05.03.2021

Uber-Österreich-Chef: „Enormer Rückgang der Fahrgäste“ durch Taxitarife

Seit März kann man nach langen Rechtsstreitigkeiten in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz für Fahrgäste bedeutet.
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Uber Österreich: Martin Essl
Martin Essl ist Chef von © Uber Österreich

Seit 1. März kann man in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Seit Jahren tobt in Österreich ein Streit zwischen Taxlern und der neuen Konkurrenz – ein neues Gesetz und neue Tarife sollen die Lösung bringen. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview mit dem brutkasten, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz nun für Fahrer und Fahrgäste bedeutet. Bonusfrage: Kommt Uber nach Linz?

Seit 1. März sind dank einer Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Wien wieder Fixtarife möglich. Die genaue Ausgestaltung wird für Mitte März erwartet, jedenfalls ist eine Preisspanne von 20 Prozent auf oder ab möglich – ist Uber jetzt mit dieser Regelung zufrieden?

Martin Essl: Diese Regelung ermöglicht es uns, unser Produkt Uber X wieder einzuführen – da sind wir sehr glücklich. Die Preisregelung von plus-minus 20 Prozent wird erst in Kraft treten wenn die Tarifordnung von der Stadt Wien erlassen worden ist. Ab 1. März gilt das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das einen Mindestpreis für die Stadt Wien von 6,60 Euro vorschreibt. Das ermöglicht es uns, weiter im Markt zu bleiben. Schade ist natürlich, dass es tausende Mietwagenlenker betroffen hat, die schon mit 1.1.2021 ihre Existenzgrundlage verloren haben und ihre Services ohne Taxilenkerausweis nicht mehr anbieten können. 

Der Streit geht schon sehr lange, seit ihr jetzt zufrieden und ist das jetzt eine gute Lösung für Uber?

Zufrieden ist glaube ich niemand so recht. Wir haben leider sehr viele Mietwagenlenker verloren. Es werden mit Inkrafttreten der Wiener Tarifverordnung auch Mindest- und Höchstpreise vorgeschrieben. Zufrieden kann man das nicht nennen, aber wir sind zumindest glücklich, dass wir unsere Produkte überhaupt wieder anbieten können. 

Muss man derzeit eigentlich länger auf ein Uber warten, weil es durch die neue Regelung auch weniger Fahrer gibt – Stichwort Taxischein?

Momentan sehen wir dieses Problem zum Glück nicht. Ein Uber ist in wenigen Minuten verfügbar. Wir arbeiten ja mit lizenzierten Taxiunternehmen zusammen, mit denen wir eine sehr gute Partnerschaft aufgebaut haben. Die Lockdowns haben aber natürlich die Nachfrage so geschwächt, dass es auch dadurch keine Engpässe gibt. Wie sich das weiterentwickeln wird, werden wir erst sehen.

Wenn die endgültigen Tarife feststehen, wird Uberfahren im Vergleich zu vergangenen Jahren unterm Strich teurer?

Wir nehmen an, dass es mit den neuen Tarifen eine leichte Erhöhung geben wird. Soweit wir das verstehen wurde der momentane Taxitarif in Wien um 14,8 Prozent erhöht und es wird eine Preisspanne von plus-minus 20 Prozent geben. Das wird zur Folge haben, dass die Mindestpreise wohl doch über den derzeitigen Preisen, wie man sie von UberX kennt, liegen werden. Mit der Preisspanne wird es aber eine gute Möglichkeit geben, Angebot und Nachfrage auszugleichen und auch in Zukunft ein kostengünstiges Produkt anbieten zu können. 

UberX wird also auch in Zukunft billiger sein als der herkömmliche Taxitarif?

Das auf jeden Fall.

Uber konnte im Jänner und Februar nur Taxis mit dem herkömmlichen Taxitarif vermitteln – wie stark ist die Zahl der Buchungen dadurch eingebrochen?

Jetzt zu Beginn des Jahres haben wir gesehen, dass eine Preiserhöhung fast orthogonal mit einem Rückgang der Nachfrage in Verbindung steht. Im Jänner und im Februar haben wir durch die hohen Taxitarife einen enormen Rückgang der Fahrgäste gesehen. Wir sehen jetzt aber auch, dass die Rückkehr von UberX und die flexiblen Preise die Kunden wieder zurückkommen lässt. 

Uber ist 2014 in Österreich gestartet, 2015 gab es die erste einstweilige Verfügung gegen eine Mietwagenfirma, die mit Uber arbeitet. Ab 2018 folgten Fahrtstopps durch das Wiener Handelsgericht und der OGH stellte fest, dass Uber keine reine Technologiefirma ist, sich also an das Mietwagengesetz halten muss. Uber kämpft quasi seit dem Markteintritt in Österreich mit den Regularien – wie oft habt ihr schon ans Aufgeben gedacht und warum kämpft ihr bis heute weiter?

Ans Aufgeben haben wir natürlich nicht gedacht. Wir haben durch die Digitalisierung hier in Österreich einen Markt sehr stark verändert, der auf zu alten Gesetzen aufgebaut ist. Wir haben unser Geschäftsmodell in den letzten Jahren so aufgebaut, dass es auch vom OGH bestätigt und als gesetzeskonform betrachtet wird. Wir wussten auch von Anfang an, dass wir innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind, auch wenn das manche Player am Markt nicht so sehen. 

Uber hat nicht nur in Österreich, sondern in vielen Ländern Schwierigkeiten. Wie gut läuft das Geschäft in Österreich im internationalen Vergleich?

Das ist speziell durch Corona schwer zu sagen. Die Lockdowns haben eine unterschiedliche Auswirkung in unterschiedlichen Ländern. Die Wiener lieben aber Uber und ich würde sagen, dass es in den letzten Jahren ein sehr gutes Geschäft gegeben hat und wir freuen uns, wenn das Geschäft mit den Lockerungen auch wieder zurückkommt. 

Denkst du, dass der Streit mit den neuen Tarifen abgeschlossen ist? Die SPÖ hat in einer Aussendung gemeint, dass dieser „Gesetzespfusch endlose Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen wird“. 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube, es gibt jetzt hier eine sehr gute Gesetzesgrundlage auf Bundesebene und auf Landesebene. Mit dem Erlass der Wiener Tarifordnung hat die Stadt Wien auch bekannt gegeben, dass es eine Beobachtungsphase von einem Jahr geben wird. Wir sind sehr bereitwillig, auch datenbasiert eine Zusammenarbeit mit der Stadt voranzutreiben und den Tarif weiterzuentwickeln, damit es den Fahrgästen und den Fahrern hilft. 

Ein kleiner Blick in die Zukunft: Was hat sich Uber in den nächsten ein bis zwei Jahren in Österreich vorgenommen?

Wir sind ja zwei Wochen vor der Corona-Pandemie in Salzburg gestartet. Das ist eine Stadt, die sich sehr gut entwickelt – während der Pandemie nur sehr eingeschränkt, aber wir sehen sehr großes Potenzial und machen hier auch weiter. Wir haben unsere Fühler auch Richtung Graz ausgestreckt und evaluieren in den nächsten Wochen, wie sich die Stadt entwickelt. Wir glauben, dass im ländlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Taxiunternehmen sehr viel Potenzial liegt und hoffen, dass sich in Österreich diese Form der Mobilität durchsetzen kann. 

Ihr seid in Linz schon einmal Probegefahren – ist Linz ein Ziel für Uber?

Wenn ich mir die Liste der Städte in Österreich anschaue, ist Linz in einem ähnlichen Bereich wie Graz. Es ist natürlich eine Frage der Priorisierung der Ressourcen, aber würde ich nicht vom Tisch nehmen. 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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