18.08.2017

Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick

Letzte Woche war Ex-NSA Direktor William Binney in Österreich, um vor dem Sicherheitspaket zu warnen, das sich momentan in Begutachtung befindet. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Ein Überblick über den Inhalt des Sicherheitspakets.
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Kritiker des Sicherheitspaket sehen Österreich am Weg zum Überwachungsstaat. Hier ein Überblick zu den diskutierten Inhalten.

Seit Anfang Juli befindet sich das von der ÖVP vorangetriebene “Sicherheitspaket” in einer sechswöchigen Begutachtungsphase. Konkret geht es hier um Vorschläge für Gesetzesänderungen und Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung und auch um Änderungen des Telekommunikationsgesetzes.

Sicherheitspaket in der Kritik

Der Lärm um das „Überwachungspaket“, wie es nun schon des Öfteren genannt wurde, nimmt seitdem stetig zu. Erst letzte Woche gab der ehemalige Direktor der NSA, William Binney, in einem Wiener Kaffeehaus eine Pressekonferenz und warnte vor den Auswirkungen. „Die Grundfeste einer Demokratie können auf diese Art zerstört werden“, meinte Binney.

Ein offener Brief, den Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT zusammen unterzeichneten, fordern ebenfalls ein Umdenken der Abgeordneten im Nationalrat, sie sehen die Cybersicherheit in Gefahr und damit auch die österreichische Startup-Szene.

Die kritischen Punkte des Sicherheitspakets

Worum geht es eigentlich konkret beim Sicherheitspaket? Der Brutkasten hat einen Blick auf die weitreichendsten Änderungen und den Gesetzestextvorschlag geworfen und zusammengefasst: (Alle Links zu den Gesetzesentwürfen und Änderungen am Ende des Artikels.)

Überwachung von WhatsApp&Co

Diese Änderung des aktuell geltenden Gesetzes soll die Überwachung von internetbasierter Kommunikation ermöglichen. Personen, Unternehmen oder Vereine können – sofern ein Verdacht besteht – hier betroffen sein. Denn in §135a Abs 1 (3) der StPO lautet es wie folgt:

”Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um die Installation des Programms zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten in dem Computersystem zu ermöglichen.”

Die Installation per “remote hacking”, also der Zugriff auf Smartphone&Co, ist somit anscheinend überdies zulässig. In § 135a (2) heißt es außerdem, dass eine Überwachung verschlüsselter Nachrichten nur zulässig ist, wenn das Programm “nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme funktionsunfähig ist oder ohne dauerhafte Schädigung oder Beeinträchtigung des Computersystems, in dem es installiert wurde, und der in ihm gespeicherten Daten entfernt werden kann”. Kritische Stimmen bezweifeln, dass dies technisch überhaupt umsetzbar ist.

Ebenfalls bezweifelt wird die Machbarkeit der Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten wie zB Facebook, die von Justizminister Brandstetter gefordert wird. Eine Erklärung, wie dies technisch umsetzbar sein sollte (Installation einer Software direkt auf dem Smartphone auf Verdacht?), gab er in den betreffenden Medienberichten nicht ab.

Ein Gesetzesvorschlag mit solchem Inhalt – umgangssprachlich bekannt als “Bundestrojaner” –  wurde laut dem Verein epicenter.works bereits im Jahr 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Damals zog Justizminister Brandstetter nach lauter Kritik den Gesetzesvorschlag jedoch zurück. Der aktuelle Vorschlag, der sich in Begutachtung befindet, nimmt Teile hiervon wieder auf.

Überwachung im Auto

Ab sofort soll es im Paragraf § 136 StPO heißen: “Eine akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen ist überdies unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 StPO zulässig.“ Spezifiziert wird nicht, ob dies auch die Installation von Überwachungsprogrammen in smarten Autosystemen bedeutet. Jedenfalls soll ermöglicht werden, Gespräche im Auto abzuhören. Laut epicenter.works soll dies auch bei Verdacht von “niederschwelligeren Delikten” zum Einsatz kommen. Außerdem soll “mittels Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen” (§ 54 Abs. 4b, SPG) auf österreichischen Straßen von Autos der Lenker selbst, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Im selben Paragrafen heißt es: “Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung aufgrund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen.”

Netzsperren

Damit soll es Providern (Unternehmen, die Kunden Zugang zum Internet anbieten) ermöglicht werden, Internetseiten (Bei Verdacht auf Computerkriminalität, pornografische Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder gewaltverherrlichende Darstellungen) auf eigenes Gutdünken zu sperren. Laut dem Verein epicenter.works war dies nicht im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen und ging sodann ohne öffentliche Debatte in Begutachtung. Das bedeute laut dem Verein, dass es “dem Provider überlassen wäre, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer sind keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen”. Angemerkt wird auch, dass der Vorschlag in dieser Art — die Sperre basierend auf Entscheidung der Provider — mit der EU-Verordnung der Netzneutralität mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar ist.

Videoüberwachung

Für die Überwachung des öffentlichen Raums soll der Zugriff auf Video- und Tonbandüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag ermöglicht werden, sowie “die Möglichkeit des Echtzeitstreaming” umgesetzt werden (§53 Abs. 5, SPG) Weiter heißt es im § 93a, SPG: “‘Für Österreich’ ist unter dem Punkt „Videoüberwachung“ festgehalten, dass für öffentliche Betreiber eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll und dass für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (z.B. ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) eine entsprechende Regelung gefunden werden soll”. Die Vorratsdatenspeicherung kann auf bis zu 2 Wochen ausgeweitet werden. Davon ist jeder betroffen, der im öffentlichen Raum unterwegs ist. Dabei ist es zweifelhaft, ob eine Videoüberwachung tatsächlich ein geeignetes Hilfsmittel zur Prävention von Straftaten ist. (Z.B.: Öffentliche Räume mit flächendeckender Videoüberwachung waren bereits Ziel terroristischer Aktivitäten oder von Kriminalität- trotz Videoüberwachung.)

Datenspeicherung

Zum „Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten“ soll außerdem “Quick freeze” — die “Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten“ — umgesetzt werden, ein Gesetz, das schon mehrmals von Gerichten in Europa wieder aufgehoben wurde. Damit wird es ermöglicht, Daten längerfristig abzuspeichern. Kritisiert wird dies etwa von Arjen Kamphuis, dem Datenexperten aus den Niederlanden. Kamphuis meint: ”Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?” Eine Einladung für Hacker, die auf die Beschaffung von Daten aus sind. Die einzige Vorkehrung, die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: „Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!”

Keine Anonymität bei Prepaid-Karten

Während man bisher Prepaid-Karten einfach beim Diskonter kaufen und benutzen und damit eine gewisse Anonymität beibehalten konnte, soll dies durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz in § 97 abgeschafft werden: “Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon auch der Erwerb von Prepaid-Karten bzw. entsprechendem Guthaben umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind.” Daher sei künftig die Registrierung der Stammdaten des Käufers erforderlich. Kriminelle können dies einfach umgehen, indem sie Prepaid-Karten andernorts erwerben. Bürger, die auf ihre Privatsphäre und Anonymität wert legen, wird diese Möglichkeit der sicheren Kommunikation genommen.

Eigene Meinung auf Website des Parlaments veröffentlichen

Als Bürger kann man seine Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden dann auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Über 8.500 Bürger haben dies via überwachungspaket.at bereits gemacht. Die Seite wurde von epicenter.works ins Leben gerufen, ein Verein, der unter anderem für Datenschutz eintritt. Dort finden sich auch Materialien und Informationen zum geplanten Sicherheitspaket.

Bis 21. August kann man noch Stellungnahmen einreichen, solange ist der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung. Aktuell kann es allerdings zu Verzögerungen der Veröffentlichung der Statements auf der Parlamentsseite kommen, heißt es in einer Aussendung von Ende Juli: „Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den genannten Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz können diese jedoch nur nach und nach bearbeitet werden.“

Weiterführende Links: überwachungspaket.at, epicenter.works, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur StPO, ua.), Ministerialentwurf – Gesetzestext, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur SPg, ua.), Ministerialentwurf – Erläuterungen, Ministerialentwurf – Gesetzestext

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Die diesjährigen Nominierten des "Innovator of the Year" in der Kategorie Scaleups. | © brutkasten

Erfolgreiche Skalierung ist das Ziel jedes Startups. Bekanntlich schaffen das bei weitem nicht alle, doch auch hierzulande wird die Gruppe jener, denen der Sprung zum starken Wachstum gelungen ist, immer größer – und das auch unter bekanntlich teils widrigen Bedingungen.

Auch dieses Jahr schafften wieder einige heimische Unternehmen den Schritt vom Startup zum Scaleup und legten beeindruckende Wachstumsstorys vor. Und einige bereits etablierte Scaleups zeigten eindrücklich, dass ihre Wachstumsambition ungebrochen ist.

Zehn davon holen wir als Nominierte für den Innovator of the Year in der Kategorie Scaleups vor den Vorhang. Der Preis wird heuer zum 6. Mal vergeben. Am 5. November findet die feierliche Award Ceremony im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum im Wiener Palais Berg statt. Neben der Kategorie Scaleups wird der Award dieses Jahr in den Kategorien Startups und Corporate Innovation vergeben. Als Preis in allen drei Kategorien winkt jeweils ein brutkasten-Medienpaket im Wert von 4.100 Euro.


Die „Innovator of the Year“-Kategorie Scaleups wird durch Polestar unterstützt.


Publikumsvoting zum Innovator of the Year | Kategorie „Scaleups“

Nun ist, wie jedes Jahr, deine Stimme gefragt. Bis zum 1. November (23:59 Uhr) kannst du für deine:n Favorit:in abstimmen! Jede:r User:in hat pro Tag und Kategorie genau eine Stimme – es lohnt sich also, die eigene Community zu aktivieren.

(Hinweis: Bei mehrfacher Stimmabgabe pro Tag erfolgt zwar keine gesonderte Fehlermeldung im Voting-Tool, Mehrfachvotes werden vom System jedoch automatisiert erkannt und ausgefiltert).

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Emerald Horizon

Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Auffallen ist gewiss eine der Stärken des Grazer Scaleups Emerald Horizon – sei es mit ausgerechnet diesem Produkt, Small Modular Reactors, im traditionell extrem atomkraftkritischen Österreich, mit Personalentscheidungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer oder mit dem dieses Jahr erfolgten ungewöhnlich frühen Börsengang. An der Wiener Börse wird das Unternehmen jedenfalls mittlerweile seit Monaten jenseits der Milliarden-Euro-Grenze bewertet und kann damit – je nach Definition – als Österreichs jüngstes Unicorn gesehen werden. Für die Entwicklung des Unternehmens gewiss noch entscheidender: Im August verkündete man, gemeinsam mit dem niederländischen Partner VDL Groep in die nächste Entwicklungsstufe des Small Modular Reactors zu gehen.

Enpulsion

Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion
Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion

Das niederösterreichische SpaceTech-Scaleup Enpulsion rund um Gründer Alexander Reissner liefert Antriebssysteme für Nano- und Mikrosatelliten. Zu Jahresbeginn sicherte sich das Unternehmen eine 22,5 Millionen Euro schwere Series-B-Finanzierung, um die Produktionskapazitäten am Standort Wiener Neustadt deutlich zu erhöhen. Im August 2026 verkündete Enpulsion zudem die geplante strategische Übernahme der britischen Lift Me Off Ltd, um das eigene Produkt-Portfolio um chemische Antriebe für besonders agiles Manövrieren im Weltraum zu erweitern. Zusätzlich steht für diesen Herbst ein zentraler Meilenstein an: ein Orbit-Test der neuartigen Antriebstechnik an Bord des heimischen Satelliten AT-Astra.

fiskaly

fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly
fiskaly – das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly

Das 2019 gegründete Wiener Unternehmen fiskaly von Johannes Ferner, Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz macht Kassentransaktionen cloudbasiert und gesetzeskonform. Die Zahlen sprechen für sich: 60 Prozent Wachstum im vergangenen Geschäftsjahr, profitabel, mehr als 150 Mitarbeitende, rund 1.900 B2B-Kund:innen mit über einer Million POS-Systemen in acht EU-Ländern und Marktführerschaft in Deutschland. Im September folgte der nächste Schritt vom Scaleup zum Infrastrukturanbieter: Mit David Feichter holte fiskaly den Ex-CEO von orderbird als Co-CEO an Bord, ausgerechnet jenen Mann, der 2019 als allererster Kunde den Deal mit Ferner verhandelt hatte. Feichter verantwortet den operativen Betrieb, Ferner konzentriert sich auf Partnerschaften und weitere Akquisitionen in Europa.

Flinn AI

Das Founder-Team von Flinn | © Flinn
Das Founder-Team von Flinn | © Flinn

Das 2023 gegründete Scaleup von Gründer Markus Müller entwickelt eine KI-gestützte Software, die regulatorische und qualitative Prozesse für MedTech- und Pharmaunternehmen automatisiert. Im Februar 2026 sorgte das Unternehmen mit einem Series-A-Investment von 20 Millionen Dollar für Aufsehen. Mit dem frischen Kapital treibt das Scaleup in diesem Jahr die gezielte Expansion auf dem US-Markt voran, um sich weltweit als Standard für regulatorische KI-Prüfungen im Gesundheitsbereich zu etablieren. Zudem plant man eine erste eigene Kund:innenkonferenz, die über 200 internationale MedTech-Entscheider:innen nach Wien bringen soll.

fonio.ai

fonio.ai-Co-Founder Daniel Keinrath (CEO, l.) und Matthias Gruber (CTO) | (c) fonio.ai

Wenn bei einem KMU niemand ans Telefon geht, übernimmt fonio.ai: Die KI-Agenten des erst 2024 gegründeten Wiener Startups von Daniel Keinrath und Matthias Gruber führen inzwischen rund zwei Millionen Anrufe pro Monat für über 7.000 Kund:innen. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab, angeführt vom Londoner Fonds 20VC bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro, ohne offiziellen Fundraise und ohne Pitch Deck. Im August knackte fonio.ai die Marke von zehn Millionen Dollar ARR – später folgte im Oktober die Marke von 15 Millionen Dollar. Mehr als die Hälfte des Umsatzes kommt laut Keinrath inzwischen von außerhalb der DACH-Region, im September eröffnete das Startup unter anderem sein Büro in Barcelona als Hub für Südeuropa.

Helferline

v.l.: Die Helferline-Gründer Clemens Schmidgruber und Alexander Niederhofer mit CTO Janko Glavić | (c) Helferline

Es ist eine Geschichte, wie sie nur die Startup-Welt schreiben kann: Vor mehr als zehn Jahren gegründet, konnte Helferline über lange Zeit zwar eine ganze Zahl namhafter Referenzen vorweisen, der wirtschaftliche Durchbruch blieb aber aus. Das änderte sich im Laufe der vergangenen Monate drastisch: Vor etwas mehr als einem Jahr stieg Hansi Hansmann als Investor ein. Seitdem holte man Großaufträge vom deutschen Telekom-Riesen O2, von Asus, von Starlink und weiteren. Aktuell befindet sich das Wiener Scaleup auf einem steilen Wachstumskurs und macht nach eigenen Angaben monatliche sechsstellige Gewinne.

Neoh

v.l.n.r.:  Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh
v.l.n.r.: Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh

Das Wiener Scaleup von Manuel Zeller konnte mit Süßigkeiten, die auf dem selbst entwickelten, kalorienarmen Zuckerersatzstoff Zero+ basieren, mittlerweile eine große Fangemeinde aufbauen, die auch über die Grenzen Österreichs hinausgeht. Auch machte, Stand April 2026, das B2B-Geschäft bereits rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes aus, mit steigender Tendenz, wie Zeller erklärte. Dies und auch die Entwicklung einer gelungenen Bueno-Alternative sorgten dafür, dass eine Investmentgesellschaft aus Luxemburg namens Teseo Capital ins Scaleup einstieg. Dahinter steht die italienische Familie Ferrero, die mit Marken wie Nutella, Kinder und Ferrero Rocher den Süßigkeitenmarkt dominiert.

ParityQC

Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

Das Innsbrucker Quantenunternehmen ParityQC von Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser hat allein im heurigen Jahr einen 35-Mio.-Deal für den Bau eines mobilen Quantencomputers für das deutsche Verteidigungsministerium ergattert und im Rahmen der „EUREKA-Ausschreibung Deutschland-Israel“ eine Kooperation mit dem israelischen Quantensoftware-Spezialisten Classiq gestartet. Zudem lieferte es im April einen deutlichen Beleg dafür, dass europäisches Quantencomputing den Sprung aus dem Labor in die Industrie geschafft hat. Gemeinsam mit IBM stellte man einen neuen Weltrekord bei der Quanten-Fourier-Transformation (QFT) auf. Konkret wurde dabei die bislang größte jemals gemessene QFT auf einem IBM-Quantum-Heron-Prozessor realisiert, mit 52 supraleitenden Qubits statt der bisherigen 27 Ionenfallen-Qubits.

Reploid

Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Kein anderes heimisches Scaleup schaffte es dieses Jahr, in einer derartigen Regelmäßigkeit für Schlagzeilen zu sorgen. Das seit 2025 an der Wiener Börse gelistete Welser Insektenzucht-Unternehmen baute seine Führungsebene aus, eröffnete neue Expansionsmärkte, präsentierte neue Kund:innen, verkündete eine Übernahme und holte sich einen achtstelligen Wachstumskredit. Wiewohl die Geschäftszahlen bei genauerer Betrachtung etwas komplexer sind, als vom Scaleup dargestellt, steht fest: Reploid ist weiter voll auf Wachstumskurs. 

waterdrop

Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop
Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop

Das Wiener Scaleup waterdrop von Henry Murray, Martin Murray und Christoph Hermann holte sich im Mai ein 100-Millionen-Euro-Investment. Zu den Investor:innen dieser Runde zählten Aspeya, Atlantic Grupa und der alpine Ski-Weltcup-Champion Aleksander Aamodt Kilde. Schon im Jänner dieses Jahres verkündete das Scaleup seine Profitabilität. Zudem übernahm Jristian Cruz Limsico die Rolle des Global Creative Director, der seit 2017 die visuelle Identität des Modehauses Karl Lagerfeld prägte. Er verantwortet nun die weltweite Markenidentität des Unternehmens.

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