitner zudem die Idee eines „Tag der Fehlerkultur“ ins Spiel gebracht. In Finnland werde ein solcher Tag groß gefeiert, sagt sie gegenüber brutkasten. „Aus Fehlern kann man lernen. Fehler sind nicht zu verurteilen.“ Vielmehr solle man sie als Motivation für den Weg nach vorne nehmen. Wenn es nach ihr geht, soll der Tag schon 2027 starten: „Das heißt, ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur.“

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