29.08.2022

Übergewinnsteuer: ÖGB & AK wollen bis zu 90 Prozent Steuersatz für Energiekonzerne

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bringen einen konkreten Vorschlag für die derzeit vielfach geforderte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
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Übergewinnsteuer - Merit-Order - Windfall-Profits
"Windfall-Profits": Gerade Energiekonzerne, die primär auf erneuerbare Energien setzen, profitieren aktuell stark von den hohen Energiepreisen | (c) Zbynek Burival via Unsplash

Durch die am internationalen Energie-Markt geltende Merit-Order (der brutkasten berichtete mehrmals) orientiert sich der Energiepreis am aktuell teuersten Energieträger. Der extrem hohe Gaspreis aufgrund von Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen führt also zu einem insgesamt enorm gestiegenen Energiepreis. Und daran verdienen Energiekonzerne, deren Strom-Herstellungskosten in der aktuellen Krise nicht oder nicht viel gestiegen sind, weil sie etwa auf erneuerbare Energien setzen, gut. Entsprechend wurden in den vergangenen Wochen auch Rufe nach eine Übergewinnsteuer laut.

Verbund will Übergewinne für Energiewende einsetzen

Dass die Sache freilich insgesamt nicht so einfach ist, zeigt der aktuelle Fall der – wie Finanzminister Magnus Brunner gestern erklärte – „finanziellen Notlage“ von Wien Energie. Dennoch: Mehrere heimische Energiekonzerne machen derzeit massive „Windfall-Profits“. Und während etwa Verbund-Chef Michael Strugl vergangene Woche gegenüber dem brutkasten erklärte, dass eine Übergewinnsteuer kontraproduktiv sei, weil man das Geld gut brauchen könne, um die Energiewende zu finanzieren und man „ein Kraftwerk nicht mit Kieselsteinen bezahlen“ könne, feilen andere schon daran, wie so eine Steuer konkret aussehen könnte.

Bis zu 90 Prozent Steuersatz: Der Vorschlag zur Übergewinnsteuer von ÖGB und AK

Vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) gab es nun einen ganz konkreten Vorschlag: Befristet von 2022 bis 2024 soll der Gewinnanteil ab 110 Prozent des Durchschnittsgewinns der Jahre 2019 bis 2021 mit 60 Prozent besteuert werden. Der Anteil ab 130 Prozent des Referenzwerts soll dann überhaupt mit 90 Prozent besteuert werden. „Die Bagatellgrenze von zehn Prozent stellt sicher, dass neben dem ‚Normalgewinn‘ auch eine gewisse Gewinnsteigerung nicht der Übergewinnsteuer unterliegt“, heißt es in einer Aussendung von ÖGB und AK zur Grenze von 110 Prozent.

Konzernen bleiben ein bis 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Erneuerbare

Das Gros der Übergewinne erwarte man für die Folgejahre, daher wolle man die Laufzeit der Übergewinnsteuer bis 2024 ansetzen, heißt es von Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Konkret rechne man „konservativ geschätzt“ mit vier bis fünf Milliarden Euro Windfall-Profits in diesem Zeitraum. Und ÖGB und AK haben sehr konkrete Ideen, was mit dem Geld passieren soll: Ein bis 1,5 Milliarden Euro würden den Energiekonzernen laut Rechnung trotz Besteuerung zusätzlich bleiben und sollten für Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Zwei bis drei Milliarden Euro würden mit dem Modell abgeschöpft werden, „von denen nach Abzug der Aufkommensverluste bei der Körperschaftsteuer noch 1,5 bis zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verbleiben“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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