03.06.2016

Uber auf Erfolgskurs: Großinvestition und sanfte Töne der EU

Für das Fahrdienst-Startup Uber läuft es derzeit gut. 3,5 Milliarden Dollar investierte ein saudischer Investment Fonds in das Unternehmen. Gleichzeitig plant die EU, die Restriktionen für Sharing Companies zu reduzieren.
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(c) kichigin19 - fotolia.com: Uber expandiert in den Mittleren Osten.

Gleich zwei Erfolgsmeldungen kann der Fahrdienst Uber diese Woche verbuchen. Am Donnerstag hat der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor wurde ein so großer Betrag in ein Startup investiert. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben.

„Die Erfahrungen, die wir in Saudi Arabien gemacht haben, sind ein gutes Beispiel dafür, wie gleichzeitig Fahrer, Fahrgäste und Städte von Uber profitieren können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, die ökonomischen und sozialen Reformen zu unterstützen“, kommentierte Uber Gründer Travis Kalanick das Investment. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.

Frauen und Öl als Gründe

Seitens der Saudis dürften die Gründe für das Investment vielschichtig sein. Zunächst bemüht man sich in Saudi Arabien derzeit stärker darum, vom Ölgeschäft unabhänig zu werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien ist für Frauen das Autofahren nicht erlaubt. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem, dem man durch Uber Einhalt gebieten möchte. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

Redaktionstipps

Doch nicht nur finanziell darf Uber optimistisch in die Zukunft blicken. Nachdem es in den letzten Monaten in vielen Ländern Europas bei Behörden und Taxifirmen zu Empörung über Uber kam, steuert die EU nun gegen. So hat die Europäische Kommission ein Papier herausgegeben, demnach das vielerorts geforderte Verbot von Sharing Companies wie Uber oder Airbnb nicht zielführend sei.

Verbot nicht sinnvoll

Die Kommission verhandelt nun allgemeine Rahmenbedingungen für die Firmen, die derzeit innerhalb der Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft. Das soll sich ändern. „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen“, heißt es nun in dem Vorschlag der Kommission.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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