27.02.2019

US-Startups arbeiten an einem „Uber für Ärzte“

In den USA vermitteln Startups nun Ärzte, die den Patienten zuhause besuchen. Probleme gibt es aber noch mit der Versicherung.
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Eine Ärztin zu Besuch bei einer Patientin.
(c) Fotolia/Halfpoint

Lebensmittel, Taxis und Ärzte: Unternehmen liefern im Jahr 2019 so ziemlich alles, was den menschlichen Bedürfnissen entspricht.

Moment.

Ärzte? Nun gut, „Ärzte zu liefern“ ist etwas unglücklich formuliert. Genauer gesagt ist von ärztlichen Leistungen und verschreibungspflichtigen Medikamenten die Rede. Gründer mancher Startups aus den USA versuchen seit der jüngsten Vergangenheit, sich in diesem Segment zu etablieren.

Das geht aus einem aktuellen englischsprachigen und auf der Onlinepräsenz der New York Times erschienen Artikel hervor. Was die Leistungen betrifft, so schicken Unternehmen wie Heal, DispatchHealth, MedZed, Dose Healthcare, I.V. Doc und Pager Ärzte oder Krankenschwestern zum Wohn- oder Arbeitsort des Patienten, um etwa dessen verstauchten Knöchel, Lebensmittelvergiftung oder Halsentzündung zu behandeln. Mitarbeiter des Start-ups „Capsule“, auf der anderen Seite, liefern verschreibungspflichtige Medikamente zur Türschwelle des Patienten. Dieser neuartige Markt ist lukrativ: „Das Gesundheitswesen ist eine 3,5-Billionen-US-Dollar-Industrie. Wer will da kein Stück vom Kuchen?“, sagt Jeff Becker, Analyst und IT-Experte bei Forrester.

Was aber könnte Anbieter der genannten Leistungen an deren Erfolg hindern? Eines der größten Hindernisse ist die Versicherung, heißt es in dem Artikel: Zum Beispiel Unfälle im Straßenverkehr oder am Wohnort des Patienten, wie etwa das Versagen der Arbeitsutensilien. Entsprechend musste Dr. Adam Nadelson, Gründer von I.V. Doc, zuerst das Gespräch mit fünf Versicherungsanstalten suchen, bevor er die richtige fand. „Die Verhandlungen waren eine Mischung aus ‚die verstehen nicht was wir machen‘ und irrsinnig hohen Beiträgen“, sagt er.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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