20.09.2019

Knapp vor der Nationalratswahl: Das rät Udolf-Strobl der nächsten Regierung

Interview. Wir haben Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl gefragt, wo die nächste Regierung ansetzen sollte und was sie ihrem Nachfolger rät.
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Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl im Interview
(c) Heinz-Peter Bader: Elisabeth Udolf-Strobl

Weniger als zwei Wochen sind es nun bis zur Nationalratswahl. Ob es zu einer Neuauflage der ÖVP-FPÖ-Regierung kommt, oder es doch eine andere Koalitionsvariante wird, ist noch nicht ganz klar. Was hingegen feststeht: Die kommende Regierung hat in Sachen Digitalisierung und Startups viel zu tun, wenn Österreich im internationalen Vergleich an die Spitze aufschließen soll. Im Interview haben wir (Übergangs-)Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl um ihre Einschätzung zu den brennendsten Themen gebeten.

+++ Fokus-Channel: Politik +++


Nach einigen Monaten im Amt: Was sind die größten Painpoints in Sachen Digitalisierung in Österreich?

Udolf-Strobl: Das Wort Painpoints klingt für mich etwas unpassend, da damit laut Übersetzung Schmerz verbunden ist. Mein Zugang ist ein klar chancenorientierter. Wir haben als erstes Land Europas begonnen die Verwaltung vom electronic hin zum mobile government zu wandeln. Seit März 2019 können Bürgerinnen und Bürger in Österreich zeit- und ortsunabhängig per App „Digitales Amt“ oder über oesterreich.gv.at Informationen abrufen und Amtswege online erledigen. Aktuell haben etwa schon mehr als 20.000 Personen ihre Wahlkarte für die Nationalratswahl über diesen Weg bestellt.

Wo wir Nachholbedarf sehen, ist die Synchronisierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Hier gibt es Themen für die nächste Regierung. Auch der Ausbau der Breitband-Infrastruktur ist essentiell, um das Stadt-Land-Gefälle zu minimieren. In Sachen Digitalisierung sind das keine „Schmerzen“, sondern Chancen. Es sind Chancen, die eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger Österreichs schaffen und die den Standort stärken. Dafür muss man allerdings alle Personen und alle Unternehmensgrößen auf diesem Weg mitnehmen.

Wo sollte die kommende Regierung aus Ihrer Sicht also unbedingt ansetzen?

Die Digitalisierung ist und bleibt Zukunftsthema und ich hoffe, dass das Thema auch in der nächsten Regierung den entsprechenden Stellenwert hat. Ein Stillstand muss vermieden werden, zumal die anderen Länder hier ebenfalls dynamische Entwicklungen setzen. Das digitale Amt ist eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiger Schritt für einen starken Wirtschaftsstandort. Hier werden in den nächsten Jahren immer weitere Amtswege dazukommen.

Auch die digitale Bildung sollte eine Rolle in der nächsten Bundesregierung spielen. Neben Rechnen, Lesen und Schreiben wird digitale Kompetenz die 4. Grundkompetenz. Mit dem Verein „Fit4Internet“, einer Plattform zur Steigerung der digitalen Kompetenzen in Österreich, können alle Altersgruppen ins digitale Zeitalter begleitet werden und ich halte das für eine wichtige Maßnahme. Neben den „Klassikern“ wie Fachkräftemangel, Förderung von Innovation und der Unterstützung für Startups wird die nächste Bundesregierung sich auch mit neuen Technologien wie AI und der Cloudthematik auseinandersetzen müssen. Zudem ist der Umweltschutz aktuell eines der größten Themen unserer Zeit und gerade hier bieten sich für österreichische Startups große Marktchancen, die wir nutzen müssen.

Wie realistisch beurteilen Sie die Umsetzung der aktuellen Forderungen aus dem Startup-Ökosystem?

Viele Themen, die in dem Handbuch von den Autoren erwähnt werden, sind bereits in Umsetzung. Da gibt es zum Beispiel unsere Bootcamps. In den Digitalen Bootcamps schließen sich Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um inhaltlich maßgeschneiderte und zeitlich intensive Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Schwerpunktbereichen wie Artificial Intelligence, Big Data, Data Engineering oder Blockchain anzubieten. Ein weiteres Beispiel ist der Digitalisierungs- und Wachstumsfonds. Dieser wurde mit einem Volumen von 100 Millionen Euro ins Leben gerufen. Wie viele der Forderungen sich konkret im nächsten Regierungsprogramm finden, wird auch stark von der Konstellation nach der Wahl und den handelnden Personen abhängen. Hier traue ich mich noch keine Prognose abzugeben. Wichtig wird sein, dass der Wirtschaftsstandort in Summe gestärkt und die Unternehmen entlastet werden.

Was sind Ihre wichtigsten Tipps an ihre Nachfolgerin bzw. ihren Nachfolger?

Im besten Fall muss ich keine Tipps an meine Nachfolgerin oder meinen Nachfolger geben, weil die Person das Ressort schon kennt und mit der Materie vertraut ist. Vieles, das unter meiner Vorgängerin, Margarete Schramböck, ins Leben gerufen wurde, war sinnvoll – es war allerdings erst der Beginn. Das ist beispielsweise der regelmäßige Austausch mit der Community. Diese Art von Vernetzung hilft, um gemeinsam Ziele und Vorhaben zu erreichen. Je besser das Ressort und die Community zusammenarbeiten, umso mehr Gewicht haben unsere Themen.

Zuletzt: Würden Sie den Job gerne weitermachen, wenn es Ihnen angeboten werden würde?

Ich habe mich bei meinem Einstieg in die Politik rasch entschieden und sofort Ja gesagt. Allerdings habe ich das auch in dem Bewusstsein getan, dass es eine Aufgabe für die Übergangszeit ist. Mir macht die Aufgabe viel Freude, trotzdem werde ich kein Problem haben, wieder in die zweite Reihe zurückzutreten. Ich bin zwar ehrgeizig in der Sache, aber nicht was meine Person betrifft. Zudem habe ich meine Aufgabe als Sektionschefin sehr gerne gemacht und sehe da noch ein paar Aufgaben für mich.


Elisabeth Udolf-Strobl und Harald Mahrer im aktuellen Video-Talk:

Interview mit Elisabeth Udolf-Strobl und Harald Mahrer über KMU Digital

Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer sprechen über die Details von "KMU Digital".Mehr dazu auch auf https://brutkasten.com/kmu-digital-neuauflage/

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. September 2019

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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