05.03.2021

Uber-Österreich-Chef: „Enormer Rückgang der Fahrgäste“ durch Taxitarife

Seit März kann man nach langen Rechtsstreitigkeiten in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz für Fahrgäste bedeutet.
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Uber Österreich: Martin Essl
Martin Essl ist Chef von © Uber Österreich

Seit 1. März kann man in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Seit Jahren tobt in Österreich ein Streit zwischen Taxlern und der neuen Konkurrenz – ein neues Gesetz und neue Tarife sollen die Lösung bringen. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview mit dem brutkasten, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz nun für Fahrer und Fahrgäste bedeutet. Bonusfrage: Kommt Uber nach Linz?

Seit 1. März sind dank einer Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Wien wieder Fixtarife möglich. Die genaue Ausgestaltung wird für Mitte März erwartet, jedenfalls ist eine Preisspanne von 20 Prozent auf oder ab möglich – ist Uber jetzt mit dieser Regelung zufrieden?

Martin Essl: Diese Regelung ermöglicht es uns, unser Produkt Uber X wieder einzuführen – da sind wir sehr glücklich. Die Preisregelung von plus-minus 20 Prozent wird erst in Kraft treten wenn die Tarifordnung von der Stadt Wien erlassen worden ist. Ab 1. März gilt das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das einen Mindestpreis für die Stadt Wien von 6,60 Euro vorschreibt. Das ermöglicht es uns, weiter im Markt zu bleiben. Schade ist natürlich, dass es tausende Mietwagenlenker betroffen hat, die schon mit 1.1.2021 ihre Existenzgrundlage verloren haben und ihre Services ohne Taxilenkerausweis nicht mehr anbieten können. 

Der Streit geht schon sehr lange, seit ihr jetzt zufrieden und ist das jetzt eine gute Lösung für Uber?

Zufrieden ist glaube ich niemand so recht. Wir haben leider sehr viele Mietwagenlenker verloren. Es werden mit Inkrafttreten der Wiener Tarifverordnung auch Mindest- und Höchstpreise vorgeschrieben. Zufrieden kann man das nicht nennen, aber wir sind zumindest glücklich, dass wir unsere Produkte überhaupt wieder anbieten können. 

Muss man derzeit eigentlich länger auf ein Uber warten, weil es durch die neue Regelung auch weniger Fahrer gibt – Stichwort Taxischein?

Momentan sehen wir dieses Problem zum Glück nicht. Ein Uber ist in wenigen Minuten verfügbar. Wir arbeiten ja mit lizenzierten Taxiunternehmen zusammen, mit denen wir eine sehr gute Partnerschaft aufgebaut haben. Die Lockdowns haben aber natürlich die Nachfrage so geschwächt, dass es auch dadurch keine Engpässe gibt. Wie sich das weiterentwickeln wird, werden wir erst sehen.

Wenn die endgültigen Tarife feststehen, wird Uberfahren im Vergleich zu vergangenen Jahren unterm Strich teurer?

Wir nehmen an, dass es mit den neuen Tarifen eine leichte Erhöhung geben wird. Soweit wir das verstehen wurde der momentane Taxitarif in Wien um 14,8 Prozent erhöht und es wird eine Preisspanne von plus-minus 20 Prozent geben. Das wird zur Folge haben, dass die Mindestpreise wohl doch über den derzeitigen Preisen, wie man sie von UberX kennt, liegen werden. Mit der Preisspanne wird es aber eine gute Möglichkeit geben, Angebot und Nachfrage auszugleichen und auch in Zukunft ein kostengünstiges Produkt anbieten zu können. 

UberX wird also auch in Zukunft billiger sein als der herkömmliche Taxitarif?

Das auf jeden Fall.

Uber konnte im Jänner und Februar nur Taxis mit dem herkömmlichen Taxitarif vermitteln – wie stark ist die Zahl der Buchungen dadurch eingebrochen?

Jetzt zu Beginn des Jahres haben wir gesehen, dass eine Preiserhöhung fast orthogonal mit einem Rückgang der Nachfrage in Verbindung steht. Im Jänner und im Februar haben wir durch die hohen Taxitarife einen enormen Rückgang der Fahrgäste gesehen. Wir sehen jetzt aber auch, dass die Rückkehr von UberX und die flexiblen Preise die Kunden wieder zurückkommen lässt. 

Uber ist 2014 in Österreich gestartet, 2015 gab es die erste einstweilige Verfügung gegen eine Mietwagenfirma, die mit Uber arbeitet. Ab 2018 folgten Fahrtstopps durch das Wiener Handelsgericht und der OGH stellte fest, dass Uber keine reine Technologiefirma ist, sich also an das Mietwagengesetz halten muss. Uber kämpft quasi seit dem Markteintritt in Österreich mit den Regularien – wie oft habt ihr schon ans Aufgeben gedacht und warum kämpft ihr bis heute weiter?

Ans Aufgeben haben wir natürlich nicht gedacht. Wir haben durch die Digitalisierung hier in Österreich einen Markt sehr stark verändert, der auf zu alten Gesetzen aufgebaut ist. Wir haben unser Geschäftsmodell in den letzten Jahren so aufgebaut, dass es auch vom OGH bestätigt und als gesetzeskonform betrachtet wird. Wir wussten auch von Anfang an, dass wir innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind, auch wenn das manche Player am Markt nicht so sehen. 

Uber hat nicht nur in Österreich, sondern in vielen Ländern Schwierigkeiten. Wie gut läuft das Geschäft in Österreich im internationalen Vergleich?

Das ist speziell durch Corona schwer zu sagen. Die Lockdowns haben eine unterschiedliche Auswirkung in unterschiedlichen Ländern. Die Wiener lieben aber Uber und ich würde sagen, dass es in den letzten Jahren ein sehr gutes Geschäft gegeben hat und wir freuen uns, wenn das Geschäft mit den Lockerungen auch wieder zurückkommt. 

Denkst du, dass der Streit mit den neuen Tarifen abgeschlossen ist? Die SPÖ hat in einer Aussendung gemeint, dass dieser „Gesetzespfusch endlose Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen wird“. 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube, es gibt jetzt hier eine sehr gute Gesetzesgrundlage auf Bundesebene und auf Landesebene. Mit dem Erlass der Wiener Tarifordnung hat die Stadt Wien auch bekannt gegeben, dass es eine Beobachtungsphase von einem Jahr geben wird. Wir sind sehr bereitwillig, auch datenbasiert eine Zusammenarbeit mit der Stadt voranzutreiben und den Tarif weiterzuentwickeln, damit es den Fahrgästen und den Fahrern hilft. 

Ein kleiner Blick in die Zukunft: Was hat sich Uber in den nächsten ein bis zwei Jahren in Österreich vorgenommen?

Wir sind ja zwei Wochen vor der Corona-Pandemie in Salzburg gestartet. Das ist eine Stadt, die sich sehr gut entwickelt – während der Pandemie nur sehr eingeschränkt, aber wir sehen sehr großes Potenzial und machen hier auch weiter. Wir haben unsere Fühler auch Richtung Graz ausgestreckt und evaluieren in den nächsten Wochen, wie sich die Stadt entwickelt. Wir glauben, dass im ländlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Taxiunternehmen sehr viel Potenzial liegt und hoffen, dass sich in Österreich diese Form der Mobilität durchsetzen kann. 

Ihr seid in Linz schon einmal Probegefahren – ist Linz ein Ziel für Uber?

Wenn ich mir die Liste der Städte in Österreich anschaue, ist Linz in einem ähnlichen Bereich wie Graz. Es ist natürlich eine Frage der Priorisierung der Ressourcen, aber würde ich nicht vom Tisch nehmen. 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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