29.08.2022

Übergewinnsteuer: ÖGB & AK wollen bis zu 90 Prozent Steuersatz für Energiekonzerne

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bringen einen konkreten Vorschlag für die derzeit vielfach geforderte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
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Übergewinnsteuer - Merit-Order - Windfall-Profits
"Windfall-Profits": Gerade Energiekonzerne, die primär auf erneuerbare Energien setzen, profitieren aktuell stark von den hohen Energiepreisen | (c) Zbynek Burival via Unsplash

Durch die am internationalen Energie-Markt geltende Merit-Order (der brutkasten berichtete mehrmals) orientiert sich der Energiepreis am aktuell teuersten Energieträger. Der extrem hohe Gaspreis aufgrund von Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen führt also zu einem insgesamt enorm gestiegenen Energiepreis. Und daran verdienen Energiekonzerne, deren Strom-Herstellungskosten in der aktuellen Krise nicht oder nicht viel gestiegen sind, weil sie etwa auf erneuerbare Energien setzen, gut. Entsprechend wurden in den vergangenen Wochen auch Rufe nach eine Übergewinnsteuer laut.

Verbund will Übergewinne für Energiewende einsetzen

Dass die Sache freilich insgesamt nicht so einfach ist, zeigt der aktuelle Fall der – wie Finanzminister Magnus Brunner gestern erklärte – „finanziellen Notlage“ von Wien Energie. Dennoch: Mehrere heimische Energiekonzerne machen derzeit massive „Windfall-Profits“. Und während etwa Verbund-Chef Michael Strugl vergangene Woche gegenüber dem brutkasten erklärte, dass eine Übergewinnsteuer kontraproduktiv sei, weil man das Geld gut brauchen könne, um die Energiewende zu finanzieren und man „ein Kraftwerk nicht mit Kieselsteinen bezahlen“ könne, feilen andere schon daran, wie so eine Steuer konkret aussehen könnte.

Bis zu 90 Prozent Steuersatz: Der Vorschlag zur Übergewinnsteuer von ÖGB und AK

Vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) gab es nun einen ganz konkreten Vorschlag: Befristet von 2022 bis 2024 soll der Gewinnanteil ab 110 Prozent des Durchschnittsgewinns der Jahre 2019 bis 2021 mit 60 Prozent besteuert werden. Der Anteil ab 130 Prozent des Referenzwerts soll dann überhaupt mit 90 Prozent besteuert werden. „Die Bagatellgrenze von zehn Prozent stellt sicher, dass neben dem ‚Normalgewinn‘ auch eine gewisse Gewinnsteigerung nicht der Übergewinnsteuer unterliegt“, heißt es in einer Aussendung von ÖGB und AK zur Grenze von 110 Prozent.

Konzernen bleiben ein bis 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Erneuerbare

Das Gros der Übergewinne erwarte man für die Folgejahre, daher wolle man die Laufzeit der Übergewinnsteuer bis 2024 ansetzen, heißt es von Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Konkret rechne man „konservativ geschätzt“ mit vier bis fünf Milliarden Euro Windfall-Profits in diesem Zeitraum. Und ÖGB und AK haben sehr konkrete Ideen, was mit dem Geld passieren soll: Ein bis 1,5 Milliarden Euro würden den Energiekonzernen laut Rechnung trotz Besteuerung zusätzlich bleiben und sollten für Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Zwei bis drei Milliarden Euro würden mit dem Modell abgeschöpft werden, „von denen nach Abzug der Aufkommensverluste bei der Körperschaftsteuer noch 1,5 bis zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verbleiben“.

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Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal rund um Härtefallfonds
(c) Adobe Stock - kwarkot

In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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