06.02.2020

Uber in Wien: Fixtarife sind noch nicht fix

Ab September werden Taxis und Mietwagenanbieter zu einem Gewerbe zusammengeführt - was vor allem Uber an fixe Preise binden soll. Doch noch ist nichts in Stein gemeißelt.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Ab September 2020 sollen die Gewerben für Taxis und Mietwagenanbieter zusammengelegt werden. Davon ist auch das US-Unternehmen Uber betroffen, welches in Wien mit Mietwagenfirmen zusammen arbeitet. Ab diesem Zeitpunkt gibt es entweder einen festen Tarif für Taxis und Anbieter wie Uber – oder der Tarif fällt komplett weg, und der Preis wird dem freien Markt überlassen.

Anfangs schien es so, als sei der Fixtarif für beide Gewerbe eine beschlossene Sache. Doch tatsächlich ist es noch nicht fix, dass der Einheitstarif überhaupt kommt. Denn genau dies lässt die Stadt Wien derzeit in einer Studie überprüfen, wie orf.at schreibt: Das Ergebnis hätte eigentlich schon länger vorliegen sollen, rechtliche Stolpersteine haben die Veröffentlichung aber verzögert.

Nach Fertigstellung wird die Studie den Sozialpartnern, der Wiener Taxi-Innung und den Mietwagenanbietern vorgestellt. Das Datum der Veröffentlichung ist derzeit ungewiss – fix ist hingegen, dass die im Juni 2019 beschlossene Zusammenlegung der beiden Gewerbe am 1. September kommt. Werden bis dahin keine einheitlichen Preise bestimmt, so bestimmt allein das Gesetz von Angebot und Nachfrage die Preise – was wiederum dem Modell von Uber und ähnlichen Anbietern entsprechen würde.

Taxi-Preisverhandlungen mitten in der Nacht

Als Reaktion auf den Bericht meldet sich der Wiener Wiener Taxi-Obmann Gökhan Keskin zu Wort, laut welchem das Wiener Taxigewerbe ohne verbindlichen Tarif nicht funktionieren kann. „Eine Abkehr vom Fixtarif bedeutet bei 5.000 Wiener Taxiunternehmen bis zu 5.000 verschiedene Tarife. Das würde unser Gewerbe, das oft spontan genutzt wird, völlig unattraktiv machen“, sagt er: „Alle Fahrgäste müssen sicher sein können, dass sie nur den einheitlichen Tarif bezahlen – und nicht mitten in der Nacht Preisverhandlungen mit dem Taxifahrer führen.“

Keskin verweist an dieser Stelle auf das Beispiel Finnland, wo die Tarife im Juli 2018 für den Wettbewerb geöffnet wurden. Die Folgen waren steigende Taxipreise, vor allem bei Großveranstaltungen, sowie eine schlechtere Verfügbarkeit in ländlicheren Gebieten, betont Keskin: Nur ein verbindlicher Taxitarif stelle sicher, „dass unsere Fahrgäste nicht den Preis für die Deregulierung zahlen.“

Keskin fordert stattdessen, dass die Tarife für alle Kundinnen und Kunden übersichtlich und transparent sein müssen und wird sich dafür auch in den kommenden Monaten in allen Gesprächen einsetzen, damit „für alle Player auf dem Taximarkt die gleichen Regeln und Chancen“ gelten.

Einschränkungen für Uber, Holmi und Co.

Als Reaktion auf die sogenannnte „Lex Uber“ hatte der Vorarlberger Mobilitätsdienstleister Holmi bereits Ende 2019 beschlossen, Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif zu vermitteln. Denn das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz habe zu „Turbulenzen im Unternehmen“ geführt, heißt es vom deutlich kleineren, aus Österreich stammenden Anbieter.

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Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

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  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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